Familienpolitik Corona-Beschlüsse: Kindkrank mit gesundem Kind?
„Das ist nicht zu Ende gedacht“, sagen der Zweibrücker Kinderarzt Christian Neumann, zugleich Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, und wortgleich eine Personalreferentin eines mittelständischen Unternehmens in Rheinland-Pfalz.
Am Dienstag hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Verdopplung der Anzahl der Kindkrank-Tage beschlossen. Statt zehn Tage, an denen jedes Elternteil wegen der Erkrankung eines Kindes zu Hause bleiben kann, sollen es nun 20 sein, bei Alleinerziehenden 30. In dieser Zeit sollen die Krankenkassen Kinderkrankengeld zahlen. Nach dem Beschluss der Spitzenpolitiker soll der Anspruch ausdrücklich auch für jene Fälle gelten, in denen eine Betreuung zu Hause erforderlich ist, weil die Kindertagesstätte oder die Schule pandemiebedingt geschlossen ist.
Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) berief sich am Mittwoch in Mainz ebenfalls auf diese Regelung, als sie an Eltern und Arbeitgeber appellierte, eine Kinderbetreuung außerhalb der Kindertagesstätten zu ermöglichen, obwohl diese in Rheinland-Pfalz regulär geöffnet bleiben.
„Über die Attestierung hat sich niemand Gedanken gemacht“, sagt Kinderarzt Neumann. Rechtlich darf er nach dem Sozialgesetzbuch nur dann einen Elternteil kindkrank schreiben, wenn das Kind eine „betreuungspflichtige Erkrankung“ hat, ein einfacher Schnupfen reicht dafür nicht aus. Die Eltern ihrerseits müssen versichern, dass sonst niemand ihr Kind betreuen kann. Wenn Eltern also mit ihrem gesunden Kind in der Praxis stehen und das wegen seiner Farbe „blauer Krankenschein“ genannte Attest wollten, um die Betreuung zu Hause zu ermöglichen, wäre das – mindestens – ein rechtlicher Graubereich. Vielleicht wäre es auch strafbar. Neumann äußert gleichzeitig großes Verständnis für Eltern, die mit einer solchen Lösung aus der Bredouille kommen wollen, in die sie durch den Lockdown geraten sind.
Anders als bei Arbeitnehmern, die sich krank melden, muss bei Kindern bereits vom ersten Tag an eine Bescheinigung vorgelegt werden. Einige Unternehmen zahlen den Lohn innerhalb der gesetzlichen Frist von bisher zehn Tagen weiter, in diesen Fällen müssen die Eltern kein Kinderkrankengeld beantragen. Doch in den Personalabteilungen herrscht nun die gleiche Ratlosigkeit wie bei den Kinderärzten.
