Meinung
Neuer Bundesbeauftragter für die Polizei: Keiner von vielen
In Deutschland gibt es 43 Bundesbeauftragte – eigentlich mehr als genug, könnte man meinen. Vor allem, weil viele von ihnen vor allem mit symbolischen Kompetenzen ausgestattet sind, lässt sich teilweise fragen, wie sinnhaft so ein Amt dann eigentlich ist.
Amt erfüllt wichtige Aufgabe
Nun soll es einen weiteren Bundesbeauftragten geben: den unabhängigen Polizeibeauftragten. In der vergangenen Woche hat die Ampelkoalition die Eckpunkte für das Amt vorgestellt. Und trotz aller Kritik am ausufernden Beauftragtenwesen handelt es sich hier um eine Ausnahme: um eine Stelle von tatsächlicher Bedeutung. Denn das Amt ist mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet – und erfüllt eine wichtige Aufgabe.
Bislang keine unabhängige Kontrollinstanz
Bislang gibt es auf Bundesebene keine unabhängige Kontrollinstanz für die Polizei. Wenn darüber diskutiert wurde, hieß es stets, dass man die Polizei nicht unter Generalverdacht stellen wolle. Doch wer so argumentiert, hat das Amt missverstanden. Der unabhängige Polizeibeauftragte soll für alle Seiten da sein: für die Bevölkerung, aber auch für Polizisten – zum Beispiel, wenn sie selbst Übergriffe erleben.
Auch dass der Polizeibeauftragte echte Kompetenzen haben soll, lässt darauf hoffen, dass es sich eben nicht einfach um „irgendwie noch einen Bundesbeauftragten“ handeln soll. Wenn er von einem Missstand erfährt, kann er auch auf eigene Initiative handeln. Das ist sinnvoll – für alle Seiten.
Hier lesen Sie einen ausführlichen Beitrag zum Thema Polizei-Bundesbeauftragter.