Politik Keine Bewährung für Kölner Todesraser

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Die beiden Raser, die vor zwei Jahren bei einem illegalen Autorennen in Köln eine 19-jährige Radfahrerin tödlich verletzten, müssen wahrscheinlich ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern die Bewährung für die beiden Männer aufgehoben, die zur Tatzeit 21 und 22 Jahre alt waren.

Die Freiheitsstrafen von 21 Monaten beziehungsweise zwei Jahren, zu der das Landgericht Köln die Todesraser verurteilt hat, müssen die Männer wohl absitzen. Zwar entscheidet – so sind die Vorschriften – eine andere Strafkammer des Kölner Landgerichts nun noch einmal eigens über die Bewährungsfrage. Aber nach den Vorgaben des BGH ist der Gang ins Gefängnis höchst wahrscheinlich. Die beiden Angeklagten fuhren einen BMW (171 PS) und einen Mercedes (233 PS). Am frühen Abend des 14. April 2015 entschlossen sie sich zu einem Wettrennen zu den Rheinterrassen in Köln-Deutz. Rund 1,5 Kilometer vor dem Ziel soll das spontane Wettrennen begonnen haben. „Stoßstange an Stoßstange“, so beschrieben es später Zeugen, rasten sie durch die Straßen. Statt der maximal zulässigen 50 Stundenkilometer hatten sie 95 Sachen drauf. Der vordere Fahrer kam von der Fahrbahn ab und erfasste eine vorschriftsmäßig auf dem Radweg fahrende Studentin. Die junge Frau starb wenig später an ihren schweren Verletzungen. Nicht nur der Todesfall, auch das spätere Urteil lösten Empörung aus. Die beiden Angeklagten wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, die Strafen wurden jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Das schien den Angeklagten noch zu viel, sie legten Revision beim BGH ein. Der Staatsanwaltschaft wiederum war die Strafe zu gering, auch sie ging in Revision. So kam der Fall vor den BGH. Dieser verwarf die Eingaben der Angeklagten sehr schnell als „offensichtlich unbegründet“. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte dagegen gestern in Teilen Erfolg. Anders als sie es beantragt hatte, blieb es zwar bei den 21 Monaten beziehungsweise zwei Jahren Haft. Aber die Bewährung ist weg. Das Landgericht habe nicht ausreichend gewürdigt, dass die Angeklagten die Verkehrsverstöße „vorsätzlich begingen und die Gefahrenlage bewusst herbeiführten“, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Urteilsbegründung. Das habe bei der Bewährungsentscheidung nicht außer Acht bleiben dürfen. Zudem habe das Gericht nicht ausreichend erörtert, wie sich die Bewährung auf das „allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung“ auswirke (Aktenzeichen: 4 StR 415/16). Die Gefängnisstrafe ist also auch ein Signal, allerdings ein spätes. Denn vor einer Woche hat der Bundestag das Gesetz gegen illegale Autorennen drastisch verschärft. Der Kölner Fall war einer der Anlässe. Nach dem neuen Gesetz ist bereits die Teilnahme an solchen Rennen eine Straftat. Werden andere dabei verletzt oder gar getötet, können bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. So glimpflich wie die Männer im Kölner Fall werden künftige Raser also kaum davonkommen. Aber schärfere Strafgesetze dürfen nie rückwirkend angewendet werden. Deshalb gilt das neue Gesetz für die Kölner Raser nicht. Auch die beiden Ku’damm-Raser aus Berlin und der aus Mönchengladbach fielen noch unter die alte Gesetzeslage. Die Berliner waren die ersten, die wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Auch gegen den Fahrer, der im Juni in Mönchengladbach beim Rennen einen Fußgänger totfuhr, wurde Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen. Ob die Mordvorwürfe standhalten, wird sich erst in einigen Monaten entscheiden. Die Berliner Angeklagten haben gegen das Mord-Urteil Revision beim BGH eingelegt. Südwest

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