Politik Kreuze in Behörden: Anordnung stößt auf viel Kritik

Ministerpräsident Markus Söder neben einem Kreuz in der Staatskanzlei.
Ministerpräsident Markus Söder neben einem Kreuz in der Staatskanzlei.

Die Anordnung der bayerischen Landesregierung zum Aufhängen von Kreuzen in allen Landesbehörden hat überwiegend Kritik ausgelöst.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, begrüßte die Anordnung, warnte aber zugleich davor, das Kreuz für politische Zwecke zu missbrauchen. Er wandte sich gegen die Argumentation von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), wonach das Kreuz „nicht ein Zeichen einer Religion“ sei. „Wir als Christen und wir als Kirchen werden natürlich immer wieder darauf hinweisen, dass das Kreuz zuallererst ein religiöses Symbol ist“, sagte Bedford-Strohm. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, riet in der Debatte zur Mäßigung. „Kreuze sind nicht ausgrenzend“, mahnte Sternberg im „Kölner Stadtanzeiger“. Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, äußerte sich im Bayerischen Rundfunk ebenfalls kritisch. Er habe „im Prinzip nichts gegen Kreuze in Dienstgebäuden“, sagte er. Man müsse sich aber schon die Frage stellen, welchen Sinn sie eigentlich haben sollten. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, sagte: „Wir Muslime haben kein Problem mit dem Kreuz, überhaupt mit der Wertschätzung der Religion im gesellschaftlichen Leben. Die staatliche Neutralität sollte dabei aber stets gewahrt bleiben.“ Religionsexperten von SPD, Grünen, FDP und Linke sahen durch die Kreuz-Pflicht die Neutralitätspflicht des Staates in Gefahr. Das bayerische Kabinett hatte am Dienstag die allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats geändert. Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat sei ab dem 1. Juni als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen. Das Thema Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden wurde in Bayern bereits in den 90er Jahren heftig diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1995, dass die bis dahin geltende Pflicht in Bayern, in Klassenzimmern Kreuze anzubringen, nicht verfassungskonform ist. Gleichwohl hängen in den meisten bayerischen Schulen bis heute Kreuze.

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