Fragen und Antworten
Öffentlicher Dienst: Was eine Einigung schwierig macht
Wird es in Potsdam eine Einigung geben?
Das weiß derzeit wohl niemand. Die Verhandlungen sind auf drei Tage angesetzt. Ausreichend Zeit, um sich aufeinander zuzubewegen, sollte also vorhanden sein. Tatsache ist aber auch, dass die Positionen noch weit auseinanderliegen. Aus Kreisen der kommunalen Arbeitgeber sind eher zuversichtliche Töne zu hören, bei den Gewerkschaften herrscht Skepsis vor.
Was verursacht die Probleme?
Die Verhandlungen finden in einem schwierigen Umfeld statt: Nach vielen Jahren mit sehr niedrigen Inflationsraten machen die derzeit hohen Preissteigerungsraten den Beschäftigten und ihren Familien zu schaffen; ihre Kaufkraft und die realen Einkommen sind deutlich gesunken. Und ein rasches Ende der hohen Inflation ist nicht in Sicht. Deshalb verlangen die Gewerkschaften einen Ausgleich in Form höherer Einkommen. Aber insbesondere die Kommunen bekommen ebenfalls die Folgen und Kosten der diversen Krisen zu spüren. Aus ihrer Sicht ist die Lohnforderung deshalb unrealistisch und würde dazu führen, dass an anderen Stellen eingespart werden müsste.
Wo hakt es besonders?
Neben der Forderung von 10,5 Prozent enthält der Katalog der Gewerkschaften ein weiteres Element: Die Einkommen aller Mitarbeiter sollen um mindestens 500 Euro im Monat steigen. Würde diese Forderung komplett umgesetzt, stiegen die Gehälter in zahlreichen Entgeltgruppen zum Teil deutlich über 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber sprechen sich bislang strikt gegen einen solchen Mindestbetrag aus; in ihrem Angebot, das sie in der zweiten Verhandlungsrunde vorlegten, ist keine Rede davon. Der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke betonte hingegen die „herausragend hohe Bedeutung“, die dieses Thema für die Gewerkschaften habe. Auch beim Beamtenbund heißt es, ohne Mindestbetrag sei keine Einigung denkbar.
Warum ist den Gewerkschaften der Mindestbetrag so wichtig?
Solche Mindest- oder Sockelbeträge finden sich immer wieder in Tarifabschlüssen. Gewerkschaften bezeichnen sie gerne als „soziale Komponente“, weil dadurch die Einkommen in den unteren Gehaltsklassen prozentual stärker steigen als im Gesamtschnitt. Die überproportionale Steigerung der niedrigen Einkommen sei gerade derzeit unabdingbar, weil diese Beschäftigten und ihre Familien die Folgen der hohen Preissteigerungsraten besonders stark zu spüren bekämen.
Hinzu kommt: Verdi ist unter den Beschäftigten in den niedrigen Entgeltklassen besser organisiert als bei denen, die höhere Einkommen beziehen – und diese Mitglieder sind auch eher streikbereit.
Warum sind die Arbeitgeber dagegen?
Die kommunalen Arbeitgeber rechnen vor, dass dadurch die Einkommen im Schnitt um 15 Prozent, für einzelne Beschäftigtengruppen bis zu 25 Prozent steigen würden. Entsprechend teuer käme ein Abschluss insbesondere die Kommunen zu stehen – das Gehaltsgefüge bei den beim Bund Beschäftigten sieht deutlich anders aus. Laut kommunalem Arbeitgeberverband würde eine 1:1-Übernahme der Forderungen die Personalkosten in den Kommunen um 15 Milliarden Euro anwachsen lassen, alleine in Rheinland-Pfalz wären es 860 Millionen Euro.
Was ist mit der von den Arbeitgebern angebotenen Inflationsausgleichsprämie?
Bund und Kommunen schlagen neben zwei prozentualen Lohnsteigerungen von drei und zwei Prozent vor, den Beschäftigen eine solche Prämie in Höhe von insgesamt 2500 Euro auszuzahlen. Diese Summe wäre steuer- und sozialabgabenfrei. Verdi und Beamtenbund sind nicht gegen eine solche Prämie – wollen sie aber auf ein Ergebnis „oben drauf“ haben. Ihre Begründung: Eine solche Einmalzahlung helfe nur kurzfristig, die hohen Preise aber blieben auf Dauer, deshalb brauche es auch dauerhaft wirkende Lohnsteigerungen.
