Politik Fragen und Antworten: Wann ein Herkunftsland sicher ist

Auslöser waren die Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln. Weil daran zahlreiche Nordafrikaner beteiligt waren, die zugleich kaum Chancen auf Asyl haben, versucht die Bundesregierung seither, schnellere Asylverfahren gegen Marokkaner, Tunesier und Algerier zu organisieren. Doch das hat bisher nicht geklappt. Was sind sichere Herkunftsländer? Das Konzept der sicheren Herkunftsländer wurde 1993 ins Grundgesetz eingefügt. Es besagt, dass sich Bürger aus diesen Ländern nicht auf den Satz in der Verfassung berufen können: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Es wird davon ausgegangen, dass es in sicheren Herkunftsländern „aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Grundgesetz). Keine Chance auf Asyl? Doch. Bei einem Asylantrag eines Bürgers aus einem sicheren Herkunftsland gehen die Behörden zwar grundsätzlich davon aus, dass er politisch nicht verfolgt wurde. Allerdings wird der Antragsteller wie üblich angehört. Trägt er Tatsachen vor, die politische Verfolgung vermuten lassen, geht das Asylverfahren seinen gewohnten Gang. Das kann den Asylstatus zur Folge haben. Kann der Asylbewerber die Behörden allerdings nicht überzeugen, wird sein Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Mit der Ablehnung verbunden sind auch kürzere Widerspruchsfristen. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Einstufung in sichere Herkunftsländer kürzere Verfahren. Warum Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien? Nach Einschätzung der Bundesregierung haben Bürger aus diesen Ländern kaum Chancen auf Asyl. Nach Informationen des Bundesinnenministeriums hatten 2017 Marokkaner eine Anerkennungsquote von 4,1 Prozent, Tunesier von 2,7 Prozent, Algerier von zwei Prozent und Georgier von 0,6 Prozent. Gleichwohl kämen aus diesen Ländern verhältnismäßig viele Asylbewerber: 2017 habe es 8735 Anträge gegeben, in den ersten drei Monaten dieses Jahres 3030. Gibt es Ausnahmen? Ja. Wenn Asylbewerber aus den vier Ländern bis gestern eine qualifizierte und mit der Ausländerbehörde abgestimmte Berufsausbildung aufgenommen oder einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, dürfen sie die Ausbildung fortsetzen. Auch wer einen Job hat, darf bleiben. Eine unendliche Geschichte? Es ist nicht der erste Versuch, Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsländer einzustufen. Bereits im Frühjahr 2016 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Im März 2016 hat der Bundesrat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Der Bundestag hat die Anregungen der Länderkammer im Mai 2016 allerdings nicht berücksichtigt und dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung grünes Licht gegeben. Im Juni 2016 sollte sich der Bundesrat dann erneut damit befassen. Der Gesetzentwurf wurde allerdings kurzfristig von der Tagesordnung genommen. 2017 dann beantragte Bayern, dass sich die Länderkammer mit dem Gesetzentwurf befasst. Das geschah im März. Der Bundesrat lehnte die Vorlage der Bundesregierung ab. Im Juli 2018 also startet die Bundesregierung einen weiteren Versuch, diesmal allerdings ergänzt um das Land Georgien. Woran entzündet sich die Kritik? Landesregierungen mit Grünen- und Linken-Beteiligung haben die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer bisher stets abgelehnt im Bundesrat. Homosexuelle, Minderheiten und Journalisten seien in den drei nordafrikanischen Ländern nicht sicher, so die Grünen. Die Organisation Pro Asyl befürchtet, dass aufgrund der Umkehr der Beweislast und der schnelleren Verfahren die Lage der einzelnen Asylbewerber nicht hinreichend gewürdigt werde. Welche Länder gelten als sicher? Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind das: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, das Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.