Corona-Pandemie RHEINPFALZ Plus Artikel Impfdrängler haben keine Chance

Überschüssige Dosen dürfen auch an Mitarbeiter der mobilen Teams verimpft werden.
Überschüssige Dosen dürfen auch an Mitarbeiter der mobilen Teams verimpft werden.

Bei Impfstoffen, die abends übrig bleiben, soll in Rheinland-Pfalz nicht von der Reihenfolge abgewichen werden. Ausnahmen gibt es aber.

Nachdem Fälle für Schlagzeilen gesorgt haben, in denen Unberechtigte mit überschüssigen Dosen geimpft wurden, fordert die Stiftung Patientenschutz harte Strafen für sogenannte Impf-Vordrängler. In Rheinland-Pfalz werden Impfstoffe, die am Ende eines Tages übrig sind, in der Regel an Personen der Gruppe mit höchster Priorität verimpft, betont eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage der RHEINPFALZ am SONNTAG. Dazu gehörten auch Mitarbeiter der mobilen Impfteams, der Impfzentren, priorisierte Mitarbeiter der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes. Es kommt laut Ministerium aber nur selten vor, dass zu viel Impfstoff eingeplant wurde.

In Einzelfällen würden auch Personen geimpft, die eigentlich noch nicht dran seien. Der in Pflegeheimen verwendete Impfstoff der Mainzer Firma Biontech ist, wenn er verdünnt wurde, maximal sechs Stunden haltbar und würde verfallen. So könne in Einzelfällen etwa Personal, das keine direkten Corona-Kontakte hat, aber bei der Betreuung, Pflege oder Behandlung von Patienten oder Heimbewohnern eingesetzt ist, geimpft worden sein.

Ob sich Menschen, die sich beim Impfen vordrängeln, strafbar machen, befindet sich laut Ministerium derzeit in der Prüfung. Nach erster Begutachtung liege vermutlich jedoch kein strafrechtlicher Tatbestand vor.

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