Corona-Masken RHEINPFALZ Plus Artikel Affäre zieht Kreise

Kündigt eine härtere Gangart an: CDU/CSU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus.
Kündigt eine härtere Gangart an: CDU/CSU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus.

Haben weitere CDU/CSU-Politiker Geld für die Beschaffung von Masken genommen? Die Unions-Fraktionsspitze hat erste Abgeordnete befragt. Andere sollen per Fragebogen antworten.

Der Geschäftsführende Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat „klare Konsequenzen“ aus der Maskenaffäre angekündigt. In einem von Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt unterzeichneten Brief vom 8. März an die Unions-Fraktionäre heißt es: „Wer versucht hat, aus der pandemiebedingten Notsituation bei der Beschaffung von Schutzausrüstung einen finanziellen Vorteil zu ziehen, hat in unseren Reihen keinen Platz.“ Es soll nun geklärt werden, „ob weitere Bundestagsabgeordnete Geldleistungen für die Vermittlung von Schutzausrüstung und ähnlichem entgegengenommen haben“, heißt es in dem Schreiben.

Die Aufklärungsarbeit habe bereits begonnen, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Patrick Schnieder, am Dienstag. Es seien erste Gespräche mit einzelnen Abgeordneten geführt worden. Wenn es Anhaltspunkte gebe, dass Fraktionsmitglieder Vermittlungsdienste gegen Geld geleistet hätten, werde nachgehakt.

Antworten noch in dieser Woche

Ferner: Am Dienstag sollten Rückmeldebögen an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion rausgegangen sein. Auf dem Wege einer Selbstauskunft sollen die Abgeordneten darüber informieren, ob und gegebenenfalls welche Vermittlungsdienste sie entgeltlich bei der Beschaffung von Schutzbekleidung geleistet hätten. Schnieder zufolge wolle sich die Fraktionsspitze noch in dieser Woche einen Überblick verschafft haben.

In dem Brief von Brinkhaus und Dobrindt vom 8. März kündigt die Fraktionsspitze auch einen Verhaltenskodex für CDU/CSU-Fraktionsmitglieder an. Die Selbstverpflichtung der Fraktionsmitglieder solle deutlich über das hinausgehen, was für Abgeordnete des Deutschen Bundestages rein rechtlich nötig sei.

So werde beispielsweise daran gedacht, dass für Abgeordnete mit herausgehobener Stellung in der Fraktion künftig die gleichen Anforderungen gelten wie für Mitglieder der Bundesregierung.

Das würde bedeuten: Diese Abgeordneten dürfen kein besoldetes Amt bekleiden, kein Gewerbe betreiben und keinen Beruf ausüben. Im Bundesministergesetz heißt es weiter: „Sie (die Bundesminister) dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören (…)“

Was ist mit den Nebentätigkeiten?

Sollte sich die CDU/CSU-Fraktion auf diese Regelung verständigen, würde sie künftig für Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer und Arbeitsgruppen-Vorsitzende gelten.

In den Verhaltenskodex soll auch aufgenommen werden, welche Nebentätigkeiten mit der Mitgliedschaft in der Unionsfraktion vereinbar seien. Verstöße gegen die Selbstverpflichtung sollen bestraft werden können.

In einem weiteren Schritt will die Unionsfraktion die Transparenz bei den Nebentätigkeiten erhöhen. Demnach sollen „wesentliche Unternehmensbeteiligungen“ und die daraus gewonnenen Erlöse künftig besser ausgewiesen werden.

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