Polizei RHEINPFALZ Plus Artikel Den Finger in die Wunde legen – bald neuer Beauftragter für Bundespolizei

Soll Polizeibeauftragter werden: Uli Grötsch.
Soll Polizeibeauftragter werden: Uli Grötsch.

Dass die Ampelkoalition sich ohne lauten Streit mal eben schnell auf etwas einigt, ist selten geworden. Im Fall des unabhängigen Polizeibeauftragten ist das aber doch gelungen: Vergangene Woche haben SPD, Grüne und FDP die Eckpunkte für das Vorhaben vorlegt.

Mit dem Amt will die Koalition eine Stelle schaffen, an die man sich wenden kann, um auf Missstände bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt (BKA) oder der Polizei beim Deutschen Bundestag hinzuweisen.

Der Beauftragte soll sowohl für Polizistinnen und Polizisten als auch für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein. Es soll ihm auch möglich sein zu handeln, wenn er nicht konkret angesprochen wurde, sondern auf anderen Wegen von Missständen bei den Polizeien des Bundes erfährt. Dabei kann es sich sowohl um Einzelfälle und persönliches Fehlverhalten handeln als auch um strukturelle Probleme in den Behörden.

Hinweisgeber kann geschützt werden

Die Eckpunkte sehen vor, dass der Beauftragte diesen Hinweisen nachgeht und sie überprüft. Anschließend muss er einen Bericht dazu veröffentlichen – wobei der Name des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin auf Wunsch geschützt bleiben kann. Wie lange sich der Beauftragte für eine Untersuchung nimmt und wie sie aussieht, liegt in seiner Hand. Er selbst kann keine Straf- und Disziplinarverfahren einleiten, aber er kann die zuständigen Stellen über bestimmte Vorgänge informieren, wenn er das für nötig hält.

Für Polizistinnen und Polizisten ist dabei von Bedeutung, dass sie sich nicht an den Dienstweg halten müssen, wenn sie sich an den Beauftragten wenden. Normalerweise sind sie bei Beschwerden an das Bundesbeamtengesetz gebunden. Das sieht vor, dass sie bei Beschwerden als erstes ihre Vorgesetzten ansprechen müssen – was aber problematisch sein kann, wenn jemand beispielsweise auf einen strukturellen Missstand aufmerksam machen will und sich damit bei seinen Führungskräften unbeliebt machen könnte.

Das soll durch den unabhängigen Beauftragten vermieden werden. Für das Amt sind außerdem noch weitere Kompetenzen vorgesehen. Der Beauftragte soll das Recht bekommen, Akten und Dateien zu dem Fall einzusehen – auch solche, die als vertraulich eingestuft sind. Die Behörden sind verpflichtet, ihm Unterlagen auf Anfrage herauszugeben.

Kleiner Mitarbeiterstab

Der Beauftragte soll einen kleinen Stab an Mitarbeitenden bekommen, früheren Angaben zufolge waren sieben Stellen eingeplant. Im Haushalt 2023 war bereits Geld für das Amt vorgesehen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Den Eckpunkten zufolge soll der Polizeibeauftragte alle fünf Jahre mit einer Mehrheit vom Bundestag gewählt werden. Die Fraktionen dürfen Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen. Die Ampelkoalition soll sich bereits darauf geeinigt haben, wen sie für das Amt aufstellen will: den bayerischen SPD-Abgeordneten Uli Grötsch, der selbst ehemaliger Polizist ist.

Parlament bislang mit wenig Kontrolle

Bislang hat das Parlament nur wenig Kontrolle über die Polizeibehörden. Das soll sich durch den Posten ändern. Die Grünen hatten zu ihrer Zeit in der Opposition schon mehrmals Gesetzesvorschläge für das Amt vorgelegt, waren damit aber immer gescheitert.

Auf Landesebene gibt es ein solches Amt schon länger. 2014 ernannte Rheinland-Pfalz den ersten unabhängigen Polizeibeauftragten. In den vergangenen Jahren folgten immer mehr Länder dem Beispiel.

Inzwischen gibt es Polizeibeauftragte auch in den Landesparlamenten von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Hier lesen Sie einen Kommentar zum unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes.

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