Politik
AfD scheitert mit Eilantrag in Koblenz
Der rheinland-pfälzische Landtag will einen Mitarbeiter der AfD-Fraktion aufgrund der Sicherheitsüberprüfung als „unzuverlässig“ – und damit als „Extremisten“ oder „Verfassungsfeind“ einstufen, sofern ein Anhörungstermin, der für den heutigen Freitag terminiert ist, nicht ausreichend entlastende Momente ergibt. Der Mitarbeiter sei Vorsitzender der rechtsextremen und inzwischen aufgelösten „Jungen Alternative“ Sachsen gewesen, er soll 2023 bei einer Veranstaltung der „Identitären Bewegung“ mit Martin Sellner teilgenommen haben und auf seinem Instagram-Profil für „Remigration“ geworben haben. Auch habe er an Veranstaltungen des „Instituts für Staatspolitik“ in Schnellroda teilgenommen, das als gesichert rechtsextrem gilt.
Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um Jan Richard Behr, der auf Anfrage bestätigte, für die AfD-Landtagsfraktion und für den Pfälzer Abgeordneten Damian Lohr zu arbeiten. Behr ist Co-Landesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ und stellvertretender Bundesvorsitzender. Auf RHEINPFALZ-Anfrage sagte er, er weise die Anwürfe des Verfassungsschutzes zurück. Er bekenne sich klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Keine staatlichen Mittel an Verfassungsfeinde
Grundlage der Sicherheitsüberprüfung ist das im Sommer 2025 geänderte Abgeordneten- und Fraktionengesetz, mit dem der Landtag verhindern will, dass Verfassungsfeinde staatliche Mittel erhalten. Die AfD-Fraktion wollte dagegen noch vor der Anhörung des Mitarbeiters eine Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz erwirken. Gegen das Gesetz klagt sie in einem Normenkontrollverfahren, über das im August verhandelt werden soll. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den Eilantrag abgelehnt. Die Anhörung sei dem Mitarbeiter zuzumuten. Selbst wenn er als unzuverlässig eingestuft würde und das Land die Geldzahlungen für ihn einstellen würde, sei das der Fraktion und auch dem Mitarbeiter zuzumuten. Umgekehrt wiege es schwerer, wenn der Staat „im unmittelbaren parlamentarischen Bereich“ eine Person finanziere, die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge.
Der AfD-Landesvorsitzende Jan Bollinger teilte mit, er nehme die Entscheidung zur Kenntnis und setze auf das Hauptsacheverfahren.
Unterdessen darf der Verfassungsschutz die Bundes-AfD vorerst nicht weiter als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden.
