Bundesgerichtshof RHEINPFALZ Plus Artikel Hohe Geldstrafe für illegalen Waffenexport rechtens

Aktivisten protestieren am Donnerstag in Karlsruhe gegen den Waffenhersteller Sig Sauer.
Aktivisten protestieren am Donnerstag in Karlsruhe gegen den Waffenhersteller Sig Sauer.

Zum zweiten Mal innerhalb von drei Monaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) Waffenhersteller rechtskräftig zu Millionenzahlungen verurteilt, weil sie unter falschen Angaben Schusswaffen aus Deutschland exportiert haben. Die waren dann illegal in Krisengebieten gelandet.

Am Donnerstag ging es vor dem BGH um das amerikanische Unternehmen Sig Sauer, das auch in Deutschland Waffen produziert. Mehr als elf Millionen Euro muss Sig Sauer an die deutsche Staatskasse zahlen. Ende März war bereits die Waffenschmiede Heckler & Koch rechtskräftig verurteilt worden, drei Millionen Euro zu zahlen. Dass die Geldstrafen den Unternehmen weh tun, kann man daran ermessen, dass sowohl Heckler & Koch als auch Sig Sauer den BGH als oberste Instanz anriefen – jeweils mit geringem Erfolg.

Die in den USA ansässige Sig Sauer Inc. hatte sich zwischen April 2009 und April 2011 gegenüber dem US-Militär dazu verpflichtet, 47.000 Pistolen des Typs SP 2022 zu liefern, die an die kolumbianische Staatspolizei gehen sollten. Der Konzern entschied, die Waffen im deutschen Werk Sig Sauer Beteiligungs GmbH produzieren zu lassen. Zur Ausfuhr bedarf es in Deutschland einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Die wurde unter der Auflage und Zusicherung erteilt, dass die Waffen in den USA verbleiben. Tatsächlich war von vornherein der Export nach Kolumbien geplant. Nur 11.000 der Pistolen waren am Ende noch in den USA. Der deutschen Beteiligungs GmbH brachte der Verkauf an die amerikanische Sig Sauer Inc. 7,44 Millionen Euro. Der Umsatz zwischen der amerikanischen Sig Sauer Inc. und dem US-Militär belief sich auf 11,1 Millionen. 2011 schloss die deutsche Beteiligungs GmbH einen Übernahmevertrag mit einer dritten Gesellschaft, die unter Sig Sauer GmbH und Co. KG firmiert. Ob dies der Verschleierung diente, ist bisher nicht geklärt.

Angeklagte akzeptieren Bewährungsstrafen

Jedenfalls wurde der nicht genehmigte Waffenexport nach Kolumbien durch eine Strafanzeige der Initiative „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ ruchbar. Das Landgericht Kiel verurteilte schließlich drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen. Aber das scharfe Schwert folgte: Die drei Sig-Sauer-Gesellschaften sollten das gesamte Geld, das sie durch das illegale Waffengeschäft erlangt hatten, zurückzahlen: 11,1 Millionen Euro an die Staatskasse.

Die drei Angeklagten akzeptierten ihre Bewährungsstrafen, aber die drei Unternehmensgesellschaften legten Revision beim BGH ein. Im Wesentlichen blieben sie ohne Erfolg. Die Voraussetzungen seien erfüllt, die Höhe der Geldstrafe richtig ermittelt, so der 3. Strafsenat des BGH. Dass 11.000 der 47.000 Pistolen in den USA blieben, konnte das Unternehmen nicht zu seinen Gunsten verbuchen. Selbst, wenn man bei diesem Teil nur vom Versuch der deutschen Gesellschaft ausginge, die Waffen ohne Genehmigung auszuführen, sei die Einziehung auch dieses Geschäftserlöses gerechtfertigt, argumentierte der BGH. Produktions- und Transportkosten können auch nicht vom Umsatz abgezogen werden: Das hatte der BGH bereits vor drei Monaten im Fall von Heckler & Koch entschieden. Denn Investitionen in illegale Geschäfte sind verloren und sollen verloren bleiben.

Erfolg hatte die Revision im Fall des Urteils des Landgerichts Kiel gegen die Sig Sauer GmbH und Co. KG. Hier war die Einziehung angeordnet worden. Nun muss eine andere Wirtschaftsstrafkammer prüfen, ob die Ausgliederung 2011 den Zugriff des Staates verhindern sollte und welcher Wert übertragen wurde. (Aktenzeichen: 3 StR 518/19)

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