Politik Aufregung um Twitterbotschaft von AfD-Politikerin von Storch

Bekannt für provozierende Äußerungen: Beatrix von Storch mit AfD-Parteichef Alexander Gauland.
Bekannt für provozierende Äußerungen: Beatrix von Storch mit AfD-Parteichef Alexander Gauland.

AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat sich mit einer Twitterbotschaft an Silvester Hunderte Strafanzeigen wegen möglicher Volksverhetzung eingehandelt. Daraus macht die Partei eine Debatte über Meinungsfreiheit im Internet.

Beatrix von Storch ist, wie andere AfD-Politiker auch, für provozierende Äußerungen in sozialen Medien bekannt. So will die Partei Debatten besetzen; die regelmäßig folgende Entrüstung politischer Gegner ist Teil des Kalküls. Jetzt aber bekommt es die Bundestagsabgeordnete mit der Justiz zu tun. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft mehrere Strafanzeigen wegen Volksverhetzung. Die Kölner Polizei und mehrere Privatpersonen hätten von Storch angezeigt. Was war passiert? Die Kölner Polizei hatte auf Twitter ihre Informationen zu den Neujahrsfeiern – wie inzwischen üblich – in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, verbreitet. Von Storch empörte sich darüber, schrieb: „Was zur Hölle ist los in diesem Land?“ Und weiter, wohl mit Bezug auf die Vorfälle in der Silvesternacht 2015 mit massenhaft sexuellen Übergriffen: „Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“ Die Polizei sieht darin den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Den Tatbestand regelt der Paragraf 130 Strafgesetzbuch. Demnach droht demjenigen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, der den öffentlichen Frieden stört, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder zu Gewalt- beziehungsweise Willkürmaßnahmen aufstachelt oder die Menschenwürde anderer angreift. Auch gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, die von Storch via Twitter unterstützte, seien bei der Polizei inzwischen Anzeigen eingegangen. Dem Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn zufolge wird zunächst geprüft, welche Behörde für die Klärung der Vorwürfe zuständig ist. In einem zweiten Schritt folge eine inhaltliche Prüfung des Vorwurfs. Voraussetzung für eine mögliche spätere Einleitung förmlicher Ermittlungen wäre die Aufhebung der Abgeordnetenimmunität durch den Bundestag. Die AfD nutzt den Vorgang, um eine Debatte über die Meinungsfreiheit im Netz zu eröffnen. Vorsitzender Alexander Gauland sagte, „das Zensurgesetz von Heiko Maas zeigt schon am ersten Tag des neuen Jahres seine freiheitsbeschneidende Wirkung“. Hintergrund ist, dass das Twitterkonto von Beatrix von Storch nach der besagten Kurznachricht zeitweise gesperrt war und der Text nach ihren Angaben auf Facebook gelöscht wurde. Die AfD sieht darin eine Auswirkung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das seit 1. Januar vollumfänglich gilt und von der Partei schon länger kritisiert wird. Mit dem Gesetz reagierte Justizminister Heiko Maas (SPD) im vergangenen Jahr auf zunehmende Hassbotschaften in sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook. Diese sind nun verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Beiträge, die ihnen gemeldet werden, rasch zu löschen – ansonsten drohen empfindliche Strafen. Viele Kritiker, nicht nur aus der AfD, befürchten indes, dass die Internetkonzerne übereifrig löschen und in die Meinungsfreiheit eingreifen. Die Durchsetzung des Rechts werde zu Privatunternehmen ausgelagert. Ganz eindeutig ist der Zusammenhang mit dem Netzwerkgesetz im Fall von Storch indes nicht. Eine Sperrung von Nutzerkonten sieht es nicht vor. Hier beruft sich Twitter auf seine Richtlinien, die der Konzern selbst aufstellt, und nennt einen Verstoß gegen „unsere Regeln über Hass-Inhalte“ als Begründung. Dieses „Hausrecht “ kann Twitter nach eigenem Ermessen anwenden. Und schon vor dem neuen Gesetz bestanden – weniger rigide – Löschvorgaben bei mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten.

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