Corona Bund und Länder einigen sich auf lokale Ausreisesperren
Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf ein Vorgehen im Falle lokaler Corona-Ausbrüche geeinigt. Demnach müssen sich etwaige Beschränkungen nicht mehr auf einen kompletten Landkreis beziehungsweise eine gesamte kreisfreie Stadt beziehen. Ein- und Ausreisesperren soll es geben können, wenn die Anzahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten unterbrochen sind. Das geht aus einem Beschluss von Kanzleramtschef Helge Braun und den Staatskanzleichefs der Länder hervor.
Reisebeschränkungen nur als letztes Mittel
Dem Bund-Länder-Beschluss war in den vergangenen Tagen eine Debatte über die Verhängung von Ausreisesperren für Corona-Hotspots vorausgegangen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte eine solche Möglichkeit befürwortet. Mehrere Ministerpräsidenten vor allem aus Ostdeutschland hatten es aber abgelehnt, komplette Landkreise mit Ausreisesperren zu belegen. Sie äußerten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit.
Unterstützung soll bei Beschränkungen vom Bund und vom jeweiligen Land kommen: Sie sollen „zusätzliche Kapazitäten“ für die schnelle Kontaktnachverfolgung und Testung zur Verfügung stellen, um die Maßnahmen möglichst kurz halten zu können. Zu einer Beschränkung von Ein- und Ausreise solle zudem nur dann gegriffen werden, wenn kein „milderes Mittel“ zur Verfügung steht.
Gesundheitsminister für lokale Sperren
Die erste Maßnahme bei einem Ausbruch solle es immer sein, „Kontakt- und Ausbruchscluster“ zu isolieren. Als Beispiele für solche Infektionscluster nennt das Papier „Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier“. Hier sollten zunächst die „bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung“ ergriffen werden.
Zuvor hatten sich die Gesundheitsminister der Länder für lediglich lokale Ausreisesperren ausgesprochen. „Die Abriegelung ganzer Bezirke zum Beispiel in Hamburg oder Berlin ist nicht möglich“, hieß es in einer Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz.
Beschränkungen für Reisende aus Corona-Gebieten
Bund und Länder halten an den Ende Juni beschlossenen Beschränkungen für Reisende aus Corona-Gebieten fest. Diese sollen nur dann in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft untergebracht werden oder ohne Quarantänemaßnahmen einreisen dürfen, wenn sie nachweisen können, „dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 vorhanden sind“. Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis müsse sich auf einen Corona-Test stützen, der höchsten 48 Stunden vor Anreise gemacht wurde.