Corona-Krise
Bundestag: Warum die Diäten erstmals sinken könnten
Es war einer jener seltenen, weil einmütigen Beschlüsse im Bundestag: Im Mai vorigen Jahres waren sich alle sechs Fraktionen einig, die gesetzlich erlaubte Erhöhung der Diäten auszusetzen – wegen des Corona-Wirtschaftseinbruchs.
Wenn zum 1. Juli erneut die Anpassung der Abgeordnetenbezüge auf der Tagesordnung steht, könnte es eine Premiere geben: Den Abgeordneten drohen dann Abstriche beim „Gehalt“, das seit 1. Juli 2019 unverändert ist. Denn die Entschädigung der Abgeordneten ist per Gesetz an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Maßgeblich ist der sogenannte Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt berechnet.
Diät plus Aufwandspauschale
Demnach sind die Löhne im zweiten und dritten Quartal 2020 um vier Prozent beziehungsweise 1,3 Prozent gesunken. Und dieser Trend dürfte sich wegen des Corona-Lockdowns zum Jahresende fortgesetzt haben.
Derzeit verdient ein Parlamentarier in Berlin monatlich 10.083,47 Euro, die er versteuern muss. Zuzüglich gibt es eine monatliche steuerfreie Aufwandspauschale von 4560,59 Euro, mit der die Kosten für das Wahlkreisbüro, den zweiten Wohnsitz in Berlin sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung bestritten werden sollen.
Rund 7000 Euro für Landtagsabgeordnete
Anders als im Bundestag ist im Landtag von Rheinland-Pfalz der Stichtag für die Anpassung der Diäten der 1. Januar. Zuletzt stiegen die Entschädigungen für die Landtagsabgeordneten Anfang 2020.
Im Laufe des Jahres kamen die Fraktionen jedoch überein, eine Erhöhung für den 1. Januar dieses Jahres auszusetzen. Die Bezüge bleiben somit „eingefroren“. Eine Entscheidung über die nächste Diätenanpassung zum 1. Januar 2022 fällt spätestens im Herbst. Rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete erhalten derzeit 6993 Euro brutto im Monat. Maßstab ist auch hier der Lohn-Index. Für 2021 wäre es der des Jahres 2018 gewesen.