Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Sexueller Missbrauch: Wann schaden brisante Informationen?

Missbrauchsskandal Homburg: Der Untersuchungsausschuss hinterfragt die Rolle der Staatsanwaltschaft.
Missbrauchsskandal Homburg: Der Untersuchungsausschuss hinterfragt die Rolle der Staatsanwaltschaft.

Sollen Kinder bei einem solchen Verdacht von Ermittlern befragt, Eltern informiert werden? Können Gesetze einer Information entgegenstehen? Im Fall eines Assistenzarztes am Homburger Uniklinikum erfuhren mutmaßliche Opfer erst Jahre nach dem Tod des Beschuldigten 2016 von den Ermittlungen. Eine Aufarbeitung am Saar-Landtag.

Im Frühsommer 2019 öffnet die Mutter eines Sohnes Post vom Universitätsklinikum des Saarlands (UKS) in Homburg. Und ist geschockt. Ihr Kind war Jahre zuvor, zwischen 2010 und 2013, wegen Bettnässens dort in Behandlung. Doch der Brief aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Krankenhauses enthält keine Diagnose, Rechnung oder Terminerinnerung. Die Mutter liest: Im Jahr 2015 sei „auch die Krankenakte Ihres Kindes beschlagnahmt worden“ – für staatsanwaltliche Ermittlungen.

Klinikum erstattet Strafanzeige und kündigt Arzt

Der behandelnde Arzt habe „vermutlich aus sexuellen Motiven heraus nicht medizinisch notwendige Untersuchungen vorgenommen. Diese wurden von ihm als Routineuntersuchungen dargestellt“, steht in dem Schreiben, das der RHEINPFALZ vorliegt. Gegen jenen Arzt wurde im Saarland mehrfach ermittelt, zuletzt Ende 2014, als das Klinikum Strafanzeige gegen ihn erstattete und ihn fristlos entließ. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern.

Kinder, die unkontrolliert Urin verloren und deswegen in die Kinderpsychiatrie kamen, wurden routinemäßig zumindest beim ersten Termin auch körperlich untersucht: dazu gehörten Ausziehen, Untersuchung der Genitalien oder auch Einläufe. Jener Arzt, der in Homburg seine Ausbildung zum Facharzt machte, aber fiel auf. Das geht aus Ermittlungen hervor und auch aus einem anderen Brief der Rechtsabteilung des Klinikums an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Herr S. arbeitet auffällig anders

„Auffällig bei Herrn S. war die Häufigkeit dieser Untersuchungen ohne medizinische Indikation bei Folgeterminen.“ In jenem Schreiben vom 22. Juli 2016 „bittet“, wie es wörtlich heißt, das Lehrkrankenhaus des Saarlands die ermittelnde Staatsanwältin, ihr Vorhaben, Eltern möglicher Opfer über die Ermittlungen und den im Raum stehenden schweren Verdacht zu informieren, „nochmals zu überdenken“.

Nichts dringt nach draußen

Ist das eine Einflussnahme, um dem Ruf des Klinikums nicht zu schaden? Und ein geeigneter Zeitpunkt, um den Mantel des Schweigens über allem auszubreiten? Absichtliches Vertuschen? Denn zu diesem Zeitpunkt, als das Klinikum sich gegen eine Elterninformation richtet, ist der Arzt, Mitte 30, verstorben. Am 19. Juni 2016 findet ihn die Polizei tot in seiner Wohnung im Westen von Rheinland-Pfalz. Bei ihm ein traumatisierter elfjähriger Junge, der die Nacht bei ihm geschlafen hatte. Eine nasse Unterhose. Die Eltern des Jungen vertrauten dem Arzt. Die Ermittlungen werden eingestellt – gegen Tote wird von Gesetzes wegen nicht ermittelt.

