Fragen und Antworten
Öffentlicher Dienst: Vorerst kein Streik
Drohen jetzt neue Streiks?
Erst einmal nicht. Nachdem die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen erklärten, riefen die Arbeitgeber am Donnerstag die Schlichtung an, um, wie es die Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Karin Welge, formulierte, „die Bevölkerung vor weiteren Streiks zu bewahren“.
Wie läuft die Schlichtung ab?
Das regelt eine Schlichtungsvereinbarung. Demnach muss die Schlichtungskommission spätestens sechs Werktage, nachdem die Arbeitgeber die Gewerkschaften über die Anrufung der Schlichtung informiert haben, zusammentreten. Das wäre dann unmittelbar vor Ostern. Beide Seiten können aber auch einvernehmlich einen anderen Termin vereinbaren, etwa nach Ostern. Die Schlichtungskommission muss eine Woche nach Aufnahme ihrer Arbeit ihre Empfehlung vorlegen.
Kann zugleich gestreikt werden?
Ab Sonntag herrscht Friedenspflicht, das heißt es darf nicht gestreikt werden. Auch bis dahin gelten Streiks als unwahrscheinlich.
Was ist die Grundlage der Schlichtungsgespräche?
In der dritten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber ein verbessertes Angebot vorgelegt. Es sieht laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser acht Prozent höhere Einkommen und einen Mindestbetrag von 300 Euro vor. Zudem sollten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 3000 Euro erhalten. Vor allem der Mindestbetrag ist umstritten, die Arbeitgeber hatten sich zuvor grundsätzlich dagegen ausgesprochen. Dieses Angebot dürfte die Grundlage für die anstehende Schlichtungsrunde bilden.
Wer gehört der Kommission an?
Neben den beiden Schlichtern Hans-Henning Lühr und Georg Milbradt je zwölf Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber. Nicht dabei sind die jeweiligen Verhandlungsführer. Über die Schlichtungsempfehlung wird abgestimmt. Sind sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht einig, entscheidet die Stimme des stimmberechtigten Schlichters. Das von Schlichtung zu Schlichtung wechselnde Stimmrecht liegt dieses Mal bei Hans-Henning Lühr, den die Gewerkschaften benannt haben.
Wie geht es dann weiter?
Spätestens drei Werktage, nachdem die Empfehlung den Tarifparteien zugestellt wurde, muss auf deren Basis wieder verhandelt werden. Kommt es zu einer Einigung, ist der Konflikt beendet. Wenn nicht, folgt eine Urabstimmung über einen Arbeitskampf.
Wer sind die Schlichter?
Mit dieser Aufgabe werden gerne erfahrene ehemalige Politiker betraut. Für Georg Milbradt, den die Arbeitgeber benannt haben, ist es nicht die erste Schlichtung im öffentlichen Dienst. Der CDU-Politiker nahm diese Aufgabe bereits mehrfach wahr. So schlichtete er 2010 erfolgreich für den öffentlichen Dienst.
Bundesweit bekannt wurde der heute 78-Jährige als Ministerpräsident von Sachsen (2002-2008). Der in Eslohe (Sauerland) geborene Milbradt bringt aber auch Erfahrung als Kommunalpolitiker mit: Acht Jahre lang war er Ratsmitglied in Münster, anschließend bis 1990 Finanzdezernent der westfälischen Metropole.
Für Hans-Henning Lühr ist es die erste Schlichtung. Der 72-Jährige ist Mitglied der SPD, von Verdi – und vom SV Werder Bremen. Der in Winsen an der Luhe geborene Lühr war von 2003 bis 2020 Staatsrat beim Senator für Finanzen der Stadt Bremen. Seit 2021 ist er neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Honorarprofessor für Verwaltungswissenschaften an der Hochschule der Hansestadt.
