Idar-Oberstein
Tankstellen-Mord: Aufs Geständnis folgt ein Entlastungs-Vorstoß
Schuldbewusst präsentiert sich der Angeklagte in dem Geständnis, das sein Anwalt Alexander Klein an diesem Freitagvormittag im Bad Kreuznacher Gericht für ihn vorliest: „Ich möchte noch einmal klar sagen, dass ich meine Tat zutiefst bereue und sie mir niemals verzeihen werde.“ Der 50-Jährige hat im vergangenen September in einer Idar-Obersteiner Tankstelle einen Kassierer erschossen, nachdem der ihm wegen seiner fehlenden Maske kein Bier verkauft hatte. Nun will der Todesschütze erklären, wie es so weit gekommen ist.
„Stinksauer“ auf Kassierer
Demnach war er schon aus der Spur, weil im Vorjahr sein Vater sich erschossen und seine Mutter schwer verletzt hatte. Außerdem ließen ihn seine „Recherchen im Internet“ am Sinn der Corona-Regeln zweifeln, die seine berufliche Existenz als selbstständiger Softwareentwickler gefährdeten. Und weil er Asthmatiker mit verengter Luftröhre sei, habe er besonders unter der Maskenpflicht gelitten. Als ihn der Tankstellen-Kassierer beim Bierkauf-Versuch dann wegen des fehlenden Mund-Nasen-Schutzes wieder fortschickte, sei er „stinksauer“ gewesen.
Anschließend habe er sich weiter mit anderswo gekauftem Krombacher betrunken und sich in den Vorfall hineingesteigert – bis er einen vom Vater geerbten geladenen Revolver aus der Nachttischschublade holte und zur Tankstelle zurückfuhr. Sein Ziel: Er wollte den Kassierer provozieren. Und „ihn für den Fall, dass er wie von mir erwartet reagiert, auf der Stelle erschießen“. Was er dann auch tatsächlich getan hat. Anschließend habe er ein letztes Bier getrunken und sich ins Bett gelegt, ehe er sich am nächsten Morgen der Polizei stellte.
Zweifel am Mordvorwurf
Dass sich der 50-Jährige zu seiner Schuld bekennen und reumütig zeigen werde, hat sein Verteidiger Alexander Klein schon vor Prozessbeginn erkennen lassen. Doch zugleich signalisierte der Jurist aus Ludwigshafen: Er hat Zweifel, dass das Verbrechen juristisch tatsächlich als Mord einzustufen ist. Wo er dabei konkret ansetzen will, wird nun zum ersten Mal deutlicher. Denn die Staatsanwaltschaft sagt: Besonders verwerflich war die Tat unter anderem, weil der Angeklagte „heimtückisch“ vorging.
Das bedeutet, dass er sein Opfer gezielt überrumpelt und ihm so jede Chance auf Flucht oder Gegenwehr genommen habe – indem er seinen Revolver zunächst versteckte. In seinem Geständnis beteuert der Mann hingegen: Er habe die Waffe zwar vorne in den Hosenbund gesteckt und erst unmittelbar vor dem tödlichen Schuss herausgezogen. Doch ob der Kassierer „hiervon völlig überrascht und dadurch wehrlos war, war mir in meinem damaligen Zustand nicht bewusst“. Allerdings gibt es noch einen zweiten Grund, warum die Ankläger derzeit von einem Mord sprechen.
Kritik an Ermittlern
Sie unterstellen dem 50-Jährigen „niedrige Beweggründe“ und werfen ihm vor: Eigentlich hätte er einen für die Corona-Regeln verantwortlichen Politiker töten wollen. Doch er habe gewusst: An so jemanden würde er nicht herankommen, und deshalb habe er dann eben den erst 20 Jahre alten Tankstellen-Kassierer erschossen. Stützen können sich die Strafverfolger dabei offenbar auf Aussagen, die der Todesschütze gleich nach seiner Festnahme in ersten Vernehmungen bei der Polizei und einem Richter gemacht hat. Doch die will sein Verteidiger so nicht stehen lassen.
Klein sagt: Den Ermittlungsbehörden sei im vergangenen September ein entscheidender Fehler gegen Vorschriften unterlaufen. Demnach erklärten sie dem 50-Jährigen zwar, dass er sich nun einen Anwalt nehmen darf. Und weil der bislang offenbar unbescholtene Mann keinen zu benennen wusste, organisierten sie ihm einen. Doch dabei griffen sie auf einen Rechtsbeistand aus der Umgebung zurück, der sich laut seiner Internet-Seite zum Beispiel auf Themenfelder wie das Arbeits-, Familien- und Vereinsrecht versteht – aber keinerlei Fachwissen für Kriminalfälle vorweist.
Falschen Anwalt geholt
Der Ludwigshafener Jurist kritisiert: Die Polizei hätte statt dieses Kollegen jemanden zuziehen müssen, der den Titel eines Fachanwalts für Strafrecht trägt. Oder der zumindest in einer Liste der Anwaltskammer steht, in der geeignete Ansprechpartner für derartige Fälle aufgeführt sind. Dass dies ausgerechnet nach einem so schweren Verbrechen versäumt wurde, wertet der Ludwigshafener Jurist als Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention: Da sei das Recht seines Mandanten auf ein faires Verfahren verletzt worden.
Also präsentiert Klein als nun zuständiger Verteidiger einen offiziellen „Widerspruch gegen die Verwertung der Angaben“, die sein Mandant anfangs gemacht wird. Wenn er sich damit durchsetzt, wären sie für den Prozess gesperrt. Und zählen würde nur noch, was der 50-Jährige an diesem Freitag gesagt hat.
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