Recht
Angriffe der Populisten und die Verwundbarkeit der Justiz
Was wäre, wenn im kommenden September die AfD in Sachsen-Anhalt oder in Mecklenburg-Vorpommern bei den Landtagswahlen mehr als ein Drittel der Sitze gewinnt? Oder wenn sie den Justizminister stellt? Inzwischen ein denkbares Szenario. Am Dienstag hat das Justizprojekt Verfassungsblog die Untersuchung „Verwundbarkeit und Resilienz der Dritten Gewalt“ veröffentlicht, die sich auch auf Befragungen von Richterinnen und Richtern stützt. Verfassungsblog ist ein akademisches Forum zu verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Themen. Zwei Beispiele aus der Untersuchung:
Verfassungsgerichte der Länder:
Landesverfassungsgerichte sind wenig bekannt, haben aber erhebliche Wirkkraft. So hat der Verfassungsgerichtshof Berlin 2022 wegen Wahlpannen Neuwahlen für das gesamte Abgeordnetenhaus erzwungen. Das war ein starkes Zeichen für die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter von der Politik.
In zwölf von 16 Bundesländern werden die Mitglieder der Landesverfassungsgerichte mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt. Das ist gut so, schreiben die Autoren der Verfassungsblog-Untersuchung, denn dadurch kann keine Partei ihre Kandidaten im Alleingang durchsetzen, Pluralismus in den Gerichten gilt als zentraler Faktor für das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit. Die Zweidrittel-Mehrheit „birgt jedoch zugleich das Risiko politischer Blockaden,“ so die Autoren. Deshalb greifen sie den Vorschlag auf, bei strategischer Blockade der Richterwahl das Vorschlagsrecht den Landesverfassungsgerichten selbst zu übertragen.
Die Personalvorschläge gingen dann in die Landesparlamente, die mit einfacher Mehrheit Richter und Richterinnen für die Landesverfassungsgerichte wählen könnten. Der Verzicht auf die wichtige Zweidrittel-Mehrheit wäre hier also der Preis, die Blockade aufzulösen.
Weiter plädiert das Justizprojekt dafür, die Geschäftsordnungsautonomie der Landesverfassungsgerichte – also das Recht, die Bearbeitung der Fälle selbst zu regeln – in den Landesverfassungen zu verankern. In Polen hatte die PIS-Partei Gerichtsentscheidungen nämlich dadurch gelenkt, dass die Richterschaft Fälle nach Eingangsdatum bearbeiten musste. Urteile zu aktuellen Klagen wurden erheblich verzögert. Die bestehende Geschäftsordnungsautonomie in den Landesverfassungen zu verankern, ist ein überzeugender Vorschlag. Dass die Landesparlamente und -regierungen trotzdem seit Jahren untätig bleiben, hat das Justizprojekt leider nicht aufgegriffen.
Der Haushalt:
Die Untersuchung befasst sich auch mit der Finanzausstattung der Justiz. Haushaltsfragen gelten gemeinhin als sprödes Thema, sind aber zentral: „Die finanzielle Ausstattung mit Personal und Sachmitteln ist eine fundamentale Voraussetzung für eine funktionierende Justiz. Einsparungen in diesen Bereichen können die Arbeitsfähigkeit der Gerichte unmittelbar beeinflussen“, schreiben die Verfasser. Ein Justizminister oder eine Ministerin hätte folglich mit Haushaltskürzungen ein wirksames Instrument in der Hand, die Arbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten zu behindern.
Aber auch das Gegenteil, die Erhöhung des Justizetats, kann Gefahren bergen. Das Dilemma: „Der Haushalt könnte aber auch dazu dienen, Gerichte zu kapern. Durch die Schaffung und entsprechende Besetzung zahlreicher Planstellen ließe sich ein Court Packing (Aufstockung des Gerichts) ermöglichen.“
Auch das ist keine Theorie. Als der Populist Ronald Schill mit seiner Partei Rechtsstaatlicher Offensive für kurze Zeit Hamburgs Politik mitbestimmte, blähte er seinen Innenhaushalt um 47 Millionen Euro auf und stellte Polizisten ein. Der damalige Justizminister Roger Kusch erhielt 13 Millionen mehr. Finanziert wurde das über Kürzungen bei Umwelt, in der Arbeitsmarktpolitik und im Sozialbereich. Schill hat gezeigt, wie Populisten vorgehen. Seine Ankündigung bei Amtsantritt: „Wer versucht uns auszubremsen, wird aus einflussreichen Positionen entfernt werden müssen.“
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