Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Ein scharfes Schwert

Protestaktion: Waffenexporte von Sig Sauer wurden in Karlsruhe verhandelt.
Protestaktion: Waffenexporte von Sig Sauer wurden in Karlsruhe verhandelt.

Können Millionenstrafen Unternehmen dazu bringen, illegale Geschäfte zu unterlassen? Darauf lässt ein Urteil hoffen.

Hinter einem neuen Paragrafen, der vor vier Jahren ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, verbirgt sich ein scharfes Schwert. Es ist der Paragraf 76a, der Unternehmen und Organisationen alle Erlöse aus illegalen Geschäften wegnehmen und der Staatskasse zuführen kann. Ob es um Menschenhandel oder Steuerhinterziehung, um Drogengeschäfte oder illegalen Waffenhandel geht – das Geld ist weg. Das Neue ist, dass die Umsätze selbst dann eingezogen werden, wenn die Unternehmensführung nichts von den Straftaten der Mitarbeiter wusste oder ihr eine Mitwisserschaft jedenfalls nicht nachzuweisen ist.

Erschlichene Exportgenehmigung

Schon zweimal hat der BGH dieses Jahr den Paragrafen angewendet. Mitarbeiter von Heckler & Koch hatten Sturmgewehre unter der falschen Zusicherung nach Mexiko exportiert, dass sie nicht an Landesteile gingen, in denen menschenrechtswidrig auf Demonstranten geschossen wird. Aber genau das passierte. Die Exportgenehmigung war erschlichen. Die angeklagten Mitarbeiter kamen, soweit man ihrer habhaft wurde, relativ milde davon. Aber Heckler & Koch musste den gesamten Erlös von drei Millionen Euro abführen, obwohl die Unternehmensspitze nicht eingebunden war. Jetzt hat es Six Sauer mit 11,1 Millionen Euro getroffen, weil Waffen nach Kolumbien gingen.

Es geht darum, dass Unternehmen illegale Geschäfte unterlassen oder verhindern. Diesem Ziel scheinen wir näher zu kommen.

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