Prozessbeginn RHEINPFALZ Plus Artikel Franco A.: Terrorist in Uniform?

Am Oberlandesgericht Frankfurt wird Franco A. der Prozess gemacht.
Am Oberlandesgericht Frankfurt wird Franco A. der Prozess gemacht.

Ein Bundeswehroffizier, der sich erfolgreich als syrischer Flüchtling ausgibt: Der Fall Franco A. sandte 2017 Schockwellen durch die Streitkräfte und die deutschen Asyl-Behörden. Ab Donnerstag geht es vor Gericht vor allem darum, ob der Soldat – als Asylbewerber getarnt – Anschläge begehen wollte.

Die Falle schnappt am 3. Februar 2017 zu: Ein elektronischer Alarm sorgt dafür, dass österreichische Polizisten zu einer Toilette im Flughafen Wien-Schwechat eilen, wo gerade ein Mann eine alte französische Pistole aus einem Putzschacht holen will. Was er damit vorhabe, fragen die Beamten. Er wolle die Waffe der Polizei bringen, antwortet der Mann – und erntet das Gelächter eines Ermittlers. So jedenfalls schildert der Mann, Franco A., die Szene später gegenüber einer Reporterin der „New York Times“.

Die Wiener Polizei nimmt den Deutschen zunächst fest, am darauffolgenden Tag darf er aber wieder gehen. Doch selbstverständlich übermitteln die Beamten die Fingerabdrücke des Mannes den deutschen Behörden – und das wird Franco A. zum Verhängnis.

Auf deutscher Seite dürfte das Staunen groß gewesen sein, als die Datenbank einen Treffer ausspuckt. Denn die Fingerabdrücke führen nicht zum echten Namen des Mannes, der als Bundeswehroffizier bei der Deutsch-Französischen Brigade im elsässischen Illkirch stationiert ist, sondern zu einem syrischen Flüchtling namens David Benjamin.

Eine Dolmetscherin hat Zweifel

Als solcher hat sich der Soldat am 29. Dezember 2015 bei der Polizei in seiner Heimatstadt Offenbach vorgestellt und um Asyl gebeten. Mit dunkler Schminke im Gesicht erzählt er dort, er sei in Syrien auf ein französisches Gymnasium gegangen und spreche deshalb besser Französisch als Arabisch. Die Anhörung, nach der „David Benjamin“ einen Schutzstatus erhält, wird nur auf Französisch geführt. Eine marokkanische Dolmetscherin wird später zu Protokoll geben, sie habe Zweifel gehabt, dass der vermeintliche Flüchtling Arabisch könne. Sie habe wegen seines jüdisch klingenden Namens aber nichts gesagt, weil sie als Muslimin befürchtete, in den Verdacht des Antisemitismus zu geraten.

Doch wozu die Maskerade? Die Ankläger gehen davon aus, dass der heute 32-Jährige mit der in Wien deponierten Waffe einen Anschlag begehen und als Tat eines Flüchtlings erscheinen lassen wollte. Bis zu zehn Jahre Haft drohen ihm dafür. Mögliche Anschlagsopfer seien der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), gewesen. Ihre Namen finden sich auf einer bei A. gefundenen Liste.

Putzkraft findet Pistole

Franco A. streitet das ab. Gegenüber mehreren Medien behauptet er, die Waffe in Wien beim Austreten in einem Gebüsch gefunden und eingesteckt zu haben. Erst kurz vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen sei sie ihm wieder eingefallen. Deshalb habe er sie in der Toilette versteckt. Zwei Wochen später sei er zurückgekehrt, um sie den Behörden zu übergeben. Doch eine Putzkraft hatte die Waffe inzwischen gefunden und die Polizei eine Falle aufgestellt.

Sein Auftreten als Flüchtling erklärt A. damit, dass er Fehler im Asylsystem aufdecken wollte. Auch sein privates Umfeld schildert A. als jemanden, der den Dingen gerne auf den Grund geht. In einer Artikelserie der „Neuen Zürcher Zeitung“, die 2019 erscheint, bestreiten Freunde und Verwandte zudem, dass A. rechtsextrem gesinnt sei – eine Darstellung, die sich nach den Erkenntnissen der Ermittler kaum halten lässt.

Als Teenager träumt A. laut seinem Tagebuch unter anderem von einem Militärputsch in Deutschland – mit ihm selbst an der Spitze. Könnte man dies noch als Jugendsünde abtun, sind mittlerweile zahlreiche rechtsextremistische Äußerungen dokumentiert. Nicht zuletzt in seiner Masterarbeit bei der Bundeswehr. Außer dass er daraufhin eine zweite Arbeit anfertigen muss, hat dies für ihn allerdings keine Konsequenzen, was die Bundeswehr später in Erklärungsnot bringt (siehe Text unten).

