Suizid-Hilfe RHEINPFALZ Plus Artikel Bundestag ringt um Sterbehilfegesetz

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, sagt das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe. Bald könnte darüber Klarheit geschaffen werden.

Die Frage der Sterbehilfe bewegt sich in einem Spannungsfeld, das eine äußerst schwierige Abwägung erfordert, nämlich die zwischen dem Schutz des Lebens und dem Recht auf einen selbstbestimmten

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