Rechtsextremismus
Der Weg der AfD zum Verdachtsfall
Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall kommt nicht aus heiterem Himmel. Schon seit geraumer Zeit ist bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD im Visier hat. Grund dafür sind Führungskämpfe, extremistische Äußerungen in den sozialen Medien und das Erstarken der AfD-Gruppierung „Flügel“, die der Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Dies führte zu deren Auflösung und zum Parteiausschluss des „Flügel“-Strategen Andreas Kalbitz.
AfD will sich wehren
Der Verfassungsschutz muss seine Entscheidung, die noch nicht offiziell ist, gut begründen. Sie muss vor allem gerichtsfest sein, weil eine Beobachtung in die Grundrechte der Beobachteten eingreift. Und klar ist, dass sich die AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall wehren will. Für die Partei ist dieser Umstand gerade vor zwei wichtigen Landtagswahlen und vor der Bundestagswahl eine Katastrophe.
Schon im Vorfeld hat die AfD vorbeugenden Rechtsschutz gegen die Beobachtung vor dem Kölner Verwaltungsgericht beantragt. Damit will die Partei zum einen verhindern, dass sie als Verdachtsfall eingestuft wird. Zum anderen soll dem Verfassungsschutz verboten werden, die Beobachtung öffentlich bekannt zu geben, sollte die AfD mit ihrem Ansinnen scheitern. Denn in den Augen der AfD würde gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoßen, wenn ihr öffentlich extremistische Bestrebungen nachgewiesen werden. Allerdings ist die Einstufung der AfD als Verdachtsfall am Mittwoch in Parlamentskreisen durchgesickert. Innenstaatssekretär Günter Krings hatte am Morgen die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages darüber informiert.
Um nicht dem Gericht ins Gehege zu kommen, hat der Verfassungsschutz zugesagt, bis zur endgültigen Entscheidung alle AfD-Abgeordneten auf Bundes-, Landes- und Europaebene sowie entsprechende Wahlbewerber nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Der Verzicht ist vorläufig, gerade weil es für die Beobachtung von Parlamentariern besonders hohe Hürden gibt.
Außerhalb dieser geschützten Sphäre kann der Verfassungsschutz schon jetzt viele nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, um der AfD verfassungsfeindliche Aktivitäten nachzuweisen. So kann die Behörde etwa V-Leute einer bestimmten Parteigruppierung anwerben oder auch Telefongespräche und den E-Mail-Verkehr von Mitgliedern überwachen. Schwierigkeiten in ihren Dienststellen könnten dadurch vor allem Parteimitglieder bekommen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
„Schmälert Chancen der AfD“
Zuletzt hatten AfD-Bundestagsabgeordnete Aufsehen erregt, weil sie rechten Impfgegnern und Corona-Leugnern den Zutritt zum Reichstagsgebäude ermöglichten, wo sie Minister und Parlamentarier anderer Parteien bedrängten. Für Thomas Hitschler (Südpfalz), SPD-Mitglied im Innenausschuss, steht die Partei nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. „Wir alle sehen und hören bei vielen Gelegenheiten, dass die AfD unserer Verfassung mit Ablehnung begegnet und sogar aktiv gegen die Grundfesten unseres Staates vorgeht.“
Eine Bitte um Stellungnahme beim AfD-Landesverband Rheinland-Pfalz blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Die Bundespartei reagierte entsetzt. Die AfD-Fraktionschefs Alice Weidel und Alexander Gauland erklärten: „Hier wird gezielt versucht, mit Hilfe des Inlandsgeheimdienstes die Wahlchancen der AfD zu schmälern.“
Kommentar: Wehrhafte Demokratie