Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Coronavirus: Ab Donnerstag keine pauschale Reisewarnung mehr

Fernweh kann in Corona-Zeiten zu Komplikationen beim Reisen führen. Wichtig ist das Planen – doch Pläne werden auch schnell wied
Fernweh kann in Corona-Zeiten zu Komplikationen beim Reisen führen. Wichtig ist das Planen – doch Pläne werden auch schnell wieder über den Haufen geworfen.

Das Auswärtige Amt ändert die Regeln für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland. Es soll wieder auf einzelne Länder zugeschnittene Hinweise mit Blick auf das jeweilige Infektionsgeschehen gegeben.

Für Reiselustige aus Deutschland ändert sich durch das Aufheben der pauschalen Reisewarnung erst einmal wenig. Denn in einer Vielzahl von Ländern ist die Anzahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus derzeit so hoch, dass sie auf der Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts (RKI) stehen bleiben und das Auswärtige Amt somit weiterhin dringend – mittels Reisewarnung – vor nicht notwendigen touristischen Reisen abraten wird. Das betrifft aktuell etwa die meisten Länder in Afrika oder Südamerika, aber auch die USA.

In eine zweite Kategorie fallen im Moment knapp 50 Länder – dazu zählen Australien, Kanada, China, Botswana oder Uruguay. Reisen dorthin hält die Bundesregierung derzeit hinsichtlich einer drohenden Ansteckungsgefahr für unbedenklich, insofern wird sie für diese Staaten ab dem 1. Oktober auch keine Reisewarnung mehr aussprechen. Von einem Besuch dieser Länder rät die Bundesregierung dennoch weiterhin ab, da dort für Einreisen aus Deutschland entweder Beschränkungen oder Quarantänevorgaben gelten.

Ausnahmen sind Tunesien und Georgien

Wenn also das Auswärtige Amt nach der Aufhebung der pauschalen Reisewarnung am Donnerstag seine neuen Hinweise veröffentlicht, dürften nur einige wenige Länder wie Tunesien und Georgien zu komplett unbedenklichen Zielen erklärt werden.

Mitte März hatte die Bundesregierung wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus in einem bisher einmaligen Schritt eine weltweite Reisewarnung verhängt. Bis dahin galt diese höchste Stufe der staatlichen Vorsichtshinweise nur für wenige Kriegs- und Krisengebiete. Eine Reisewarnung ist rechtlich nicht verbindlich und auch kein staatliches Reiseverbot. In der Praxis ist es aber von großer Bedeutung, wenn das Auswärtige Amt die höchste Alarmstufe ausruft. Besonders Pauschalreisende haben dann in der Regel gute Chancen, die Kosten für ihre Buchungen von den Anbietern ersetzt zu bekommen, wenn sie diese stornieren.

Nur einzelne Regionen

Die Bundesregierung passt mit der Neuregelung für Drittstaaten ihr Vorgehen weitgehend dem an, das für viele europäische Staaten gilt. Seit Mitte Juni sind Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in eine Handvoll weiterer Länder (etwa Schweiz, Norwegen) grundsätzlich wieder möglich. Übersteigen die dortigen Infektionszahlungen über den Zeitraum einer Woche jedoch einen festgelegten Schwellenwert, spricht die Bundesregierung wieder eine Reisewarnung aus – die allerdings auch nur für einzelne Regionen innerhalb eines Staates gelten kann. So sind aktuell etwa in Österreich neben der Hauptstadt Wien die Bundesländer Vorarlberg und Tirol auf der RKI-Liste der Risikogebiete aufgeführt.

Für Drittstaaten (also Länder außerhalb der EU) soll es eine solche Unterscheidung hinsichtlich regionaler Infektionsherde allerdings nicht geben. Wird die Ansteckungsschwelle nur in einem Teilgebiet überschritten, gilt die Reisewarnung für das gesamte Land. Wendet sich die Situation zum Guten, will die Bundesregierung ihre Einstufungen schnell anpassen.

Fünf Tage Quarantäne

Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich auf Corona testen lassen und mindestens so lange in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis vorliegt. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Neuregelung: Dann müssten sich Reisende aus Risikogebieten nach der Wiedereinreise in Deutschland voraussichtlich fünf Tage in Quarantäne begeben.

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