Coronavirus
Leitartikel: Schluss mit Länder-Hickhack und Paragrafen-Achterbahn!
Wieder einmal muss jetzt alles ganz schnell gehen. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett das neue Corona-Schutzkonzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) absegnen. Dann geht das Konzept in die Abstimmung mit den Ländern. Der Bundestag muss die neuen Regeln fürs Infektionsschutzgesetz auch noch beschließen. Das alles binnen vier Wochen, denn am 23. September laufen die befristeten Ermächtigungen der Corona-Paragrafen 28a und 28b aus.
Lauterbach nennt sein Konzept „Winterreifen“; es enthält vorbeugende Regeln wie Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Fernverkehr. Auch der „Winterreifen“ hat ein Verfallsdatum, nämlich den 7. April nächsten Jahres. Wir dürfen uns schon mal darauf freuen, dass kurz vor Ostern wieder Hektik ausbrechen wird, wie es dann wieder weitergehen soll.
Ständiges Hinterherhecheln
Wir sind im dritten Coronajahr. Wir wissen viel mehr, als wir anfangs wussten. Doch noch immer hangelt sich die deutsche Politik von befristetem Gesetz zu befristetem Gesetz, gefangen in ständigem Hinterherhecheln. Der Ausnahmezustand der „epidemischen Lage“, die „Instrumentenkästen“ für die Länder in ellenlangen Paragrafen, die Bundesnotbremse: verlängert, hinzugefügt, verlängert, gestoppt, geändert, verlängert. Der Regensburger Juraprofessor Thorsten Kingreen nennt dies sarkastisch „Gesetzgebungstechnik des Fortsetzungsromans“: Es wird nichts gestrichen, sondern Regel auf Regel gehäuft, sodass in dem Labyrinth nur noch Experten verstehen, was gilt.
Oder wussten Sie zum Beispiel, dass Schulschließungen, die es doch nach allfälligen Aussagen nicht mehr geben soll, noch immer im Gesetz stehen? Zur Aktivierung genügt die Feststellung der „epidemischen Lage“ durch eine einfache Bundestagsmehrheit.
Wie sehr es dem Infektionsschutzgesetz an Systematik fehlt, kann man im Bericht der Expertenkommission zu den Coronamaßnahmen nachlesen, der im Juni dieses Jahres vorgelegt wurde. Die Kommission rät, das Paragrafenwerk grundsätzlich zu reformieren, und zwar gleich so, dass auch andere Krankheitserreger erfasst werden können – die nächste, ganz neue Pandemie könnte schließlich schon vor der Haustür stehen.
Nicht alle paar Monate Achterbahn fahren
Geht das, wo uns doch das Virus ständig neu narrt und niemand weiß, was die Zukunft noch bringt? Ja, es geht. Es ist ein Trugschluss zu glauben, unsere Grundrechte würden besser geschützt, wenn man mit Paragrafen alle paar Monate Achterbahn fährt. Und es ist ein Trugschluss zu glauben, dass nur ein Stottergesetz Flexibilität im Kampf mit dem Virus bringt. Das Nachjustieren leisten in unserem Rechtssystem Regierungen und ihre Behörden. Kein Problem: Schon heute sind die Länder laut Infektionsschutzgesetz verpflichtet, Maßnahmen jeweils nur für höchstens vier Wochen festzulegen.
Gesetze dagegen sind Leitlinien, die über den Tag hinaus dauern. Sie sagen uns mit hinreichender Konkretheit: Wenn A passiert, darfst du B tun oder musst du C und D ertragen. Selbstverständlich muss ein Infektionsschutzgesetz Regierungen ermächtigen, situationsangepasst zu handeln. Doch darf es keine Blankovollmachten ausgeben wie heute bei Anschalten der „epidemischen Lage“, sondern sollte konkrete Wenn-dann-Schwellen festlegen, am besten für jede Maßnahme einzeln. Schließlich taugt nicht jedes Instrument für jede Phase einer Epidemie.
Antworten auf gesellschaftliche Fragen sind nötig
Das Gesetz muss klar unterscheiden: Was ist erlaubt als Prävention – auch im Sinne von Lauterbachs „Winterreifen“ für die kalte Jahreszeit? Welche Schritte darf man ergreifen, wenn das Gesundheitssystem welche Stufe der Belastung zeigt?
Nötig sind auch klare Antworten auf die großen gesellschaftlichen Fragen der Pandemie. Darf der Schutz von Schwerkranken und Pflegeheimbewohnern vor bedrohlicher Ansteckung wirklich so weit gehen, dass Menschen von ihren Angehörigen abgeschnitten werden, sogar an der Schwelle des Todes? Und: Sind Schulschließungen künftig ausgeschlossen, solange Kinder gar nicht selbst gefährdet sind, sondern nur das Virus weitertragen?
Vor einer solchen grundsätzlichen Arbeit drücken sich alle Bundestagsparteien. Sie bleiben lieber im hektischen Stop-and-go-Modus. Der hat Folgen: Erstens facht er den erbitterten Streit um Corona-Maßnahmen unnötig regelmäßig neu an, je nach Auslauf-Termin auch mitten in ruhig verlaufenden Epidemiephasen. Zweitens kommen in der Dauerhektik wichtige andere Themen zu kurz, zum Beispiel die Verbesserung der Datenlage, ein bundesweites Impfregister oder die Anpassung des Arbeitsrechts an Long-Covid-Fälle. Und drittens führt die selbst verschuldete Zeitnot jeweils kurz vor Ultimo zu unausgereiften Konzepten.
Im ditten Länder-Hickhack-Jahr
Das lässt sich derzeit besichtigen: Wie kann es sein, dass im Lauterbach-Konzept eine Maskenpflicht im ICE zwingend festgeschrieben ist, aber ausgerechnet in den viel häufiger überfüllten Schulbussen und Pendler-S-Bahnen nicht, weil im Nahverkehr jedes Bundesland tun darf, was es will? Wie kann es im dritten Länder-Hickhack-Jahr passieren, dass Lauterbach den Bundesländern zusätzliche Instrumente zur freien Verfügung in die Hand drückt, ohne einheitliche Kriterien als Voraussetzung dafür – zum Beispiel eine bestimmte Krankenhausbelastung?
Sicher: Es wird kein perfektes Gesetz geben, das alle gut finden werden. Streit gehört dazu, und über Corona wird es immer besonders viel Streit geben. Aber die Grunderfahrung von Demokratien lautet: Ausführliches Debattieren und Argumentieren macht klüger. Mit Hektik drehen wir uns immer nur im Kreis.