Politik Kohl-Erbe: Witwe erhält keine Entschädigung

Wird in Revision gehen: Maike Kohl-Richter.
Wird in Revision gehen: Maike Kohl-Richter.

«Köln.» Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro wegen eines Buchprojekts. Das entschied gestern das Oberlandesgericht Köln.

Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Der 1930 in Ludwigshafen geborene ehemalige Bundeskanzler Kohl war im Juni gestorben. Er hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Seine Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter (54) wird dagegen in Revision gehen.

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