Politik Die Videokamera als Fahndungshelfer
Ein Jahr lang hat die Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Südkreuz die biometrische Gesichtserkennung getestet. Jetzt liegt der Abschlussbericht vor, demnach haben sich die eingesetzten Systeme für den Polizeialltag bewährt. Kritiker sind skeptisch.
Das Vorgängerprojekt war noch ein Flop. 2006 probierte das Bundeskriminalamt am Mainzer Hauptbahnhof die sogenannte Fotofahndung per Videokameras aus. Könnten damit gesuchte Straftäter oder Terroristen im täglichen Strom der Passanten automatisch entdeckt werden? Ergebnis: Theoretisch ja, aber nur bei optimalen Rahmenbedingungen, insbesondere Lichtverhältnissen. In der Praxis erwies sich das damals getestete System als für den Einsatz im öffentlichen Raum ungeeignet. Seitdem hat sich viel getan: Überwachungskameras sind stark verbreitet, Aufnahmetechnik hat sich verbessert, Software zur Bilderkennung hat Marktreife erlangt. Die Bundespolizei nahm daher den Grundgedanken wieder auf: Intelligente Videoanalysetechnik soll dabei helfen, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen sowie gesuchte oder verdächtige Personen aufzuspüren. Ein Beamter vor dem Bildschirm stößt da schnell an Grenzen. Etwa 900 Bahnhöfe, für deren Schutz die Bundespolizei zuständig ist, werden derzeit mit über 6000 Kameras überwacht. In 50 großen Bahnhöfen können Bilder live ausgewertet werden. Für den neuerlichen Test unter realistischen Bedingungen wurde der Bahnhof Berlin-Südkreuz auserkoren. Drei Systeme unterschiedlicher Anbieter wurden parallel betrieben. In zwei Phasen wurde überprüft, ob sie 300 und später 200 Pendler, die sich freiwillig gemeldet hatten, zuverlässig erkennen. Dazu wurde ein „Erkennungsbereich“ im Gebäude markiert, den die Teilnehmer in den zwölf Monaten laut Abschlussbericht 61.000 Mal passierten. Ob sie richtig erkannt wurden, ließ sich mittels der Signale aus einem Transponder abgleichen, den sie bei sich trugen. Ergebnis: In der ersten Phase von August 2017 bis Januar 2018 lag die durchschnittliche Trefferrate der drei eingesetzten Systeme bei 68,5 Prozent, die maximale betrug bis zu 86,3 Prozent. In der sich anschließenden Phase stieg die durchschnittliche Trefferrate auf 82,8 Prozent, die maximale auf 91,7 Prozent. Einflussfaktoren waren unter anderem die Beleuchtung und der Blickwinkel der Kamera auf die Gesichter. Die Tester erachten durchschnittliche Raten von über 80 Prozent als „ausgezeichnete Werte“. Das bedeutet: Von 100 in einer Datenbank erfassten Personen, deren Gesicht von der Kamera erfasst und abgeglichen wird, werden 80 wiedererkannt. Die Technik erleichtere es, Straftäter ohne zusätzliche Polizeikontrollen zu erkennen und festzunehmen, erklärt Bundespolizeipräsident Dieter Romann. „Dies bedeutet einen erheblichen Sicherheitsgewinn.“ Bundesinnenminister Horst Seehofer spricht sich für eine „breite Einführung“ der Gesichtserkennung aus. 2019 soll das automatische Erkennen von Gefahrensituationen getestet werden. Allerdings werden die Ergebnisse auch infrage gestellt. Sie seien „nicht überzeugend und absichtlich geschönt“, äußerte sich der überwachungskritische Chaos Computerclub. Die hohen Trefferraten kämen nur zustande, wenn alle drei Systeme zusammen betrieben würden. Die biometrische Technik sei zu unausgereift für den praktischen Einsatz. Tatsächlich kommt die Bundespolizei auf besonders hohe Werte bei einer – nachträglich berechneten – Verknüpfung der Systeme. Und in der zweiten Testphase mit besseren Trefferraten wurden für den Abgleich statt des zuvor eigens angefertigten, qualitativ hochwertigen Fotos des jeweiligen Probanden mehrere von den Kameras selbst gemachte Aufnahmen verwendet – für den Chaos Computerclub eine „erneut die Ergebnisse verfälschende Testannahme“. Dann sind da noch die falschen Treffermeldungen. Die Bundespolizei gibt an, ihre Rate lasse sich wieder durch Kombination der Systeme theoretisch auf bis zu 0,00018 Prozent reduzieren. Das wäre ein wirklich geringes Maß, ginge aber wohl auf Kosten der richtigen Treffer. Die gemessenen Werte lagen durchschnittlich zwischen 0,25 und knapp 0,1 Prozent. Letzteres heißt: Bei 1000 Abgleichen auf einem Bahnhof gibt es einmal Fehlalarm. Das kann sich bei Zehntausenden Passanten summieren. Die Sicherheitsbehörden wollen Kontrollen fälschlicherweise Verdächtigter vermeiden, indem das System nur alarmiert, nicht entscheidet. Das obliege dann einem Polizisten. Kritiker dürfte das nicht beruhigen, grundsätzliche Bedenken bleiben. „Die entscheidende Frage bei der Gesichtserkennung ist nicht die technische Machbarkeit – sondern ob wir mit dieser Überwachung leben wollen und ob unser Grundgesetz das dem Staat gestattet“, kommentierte Steffen Brink, baden-württembergischer Landesbeauftragte für Datenschutz, auf Twitter den Berliner Test.