Kalender RHEINPFALZ Plus Artikel Die Spiegel-Affäre: „Ein Glücksfall für die Entwicklung zur Demokratie“

1963: Rudolf Augstein wird von Polizisten aus dem Bundesgerichtshof geführt.
1963: Rudolf Augstein wird von Polizisten aus dem Bundesgerichtshof geführt.

Mit einem kritischen Bericht über den Zustand der Bundeswehr löst das Magazin „Spiegel“ 1962 die „Spiegel“-Affäre aus.

Es war kurz vor 21 Uhr, als Dutzende Polizisten und Beamte des Bundeskriminalamts die Redaktionsräume stürmten, mehrere Redakteure festnahmen und kistenweise Dokumente beschlagnahmten. Heute wäre so etwas in Deutschland kaum denkbar. Das liegt auch daran, dass es 1962 genau so geschehen ist: beim „Spiegel“-Verlag in Hamburg. Am Abend des 26. Oktober durchsuchten die Beamten die Redaktion, nahmen Verlagsdirektor, Chefredakteur und weitere Redakteure fest. Herausgeber Rudolf Augstein stellte sich am nächsten Tag, Redakteur Claus Ahlers wurde noch während seines Urlaubs in Spanien verhaftet.

Der Vorwurf: Verrat von Staatsgeheimnissen. Im „Spiegel“ vom 10. Oktober berichteten Conrad Ahlers und Hans Schmelz im Artikel „Bedingt abwehrbereit“ auf über zehn Seiten detailliert vom Nato-Manöver „Fallex 62“ sowie von den Plänen des amtierenden Verteidigungsministers Franz Josef Strauß. Laut Artikel zog dieser die atomare Aufrüstung der Bildung und Stärkung einer konventionellen Armee vor. Die Redakteure erklärten kleinteilig, warum die Bundesrepublik auf einen Angriff der Sowjetunion schlecht vorbereitet wäre. Das Ergebnis des Manövers laut „Spiegel“: „Eine wirksame Abschreckung bleibt fraglich.“ Laut geheimem Gutachten des Verteidigungsministeriums habe der Text über 40 Staatsgeheimnisse verraten – der Grund für Durchsuchung und Festnahmen.

„Publizistischen Terror stoppen“

Heute gilt eine Fehde zwischen Herausgeber Augstein und Minister Strauß als eigentlicher Grund für die Affäre: Augstein verdächtigte Strauß, für Atomwaffen in deutscher Hand sorgen zu wollen – der Verdacht wurde in Strauß’ Memoiren bestätigt. Die „Spiegel“-Redaktion deckte einige Skandale um Strauß auf, der daraufhin mehrere Prozesse gegen Augstein verlor und erklärte, er wolle den „publizistischen Terror“ stoppen.

Nur zwei Tage nach der Besetzung der Redaktionsräume begannen die ersten Proteste, im In- und Ausland war man empört über die Reaktion des Verteidigungsministeriums. Die „Spiegel“-Redaktion erfuhr Solidarität von fast allen deutschen Zeitungen und Journalisten-Verbänden. Der Springer-Verlag, eigentlich politischer Gegner des „Spiegel“, stellte sogar Redaktionsräume und Druckmaschinen bereit, damit das Magazin weiterhin erscheinen konnte.

Parlament fühlte sich belogen

Anfang November beschäftigte sich der Bundestag mit der Affäre. Kanzler Konrad Adenauer verteidigte zunächst die Festnahmen: „Wir haben einen Abgrund von Landesverrat im Lande. Ich sage das, denn wenn von einem Blatt, das in einer Auflage von 500.000 Exemplaren erscheint, systematisch, um Geld zu verdienen, Landesverrat getrieben wird …“ – der Rest des Satzes wurde von Empörungsrufen übertönt. Strauß hatte ursprünglich behauptet, mit der Sache nichts zu tun zu haben. Schließlich musste er zugeben, bei den Verhaftungen mitgewirkt zu haben.

Das Parlament fühlte sich belogen, die fünf FDP-Minister der Regierung traten zurück, für sie war das Vertrauen in die Regierung erschüttert. Auch die CDU- und CSU-Minister forderten schließlich Strauß’ Rücktritt. Als er dann auch noch Adenauer mitverantwortlich machen wollte, verlor er den Rückhalt des Kanzlers und verkündete am 30. November seinen Rücktritt aus der Bundespolitik. Nur vier Jahre später gehörte Strauß allerdings wieder zur Regierung – als Finanzminister der Großen Koalition. Nach vier Wochen wurden die Räume des „Spiegel“ wieder freigegeben, die Verhafteten wurden entlassen – Augstein allerdings erst nach 103 Tagen, im Februar 1963. Im Mai 1965 erklärte der Bundesgerichtshof das Verfahren gegen die Redakteure für beendet.

Wichtigste Folge: Pressefreiheit

Abgesehen von den strafrechtlichen und politischen Folgen beeinflusste die „Spiegel“-Affäre auch die Entwicklung der Bundesrepublik: Die Bundeszentrale für Politische Bildung schrieb in einem Bericht zum 50. Jahrestag der Affäre, die Wahrnehmung von Pressefreiheit als Bedingung für eine moderne Gesellschaft sei eine der wichtigsten Folgen gewesen. Prinzipien wie Gewaltenteilung und Pressefreiheit seien daraufhin an Schulen und Universitäten intensiv gelehrt worden. Die Bundeszentrale nannte die „Spiegel“-Affäre deshalb einen „Glücksfall für die Entwicklung zur funktionsfähigen Demokratie“.

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