Späht Franco A. ein Anschlagsopfer aus?

Doch macht eine rechtsextreme Gesinnung noch keinen Terroristen. Tatsächlich erklärt sich der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt im Juni 2018 für nicht zuständig. Die Richter sehen keine hinreichenden Belege für Attentatspläne. Für die übrig gebliebenen Anklagepunkte Betrug und Verstoß gegen das Waffengesetz (er soll auch weitere Waffen gebunkert haben) sei das Landgericht Darmstadt zuständig.

Dagegen legt die Bundesanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit Erfolg. Der BGH ordnet den Prozess am OLG an. Ausschlaggebend dafür sind neue Ermittlungen, die die obersten Strafrichter selbst in Auftrag gegeben haben. Daraus folgern sie, es gebe einen hinreichenden Tatverdacht dafür, dass A. zu einem Attentat „fest entschlossen“ gewesen sei. Darüber müsse in einer Hauptverhandlung befunden werden.

Bundesgerichtshof sieht Tatverdacht

Eine zentrale Rolle spielt dabei eine Reise des Angeklagten nach Berlin, wo er nach Erkenntnissen der Strafverfolger in einer Tiefgarage Autos fotografiert. In dem Gebäude hat die Antonio Amadeu Stiftung ihren Sitz, die sich gegen Rassismus engagiert. Deren Vorsitzende Anetta Kahane ist häufig Ziel rechtsextremistischer Anfeindungen – und sie wird in Franco A.s Notizen erwähnt. Späht A. dort also ein potenzielles Opfer aus? Der BGH hält das für durchaus möglich, wie er in seinem Beschluss festhält: Schließlich habe sich A. drei Tage danach um Ersatzteile für seine Pistole bemüht und einen weiteren Tag später Schießübungen mit einem Gewehr gemacht.

Franco A. versichert Katrin Bennhold, Reporterin der „New York Times“, dass er „definitiv“ keinen Anschlag auf Kahane geplant habe. Doch selbst wenn, könne er nicht verstehen, dass dies Terrorismus sein solle. Sie zitiert ihn mit den Worten, die Frau sei doch „noch nicht mal eine Politikerin“.

Zur Sache: Die Bundeswehr in Erklärungsnot

Es waren zwei Sätze, mit denen die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), für Empörung in weiten Teilen der Bundeswehr sorgte: „Die Bundeswehr hat ein Haltungsproblem. Und sie hat offensichtlich eine Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen“, sagte sie als Reaktion auf den bekanntgewordenen Skandal um Franco A. am 30. April 2017 im ZDF. Auch wenn die Ministerin diese Aussage später etwas abschwächte, war der Bruch mit der Truppe kaum mehr zu kitten. Viele sahen sich unter Generalverdacht gestellt von der Ministerin, die außerdem anordnete, alle Bundeswehrgebäude nach Wehrmachtsandenken zu durchsuchen. Denn in einem Freizeitraum der Kaserne in Illkirch, wo Franco A. stationiert war, waren einschlägige Devotionalien gefunden worden.

Vor allem aber musste die Bundeswehr erklären, warum sie in ihren Reihen einen Offizier mit rechtsextremen Ansichten duldete. Seine Vorgesetzten konnten kaum behaupten, nichts davon gewusst zu haben. Denn in seiner 2014 abgegebenen Masterarbeit mit dem Titel „Politischer Wandel und Subversionsstrategie“ finden sich zahlreiche eindeutig rechtsextreme, rassistische und antisemitische Stellen. Ein Gutachter schrieb zu der Arbeit, es sei klar, dass der Verfasser erkennbar ein Anhänger „rassistischer Denkweisen“ sei. Doch Franco A. wird nicht aus den Streitkräften entlassen, er wird nicht einmal dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gemeldet. Stattdessen darf er eine zweite Masterarbeit anfertigen. Der Wehrdisziplinaranwalt gab zu Protokoll, A. habe die Anschuldigungen gegen ihn widerlegen können.

Verschiedentlich wurde aber auch die Vermutung geäußert, bei diesem Urteil habe eine Rolle gespielt, dass A. als Top-Soldat galt. Nach der Festnahme des Offiziers kritisierte Generalinspekteur Volker Wieker das Verhalten von A.s Vorgesetzten als „Muster des Wegschauens“.

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