Jene Staatsanwältin jedenfalls überdenkt ihre Entscheidung dann tatsächlich. Eltern erfahren nichts. Auch nicht vom Krankenhaus. Erst rund drei Jahre später, als das WDR-Fernsehmagazin „Monitor“ im Frühjahr 2019 anfängt zu recherchieren, sieht sich das Klinikum zum Umdenken gezwungen. Auf einer Pressekonferenz im Juni 2019 hört die Öffentlichkeit von dem Skandal in Homburg. Kurz davor einige Eltern.

Jahrelang weggesehen

Seit bald 20 Monaten versucht der Landtag des Saarlands mit einem Untersuchungsausschuss den Skandal um den Assistenzarzt politisch aufzuarbeiten. Es geht um viele Fragen: Wie gut hat die Aufsicht über das landeseigene Krankenhaus durch das Wissenschaftsministerium und durch die damalige Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) funktioniert? Warum hat jahrelang keiner genau hingesehen in der Kinderpsychiatrie, wo es so viele Gerüchte gab und schon 2011 eine anonyme Anzeige gegen den Arzt?

Hat die Staatsanwaltschaft richtig gehandelt, als sie die Eltern im Unwissen ließ, obwohl der Arzt vor seinem Tod wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen offenbar angeklagt werden sollte? Diese Kinder hatte er in seiner Tätigkeit als Judotrainer kennengelernt. Warum hat die Polizei nur in drei Fällen Eltern und Kinder befragt, wo doch 34 Patientenakten beschlagnahmt waren? Und es Hunderte kleine Patienten getroffen haben könnte?

„Rechtsgrundlage fehlt“

In einer 12-stündigen Mammutsitzung am Dienstag in Saarbrücken befasste sich der Ausschuss vor allem mit der Rolle der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Fünf Juristen aus der Behörde waren geladen. Deren Befragung ergab, dass man sich im eigenen Haus nicht immer einig war, am Ende aber zum Schluss kam: Mögliche Opfer und ihre Eltern erfahren 2016 von den Ermittlungen nichts. Die Begründung: Es fehle vor allem nach dem Tod des Beschuldigten an einer Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Ermittlungsergebnissen. Und: Die Information könnte schwerer wiegen als die möglichen Delikte. Die Kinder könnten erst durch die brisante Info traumatisiert werden.

Die rechtliche Bewertung der Nicht-Information sah man im Saar-Justizministerium zunächst nicht ganz so. Eine Abteilungsleiterin: Eine eindeutige Rechtsprechung fehle. Und: Es handle sich hier um eine Grundsatzfrage. Ihre Vorgesetzte, die damalige Staatssekretärin Anke Morsch (SPD), aber winkt alles durch – stellt sich nicht gegen die Meinung der Staatsanwaltschaft. Die Akte bleibt lange zu, die Eltern unwissend.

In Zweibrücken sieht man die Sache etwas anders

Die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt aus Zweibrücken hat viele Sexualdelikte bearbeitet und weiß, dass die Entscheidung über eine Elterninformation keine leichte ist. „Das ist sehr, sehr schwer“, meinte sie auf Anfrage. Und eine Einzelfallentscheidung. Rechtlich aber nicht so eindeutig, wie man es in Saarbrücken sah. Die Belastung der Kinder müsse gut abgewogen werden. Vor allem bei einer Befragung durch die Polizei.

Weingardt ermittelte im Juni 2016, als der Assistenzarzt starb. In seiner Wohnung in der Westpfalz. Kinderpornografische Abbildungen wurden 2016 demnach bei ihm nicht gefunden – anders als noch bei einer Hausdurchsuchung durch die saarländischen Kollegen im März 2015. Jener Arzt hatte Nacktfotos seiner Patienten und Judoka gemacht. Die Mutter eines Betroffenen ist froh, dass diese Bilder zumindest nicht im Internet kursierten. „Das wäre unvorstellbar“, sagt sie. Ihrem Jungen hat sie von alldem noch nichts erzählt.

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