Politik Leitartikel: Trauerspiel um Trauerakt

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Die Diskussion um die öffentlichen Trauerakte für Helmut Kohl trägt peinliche Züge. Der verstorbene Kanzler ist nicht schuldlos daran. Und die Staatsspitze weiß nicht, wie sie mit dessen Wünschen umgehen soll.

Beim Tod eines Bundespräsidenten ist es die gute Regel, dass ihn das Bundespräsidialamt bekanntgibt. Stirbt ein Bundeskanzler, informiert üblicherweise das Bundeskanzleramt. Der Tod Helmut Kohls wurde von der „Bild“-Zeitung bekannt gemacht. Helmut Kohl und seine zweite Frau Maike Kohl-Richter wollten es so. Und der Ex-Chefredakteur der „Bild“, Kai Dieckmann, Trauzeuge der Kohls, hat diesen „Deal“ so eingefädelt. In diesem Vorgang offenbart sich, dass Kohl nach seiner Abwahl als Kanzler eine egozentrische Vorstellung entwickelte, in welchem Verhältnis er als Altkanzler zum Staat stehe. Dieckmann und „Bild“ machten sich, ohne jegliche journalistische Distanz, Kohls fragwürdiges Selbstverständnis zunutze. Und Kohl und seine zweite Frau machten sich die „Bild“ zunutze. Staatsakte sind in einer Anordnung des Bundespräsidenten vom 2. Juni 1966 geregelt: Für „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das deutsche Volk verdient gemacht haben, kann von der Bundesrepublik ein Staatsbegräbnis gewährt werden ... oder ein Staatsakt angeordnet werden“. Die Anordnung trifft der Bundespräsident. Es steht außer Frage, dass Kohl sich um das deutsche Volk verdient gemacht hat. Der Staatsakt wäre angemessen. Allerdings: Er kann nicht gegen den letzten Willen des Verstorbenen und nicht gegen den Wunsch der nächsten Angehörigen angeordnet werden. Bisher stellte sich dieses Hindernis noch nie. Kohl und seine zweite Frau aber wollten keinen Staatsakt. Bundespräsidialamt und Bundesinnenministerium reagierten ratlos. Niemand gelang es, Maike Kohl-Richter von ihrem Nein abzubringen. Jeder Versuch, nationalen Staatsakt und europäischen Trauerakt miteinander zu vereinbaren, ist gescheitert. Helmut Kohl hat vier Bundestagswahlen gewonnen. Bundeskanzler war er dank des Souveräns: der deutschen Wähler. Ein nationaler Staatsakt ist die gemeinsame Trauerbekundung einer Nation und ihrer politischen Repräsentanten für eine Persönlichkeit, die sich um das Volk verdient gemacht hat. Es wird Spekulation bleiben, ob Kohl einen Staatsakt mit Reden des aktuellen Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin verhindern wollte. Wer Kohl gut kennt, hält genau das aber für mehr als wahrscheinlich. Das Fehlen eines Staatsaktes führt nun zwangsläufig zu gleich mehreren „halben“ Staatsakten. Bei jenem im Bundestag hat Parlamentspräsident Norbert Lammert das fragwürdige Selbstverständnis des Altkanzlers auf den Punkt gebracht: „Es versteht sich beinahe von selbst, dass Art und Ort der Würdigung einer herausragenden politischen Lebensleistung in und für Deutschland bei allem Respekt nicht nur eine Familienangelegenheit sind.“ Dass es im Europäischen Parlament – erstmals überhaupt – einen europäischen Trauerakt geben wird, wie Kohl es sich gewünscht hat, ist eine großartige und verdiente Ehrung für ihn. Es ist auch eine Ehrung für die Deutschen insgesamt. Denn mit der Würdigung des europäischen Ehrenbürgers aus der Pfalz werden auch Friedensgeist, Aussöhnungsbereitschaft und Europäertum der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg anerkannt. Kohl förderte und verkörperte dieses friedvolle europäische Deutschland. Ersetzen allerdings kann der europäische Trauerakt den nationalen Staatsakt nicht. Der große Staatsmann Helmut Kohl hatte im Alter nicht Weisheit und Größe, seine Verletzlichkeit zu überwinden. Nun nimmt er seine Unversöhnlichkeit mit ins Grab und schadet so selbst seinem Andenken.

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