Politik
IS-Prozess in München: Ließ die Frau aus Alamanya eine Fünfjährige verdursten?

Für die Hauptzeugin im Münchner IS-Prozess wird die lange Vernehmung zur Überforderung. Der Mord an der fünfjährigen Tochter von Nora T. kommt erst in zwei Wochen zur Sprache. Die Generalbundesanwaltschaft klagt ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ an.
Stickig ist’s im Gerichtssaal, heiß, kein Fenster geöffnet. Immer drückender, immer quälender wird es, je weiter der Tag voranschreitet, und der Richter ist immer noch nicht bei den entscheidenden Fragen angelangt. Jedenfalls bei der nicht, auf die hier alle warten.
Diese Vernehmung dauert nun schon eineinhalb Tage; ganz langsam, in weiten Bögen, tastet sich der Richter vor. Und die kleine Frau in Schwarz, die da als Zeugin vor ihm sitzt, als Hauptzeugin, als einzige, die aus eigenem Er- und Überleben von dieser grauenhaften Tat berichten kann, die hier vor dem Münchner Oberlandesgericht verhandelt wird, sie sinkt immer weiter in sich zusammen.
In Nora T, bricht offenbar alles zusammen
Dann schließlich, am Freitagnachmittag, als die Zeugin endlich sagen könnte oder dürfte, wann sie ihre fünfjährige Tochter zum letzten Mal lebend gesehen hat, genau in diesem Moment bricht in Nora T. offenbar alles zusammen. Da verwirren und verwischen sich die Erinnerungen genauso wie ihre Sprache. Die Frage nach ihrer ermordeten Tochter kann sie – als Mutter! – nicht beantworten. Und im Gerichtssaal stehen bleibt vorerst so etwas wie eine verwirrt-verwirrende Luftspiegelung aus einem flirrend heißen Hof im irakischen Falludscha.
Es gibt eine zweite Frau in diesem Gerichtssaal. Und während Nora T. viel älter aussieht als die 47 Jahre, die in ihrem Pass vermerkt sind, wirkt die Deutsche, die auf der Anklagebank, entschieden jünger als 28. An Jennifer W. gehen die Strapazen der heißen Münchner Gerichtstage offenbar spurlos vorüber. Keine Regung, keine Aufregung ist in ihrem Gesicht zu sehen; die Erinnerungen der Nora T. an Falludscha, die zum entscheidenden Teil auch die Erinnerungen der Jennifer W. sein müssten, rufen nicht einmal ein Zucken hervor. Dabei hat sie selbst schon mal gesagt: „Da ist ein kleines Kind gestorben. Das war ein schlimmer Tag. Das war nicht recht.“
Jennifer W. ließ sich mit einem IS-Kämpfer verheiraten
Jennifer W., die berufslose Schulabbrecherin aus dem niedersächsischen Lohne, sie ist zum fundamentalistischen Islam konvertiert – genau in diese strenge Richtung habe sie gewollt, sagte ein Polizist als Zeuge. Sie hat sich für den IS begeistert, ist 2014 in dessen syrisch-irakische Kriegsgebiete ausgereist, ließ sich dort mit einem Kämpfer verheiraten, war selbst auch – so steht es jedenfalls in der Anklage – bei der fundamentalistischen Sittenpolizei Hisba engagiert. Mit Waffen, zur Einschüchterung anderer Frauen. Und im Sommer 2015 soll sie ihren Mann losgeschickt haben, ihr eine Haushaltshilfe zu kaufen. Dessen Wahl fiel im syrischen Raqqa auf eine vom IS „kriegsgefangene“ Jesidin. Sie hatte eine fünfjährige Tochter bei sich. So sollen Nora T. und Ranja ins Haus von Jennifer W. und Taha A. gekommen sein.
Das Leiden der jesidischen Frauen
Nora T. hatte schon zu diesem Zeitpunkt, wie zehntausende anderer Frauen ihrer jesidischen Religions- und Volksgemeinschaft, eine Geschichte hinter sich, die zur Traumatisierung von mindestens zwei Leben reichen würde. Dem Massaker im nordirakischen Kodscho im August 2014 entronnen, wurde sie unter den Siegern verkauft wie eine Ware. Weitergereicht von einem Abu X. zum nächsten Abu Y., zwangsbekehrt zum Islam, zwangsverheiratet (obwohl sie verheiratet war), ins Bett gezwungen, zu Haushaltsarbeiten versklavt: eine „Ungläubige“, mit der die Islamisten machten, was sie gerade wollten.