Die Gewerkschaften begründen ihre Forderung auch damit, dass wegen des Fachkräftemangels der öffentliche Dienst besser bezahlt müsse, um gegenüber der Privatwirtschaft wettbewerbsfähig zu sein. Was ist von diesem Argument zu halten?
Auch öffentliche Arbeitgeber räumen ein, dass es für sie zunehmend schwieriger wird, noch ausreichend Personal zu finden. Das gilt vor allem für stark gefragte Berufe wie Ingenieure oder IT-Spezialisten. Da tut sich, mit Blick aufs Gehalt, der öffentliche Dienst tatsächlich schwer, mit den Einkommen in der Privatwirtschaft Schritt zu halten. Aber auch im Pflege- und Gesundheitssektor und bei anderen Berufen stehen kommunale Einrichtungen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal.
Betrachtet man die Entwicklung der Tarifgehälter in den vergangenen zwei Jahrzehnten, so sind die Einkommen der Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen laut einer Statistik des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zwischen 2000 und 2022 um 61 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft betrug die Steigerung 67,5 Prozent. Weit über diesem Wert lagen die Zuwächse laut WSI in der Chemie (75,5 Prozent) und in der Metallindustrie (73 Prozent). Bei diesen Werten handelt es sich um nominale Größen, das heißt die Teuerung im betrachteten Zeitraum ist nicht berücksichtigt.
Die kommunalen Arbeitgeber rechnen vor, dass die Einkommen in den Sozial- und Erziehungsberufen, also etwa für Kita-Beschäftigte, seit 2009 um 66 Prozent gestiegen seien, mehr als doppelt so stark wie im übrigen öffentlichen Dienst.
Warum fielen die Warnstreiks dieses Mal so massiv aus?
Die Krise schlägt sich auch auf die Stimmung vieler Beschäftigter nieder. Sie wollen nicht nur spürbar höhere Einkommen; in Gesprächen am Rande der Streikaktionen kommen immer wieder Unzufriedenheit und Frust über die wachsenden Belastungen und vielfach fehlendes Personal zum Ausdruck. Folglich ist es durchaus glaubhaft, wenn die Gewerkschaften berichten, sie hätten selten eine so große Bereitschaft erlebt, sich an Arbeitsniederlegungen zu beteiligen.
Es ist zugleich ein offenes Geheimnis, dass Arbeitskämpfe Gewerkschaften neue Mitglieder bescheren. Gegenüber „Table.Media“ hatte Verdi-Chef Frank Werneke erklärt, seine Gewerkschaft habe allein in den ersten beiden Monaten dieses Jahres 45.000 neue Mitglieder gewonnen.
Was geschieht, wenn es am Mittwoch keine Einigung gibt?
Die Gespräche über Mittwoch hinaus zu verlängern, ist schwierig, weil die Hotel-Räumlichkeiten ab Donnerstag wieder anderweitig gebraucht werden. Dann sind verschiedene Szenarien denkbar. Erstens könnte eine vierte Runde anberaumt werden – was als eher unwahrscheinlich gilt. Zweitens könnte eine Seite die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens fordern – was im öffentlichen Dienst schon des Öfteren geschehen ist. Das Schlichtungsabkommen im öffentlichen Dienst sieht zwei Schlichter vor, von denen einer stimmberechtigt ist. An der Reihe wäre dieses Mal der von den Gewerkschaften vorgeschlagene Hans-Henning Lühr, früherer Staatsrat beim Bremer Senator für Finanzen. Dritte Möglichkeit: Die Gewerkschaften erklären die Verhandlungen für gescheitert und rufen ihre Mitglieder zur Urabstimmung über einen Streik auf.
Wann würde ein Streik beginnen?
Das lässt sich nicht konkret beantworten. Einem Streik muss eine Urabstimmung vorausgehen – wobei in diesem Fall die notwendige Mehrheit für einen Arbeitskampf als sicher vorausgesetzt werden kann. Es wird also nicht so sein, dass bereits unmittelbar nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen gestreikt wird.
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