Sprachverwirrung
Amtsdeutsch – das Kauderwelsch des Staates
Deutsch gilt als eine der schwierigsten Sprachen der Welt. Das spüren sogar Muttersprachler. Vor allem, wenn sie auf das Kauderwelsch der Bürokratie stoßen und ihnen das Behördendeutsch entgegentritt. Dann stellen sie fest, dass die eigene Sprache zur Fremdsprache werden kann.
Beispiel gefälligst: „Die Begründetheit des Rechtsbehelfs ist im Verfahren zur Entscheidung über Anträge auf Aussetzung der Vollziehung nur in einem begrenzten Umfang zu prüfen.“ Der Satz enthält kein einziges Fremdwort und bleibt trotzdem ein Rätsel. Oder: „Die Ausdehnung kann bis zu dem rechnungsmäßigen Endalter, das für den aufgenommenen Beruf vorgesehen ist, mindestens bis zum rechnungsmäßigen Endalter von 55 Jahren, vereinbart werden.“
Schachtelsätze und Bandwurmwörter eignen sich hervorragend, um Texten jede Verständlichkeit auszutreiben. Manchmal drängt sich gar der Eindruck auf, der Gesetzgeber oder Behörden legten es geradezu darauf an, ihre Mitteilungen oder Gesetze mit überlangen Wortungetümen und äußerst verschachtelten Sätze zu verschwurbeln. Davon zeugt alleine schon mancher Name geltender Rechtstexte wie beispielsweise: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung oder Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz. Aber auch mancher Gesetzestext macht es dem Leser nicht leicht. Etwa Paragraf 959 Bürgerliches Gesetzbuch: „Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.“ Wenn der Staat sich an seine Bürger wendet, dann sollte er sich doch bemühen, dass sie ihn auch verstehen.
Auch Banken und Versicherungen bringen es fertig, ihren Kunden mit Sätzen das Gehirn zu vernebeln. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beliebte Worthalden der Unverständlichkeit. Wie etwa bei jener Bank, deren erster Satz in den AGB erst nach 87 Wörtern endet. Da liegt der Verdacht nahe, die Kunden sollen gar nicht verstehen, was ihre Versicherung oder Bank ihnen mitteilen will. Solche Satzungetüme können vielleicht als geistiger Brechdurchfall gelten, aber nicht als kundenfreundlich. Und Fachwörter wie Obligenheitsverletzungen, Gliedertaxe oder Allmählichkeitsschäden treten uns zwar in reinem Deutsch entgegen, bleiben aber geistige Leerstellen, wenn sie den Empfängern der Botschaft nicht erklärt werden.
Der Staat will nun das Problem eindämmen, zumindest teilweise. Dafür hat er ein eigenes Gesetz geschaffen, das ab 2025 gelten soll. Darin ist unter anderem geregelt, dass Kennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen klar und verständlich sein müssen. Der Name des Gesetzes wirft seinen Schatten voraus: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.