Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Extremistische Geste: Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen

Kein Ort für Rechtsradikale: Der Deutsche Bundestag.
Kein Ort für Rechtsradikale: Der Deutsche Bundestag.

Ein Jugendlicher ist wegen einer rechtsextremen Geste aus dem Bundestag geflogen. Sollte eigentlich normal sein. Alles andere dürfen wir uns nicht gefallen lassen.

Im Bundestag ist es zu einem Eklat gekommen, an dem sich viel über die Methoden der AfD lernen lässt. Ein junger Mann ist von einer Veranstaltung ausgeschlossen worden, weil er eine rechtsextreme Geste zeigte. Die Einladung kam von einem AfD-Abgeordneten. Schon vor dem Vorfall wurden die Gäste der AfD argwöhnisch beäugt.

Die AfD strickt daraus eine Opfererzählung: Die anderen grenzen uns aus. Statt sich von der Geste zu distanzieren, schießt sie gegen alle anderen, stellt das Programm und das Funktionieren der Demokratie infrage.

Es gibt kein Recht auf Widerspruchsfreiheit

Es reicht der AfD nicht, Jugendliche zu der Veranstaltung schicken zu können. Sie will, dass deren Meinung als normal anerkannt wird, egal wie extrem sie ist. Alles andere sei undemokratisch, falsch, abzulehnen und niederzureißen.

Es ist ein Recht in der Demokratie, seine Meinung äußern zu können. Es ist ein Recht, Mehrheiten für diese Meinung suchen zu können. Aber es gibt kein Recht auf Widerspruchsfreiheit.

Die Mehrheit in Deutschland hat die AfD nicht gewählt. Diese Mehrheit darf es nicht zulassen, dass die Partei die Spielregeln für alle bestimmt. Noch gilt: Wir lehnen den Rechtsextremismus ab. Im Bundestag, in den Rathäusern, in den Vereinshäusern. Es ist gut, dass Bundestagspräsidentin Julia Klöckner diese Regel in ihrem Haus verteidigt hat. Es ist wichtig, dass alle Anständigen das in ihrer Umgebung auch tun.

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