Und schließlich gekauft von Taha A. und dessen Ehefrau. „Wer war diese Frau?“, fragt der Richter: „Eine Kurdin, eine Irakerin?“ Und Nora T. antwortet: „Eine Fremde. Mir hat sie gesagt, sie komme aus Alamanya. Und ich hab sie gefragt: Ist Deutschland schön? Gibt’s dort auch Jesiden?“
Nicht einmal blickt Nora T. zur Angeklagten
Aber war tatsächlich Jennifer W. diese Frau? Während der ganzen Vernehmung ist aufgefallen, dass Nora T. niemals, auch nicht ein einziges Mal, ihren Blick zu dieser Frau auf der Anklagebank gewendet hat. Man könnte es Nora T. nicht verdenken, wenn sie voller Wut wäre, vielleicht voller Rachegedanken gegen eine Deutsche, die am grausamen Tod ihrer Tochter zumindest mitschuldig gewesen sein soll. Niemals allerdings in ihren ersten eineinhalb Gerichtstagen hat Nora T. auf Jennifer W. gezeigt und gesagt: „Die war’s.“
Und der Richter, trotz seiner zahllosen, in jedes Detail bohrenden Fragen, hat von Nora T. bisher das Entscheidende noch nicht wissen wollen: „Erkennen Sie in Jennifer W. die Deutsche von damals wieder?“
Prügel Tag für Tag
Bei Jennifer W. wiederum hat keiner im Gerichtssaal beobachtet, dass sie ihren Blick irgendeinmal auf Nora T. gerichtet hätte. Natürlich hilft es der Angeklagten prozesstaktisch, Nora T. nicht als ihre – der Anklage nach – frühere, misshandelte Sklavin wiederzuerkennen. Jennifer W. hat aber auch nie erklärt, sie habe diese Frau noch niemals gesehen.
Was aber war zwischen diesen beiden Frauen? Nora T. schildert, wie sie im Haus von Taha A. und seiner deutschen Ehefrau – „ich wusste deren Namen gar nicht“ – praktisch jeden Tag geschlagen worden sei. Zwar immer vom Mann, sagt sie, aber auf Betreiben von dessen Ehefrau. Die habe sich darüber aufgeregt, dass die kleine Ranja „Krach“ im Haus gemacht habe und dass sie zu ihr ins Zimmer gekommen sei. Die Frau habe Ranja als „Tier“ bezeichnet. „Dabei war sie doch ein kleines, fünfjähriges Kind.“ Und der Tochter sei langweilig gewesen, weil sie das Haus nie habe verlassen dürfen. „Und sie war so ein hübsches Mädchen.“
Sie weiß keine Antwort, sie kann nicht mehr
Und irgendwann im Ramadan 2015, an einem glühend heißen Sommertag, habe Taha A. zur großen Bestrafung angesetzt. „Wofür?“, fragt der Richter. „Ich weiß es nicht. Ohne Grund“, sagt Nora T. Dann erzählt sie, wie sie barfuß, in der Sonne, auf dem gepflasterten Hof ausharren musste. Aber schon bei der Nachfrage: „Wie lange standen Sie da?“, rebelliert alles in ihrem Kopf. Sie weiß keine Antwort, sie kann nicht mehr. Der Richter will weiterfragen, trotz alledem. Vorankommen will er. Das war ja die Frage: „Wann haben Sie Ihre Tochter zum letztenmal lebend gesehen?“ Aber Nora T.s Anwälte bitten dringend um Vertagung.
Und so wird die sichtlich traumatisierte Nora T. erst in zwölf Tagen wieder mit dem geplagt, was sie dem Generalbundesanwalt schon im März berichtet hat. Dass der dreimal am Tag die Moschee besuchende Taha A. mit ihrer eigenen „Bestrafung“ an jenem Tag nicht genug hatte. Dass er auch noch Ranja in die sengende Sonne zerrte, ihre Hände über Kreuz an einem Fenstergitter ankettete und die kleine „ungläubige“ Sklavin dort verdursten ließ. Und die deutsche Ehefrau? „Die Angeklagte unternahm nichts, um das Kind zu retten“, schreibt der Generalbundesanwalt. Taha A. und Jennifer W. hätten mit der Tötung des Mädchens „einen gemeinsam vorgefassten Plan bewusst und in gewolltem Zusammenwirken“ umgesetzt. „Versklavung mit Todesfolge“ sei das gewesen, „ein gemeinsames Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Der Schleuser war vom FBI
Dass „ein Kind gestorben“ sei an jenem „schlimmen Tag“, das hat ja auch Jennifer W. schon gesagt. Damals, Ende Juni 2018, als sie nach einem Aufenthalt in Deutschland unbedingt wieder in den IS-Irak reisen wollte – ein eigenes, damals etwa zweijähriges Kind an ihrer Seite. Da aber waren die Ermittler, informiert durch das amerikanische FBI, schon auf die junge Frau aufmerksam geworden. Der Mann, der sie in Lohne abholte und versprochen hatte, sie in die Türkei und weiter ins Kampfgebiet zu fahren, war vom FBI. Und das Auto war von den deutschen Behörden verwanzt. Die Fahrt endete nach ein paar Hundert Kilometern. An der Autobahnraststätte Jettingen-Scheppach, zwischen Augsburg und Ulm, hatten die Ermittler genug mitgehört. Sie griffen zu. Und Jennifer W. sitzt seit einem guten Jahr in Untersuchungshaft.