Pfalz
Halbe Brote, volles Drama: Warum ein Landesamt gegen Bäckereien vorgeht
„Es tut uns leid, wir dürfen keine halben Brote mehr verkaufen“, das bekommen ab Anfang vergangener Woche Kunden in einigen Pfälzer Bäckereifilialen zu hören, wenn sie gerne wie gewohnt ein halbes Brot kaufen wollen. Die Vorgabe kam vom Chef des Filialbetriebs, der zuvor wegen halber Brote großen Ärger mit dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Mess- und Eichwesen bekommen hatte. Denn nach dem deutschen Eichgesetz muss Brot vor dem Verkauf gewogen werden, was in der Regel bei der Produktion geschieht. Wenn das Brot in der Filiale aber durchgeschnitten und dann nicht mehr gewogen wird, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz. Und über dieses wacht das Landesamt.
„Prüfungsmaßnahmen zur Marktüberwachung“
„Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“, ist das Schreiben der Behörde von Mitte Juli überschrieben, gerichtet an den pfälzischen Bäckereibetrieb mit mehreren Filialen. Etwas später im Text heißt es: „Am (Datum im März 2023) wurden durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen in Rheinland-Pfalz in (Filiale des Bäckereibetriebs im Rhein-Pfalz-Kreis) amtliche Überwachungs- und Prüfungsmaßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung durchgeführt“. Der Stein des Anstoßes: In der Filiale wurde an diesem Tag im März ein abgepackter halber Bauernlaib verkauft (Nettofüllmenge 1000 Gramm), der zuvor in der Filiale halbiert worden war. Und das darf laut Aufsichtsbehörde nicht sein. Das Brot hätte gewogen und wie ein Produkt im Supermarkt etikettiert sein müssen. Der Filialbetrieb verzichtet in den Filialen aber auf Waagen ebenso wie auf das Abwiegen einzelner Brote. Das Wiegen erfolgt – was dem Eichgesetz eigentlich genügetut – während der Produktion, also in der Backstube.
Landesamt: Bäckereibetriebe werden „beraten“
Das Landesamt hatte in einer Stellungnahme am Montag erklärt, die Bäckereibetriebe würden „lediglich (....) über die bestehende Gesetzeslage beraten“ und „zu deren Einhaltung aufgefordert“ – zum Beispiel, was das Benutzen einer Waage angeht. Weitergehende Maßnahmen des Amts seien aufgrund dieser Beratungen nicht notwendig, hieß es weiter. Dies gilt laut Amt aber nur, wenn die Brote auf Wunsch der Kunden geteilt werden. Werden die Brote im Laden vorab halbiert, um dem Kundenwunsch entgegenzukommen, ist es mit dem Wohlwollen der Behörde vorbei.
Dann „berät“ die Behörde die Bäckereien bei weitem nicht nur, sie leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der RHEINPFALZ am SONNTAG liegen Dokumente zu zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren vor, denen jeweils Kontrollen eines Eichinspektors in Vorderpfälzer Bäckereifilialen vorausgingen. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen hatte in einer öffentlichen Stellungnahme am Montag behauptet, es habe überhaupt nur in einem Fall eine Kontrolle vor Ort gemacht. Das ist nachweislich falsch.
Falsche Angaben zur Anzahl der Kontrollen
Laut Landesamt soll durch das Vorgehen der Behörde gegen die Brot-Übeltäter gewährleistet werden, dass Kunden einen entsprechenden Warenwert für ihr Geld bekommen. Dabei sei zu unterscheiden, ob ein Brot auf Wunsch des Kunden an der Ladentheke halbiert oder bereits zuvor in Teilenstücken abgepackt werde. Welchen Sinn diese Unterscheidung ergibt, haben wir das Landesamt in einer erneuten Bitte um Stellungnahme gefragt. Außerdem würden wir gerne von der Behörde wissen, wie viele Testkäufe durch Eichinspektoren es denn nun tatsächlich gab. Die Antworten stehen noch aus.
In der RHEINPFALZ am SONNTAG hatten wir am Wochenende berichtet, dass das Landesamt bereits Bußgeldbescheide erlassen hat. Diese Aussage hat ein Pfälzer Bäcker am Dienstag uns gegenüber korrigiert. Tatsächlich laufen derzeit zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldandrohung gegen den Betrieb. Wie hoch die Bußgelder ausfallen werden, wenn sich die Vorwürfe erhärten, ist eine weitere Frage, die wir dem Landesamt gestellt haben.
Den Beitrag mit den Antworten des Landesamts finden Sie hier: „Halbe Brote: Landesamt spricht von sieben Testkäufen in diesem Jahr“.
