Bürokratie RHEINPFALZ Plus Artikel Das Papierfoto für den Perso ist bald passé

Seit 2010 sind auf dem Personalausweis biometrische Merkmale elektronisch gespreichert.
Seit 2010 sind auf dem Personalausweis biometrische Merkmale elektronisch gespreichert.

Am 1. Mai greift eine Neuregelung beim Personalausweis. Das erforderliche Bild kann dann nur noch digital übermittelt werden. So funktioniert es.

Was ändert sich?
Die Neuregelung geht zurück auf das bereits Ende 2020 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“. Dadurch ändert sich zum 1. Mai 2025 das Verfahren zur Übertragung des Lichtbildes. Das ist nur noch digital möglich, damit sollen Manipulationen verhindert werden. Man kann das Bild entweder durch einen Dienstleister wie ein Fotostudio fertigen lassen oder direkt im Bürgerbüro erstellen – „sofern die Behörde über entsprechende Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt“, wie das Bundesinnenministerium informiert. Das kostet dann sechs Euro zusätzlich je Bild.

Wie genau läuft das ab?
Verwaltungen können das Aufnahmesystem „Point-ID“ der Bundesdruckerei beziehen. Es ermöglicht nach Angaben des Unternehmens die sichere Erfassung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und Unterschriften. So haben beispielsweise Kaiserslautern und Speyer für ihre Bürgerbüros je drei Geräte geordert, wie die Verwaltungen auf Anfrage mitteilten. In Ludwigshafen soll zu ebenfalls drei „Point-ID“-Systemen auch ein Fotoautomat umgerüstet werden. Antragsteller können den Angaben zufolge die Aufnahmen selbst machen und erhalten ein ausgedrucktes Foto mit einem QR-Code. Der wird dann am Schalter eingescannt, wodurch das digitale Bild aus einer Cloud heruntergeladen wird. Da die Bundesdruckerei es nicht schafft, bis 1. Mai mehrere tausend erforderliche Geräte auszuliefern, gilt wohl noch eine Übergangsfrist bis Ende Juli, in der Papierfotos verwendet werden können.

Kann weiterhin ein externer Fotograf ein Passbild anfertigen?
Ja. Das Bild muss dann ab dem 1. Mai in eine gesicherte Cloud hochgeladen werden. Fotostudios und Drogeriemärkte bieten diesen Service an. Der Kunde erhält auch in diesem Fall einen QR-Code, mit dem er aufs Amt geht. „Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei, also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde, verarbeitet werden“, informiert das Ministerium. Weitere personenbezogene Daten würden nicht gespeichert. Für den sicheren digitalen Übermittlungsweg ist eine Registrierung des Anbieters erforderlich.

Und wenn man noch Passbilder auf Papier hat?
Die können nicht mehr verwendet werden. Das Bundesinnenministerium erklärt, dass so der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Und gibt noch einen Tipp: „Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden.“

Was gilt für das Passbild?
Es wird weiterhin ein sogenanntes biometrisches Passbild benötigt. Vorgeschrieben ist dabei unter anderem eine gerade Kopfposition, ein neutraler Gesichtsausdruck, ein einfarbiger Hintergrund, eine gleichmäßige Ausleuchtung und ein bestimmtes Format. Die Standards der elektronisch erfassten Merkmale sollen dazu beitragen, dass die automatische Identifizierung etwa an Grenzen gewährleistet ist.

Wozu ist überhaupt die Biometriefunktion des Ausweises gut?
Sie ermöglicht die Speicherung sogenannter biometrischer Merkmale. Es geht um körperliche Kennzeichen einer Person, anhand derer sie eindeutig identifiziert werden kann. Im elektronisch lesbaren Chip des Personalausweises sind seit 2010 das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die speziellen Lesegeräte stehen nur bestimmten staatlichen Stellen wie der Polizei zur Verfügung.

Gibt es weitere Änderungen?
Der Weg aufs Amt zur Abholung des neuen Passes kann künftig entfallen: Es besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass er per Post zugestellt wird. Außerdem können Bürger eine E-Mail-Adresse hinterlegen, um rechtzeitig erinnert zu werden, wenn beispielsweise die Gültigkeit eines Ausweisdokuments endet. „Wir machen das Leben einfacher und digitaler“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im vergangenen Jahr, als die neue Vorschrift von der Bundesregierung beschlossen wurde.

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