Bundesgerichtshof RHEINPFALZ Plus Artikel Justizirrtum: Muss Familie Walter ihr Haus abreißen?

Streitobjekt auf 1000 Quadratmeter Grundstück: das Eigenheim von Familie Walter im brandenburgischen Rangsdorf.
Streitobjekt auf 1000 Quadratmeter Grundstück: das Eigenheim von Familie Walter im brandenburgischen Rangsdorf.

Der Bundesgerichtshof verhandelt am Freitag den Fall einer Familie, die ihren Neubau wegen eines Behördenfehlers abreißen und wegziehen soll. Falsch gemacht hat sie nichts.

Stellen Sie sich vor, Sie machen mit ihrem Partner bei einer Zwangsversteigerung ein Schnäppchen und ergattern ein Grundstück im Speckgürtel von Berlin. Stellen Sie sich weiter vor, Sie lassen darauf ein Wohnhaus für Ihre vierköpfige Familie bauen. Wenn Sie schon zwei Jahre nach dem Zuschlag in das neue Heim einziehen, könnte es wohl kaum schöner sein – trotz eines Kredits über 280.000 Euro.

Das ist in etwa die Geschichte von Familie Walter, die seit August 2012 in ihrem Haus im brandenburgischen Rangsdorf lebt. Dass man von ihr weiß, liegt daran, dass die Geschichte schon ein Jahr später eine aus Sicht der Familie unerfreuliche Wendung nahm. Damals erfuhr der eigentliche Eigentümer des Grundstücks, ein in der Schweiz lebender US-Bürger, von der Zwangsversteigerung.

Von der Großtante vererbt

Der Mann hatte das 1000-Quadratmeter-Grundstück samt Wochenendhäuschen 1993 von seiner Großtante geerbt. Dass darauf Schulden lasteten, weshalb alles im Jahr 2010 unter den Hammer kam, wusste er nicht. Und weil das Amtsgericht Luckenwalde vor der Versteigerung nicht wirklich ausführlich nach ihm suchen ließ, hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag für Familie Walter 2014 wieder auf: Schließlich stand der Mann im Grundbuch und das Finanzamt hatte eine Adresse von ihm.

Einige Jahre und Verhandlungen später entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im Juni 2023, dass die Familie dem rechtmäßigen Eigentümer für die Nutzung des Grundstücks gut 6000 Euro Entschädigung zahlen muss – was wohl noch das kleinste Problem wäre. Tatsächlich ordnete das Gericht aber weiter an, dass Familie Walter rasch die Grundschuld plus Zinsen für die Baukosten tilgen, ausziehen und das Haus abreißen muss. „Im Ergebnis hat die Familie das Grundstück so zu übergeben, wie es vor dem Zuschlag bei der Versteigerung war“, erklärte das Gericht.

Land Brandenburg will helfen

Familie Walter kämpfte weiter. Nach wie vor muss sie aber befürchten, dass sie wegen eines groben Behördenfehlers aus ihrem Heim ausziehen und es auf eigene Kosten abreißen lassen muss. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls verhandelt diesen Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeichen: V ZR 153/23) darüber – obwohl das OLG zunächst keine Revision zugelassen hatte.

Bereits nach dem OLG-Urteil hatte die Landesregierung signalisiert, dass man eine „sachgerechte Lösung“ für die Familie finden wolle. Daran hält sie fest: „Das Land Brandenburg hat bislang unter anderem Kosten der Rechtsverfolgung und für die anwaltliche Beratung übernommen. (Dazu) zählen auch die Kosten für das Gerichtsverfahren und die anwaltliche Vertretung in dem Verfahren (…) vor dem Bundesgerichtshof“, erklärte der Sprecher des Justizministeriums in Potsdam auf Anfrage der RHEINPFALZ. Mit der Familie, mit der man Vertraulichkeit zu Einzelheiten vereinbart habe, sei man einig, den Rechtsweg auszuschöpfen. „Wann und in welcher Höhe weitere Zahlungen erfolgen, hängt maßgeblich vom Ausgang des Zivilverfahrens ab.“

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