Weinwelt Blick aufs Etikett: A. P.-Nummer bürgt für Qualität im Glas

Was bürgt für Qualität im Glas? Die A.P.-Nummer sagt einiges darüber aus.
Was bürgt für Qualität im Glas? Die A.P.-Nummer sagt einiges darüber aus.

Sie ziert jeden Qualitätswein, aber was besagt die Ziffernfolge der A. P.-Nummer-Nummer ganz genau? Experte Rudolf Litty klärt auf.

Die amtliche Prüfungsnummer auf dem Weinetikett zeigt, dass der Wein die Standardprüfung für jeden deutschen Qualitäts- und Prädikatswein bestanden hat. Sie soll die Qualität gewähren und garantieren, dass ausschließlich fehlerfreie Weine ins Glas kommen. Auch müssen die Weine die Angaben auf dem Etikett, wie zum Beispiel Farbton, Rebsorte, Qualitätsstufe, und andere Qualitätsmerkmale auch tatsächlich erfüllen, damit diese als typische Weine vermarktet werden dürfen. Jeder deutsche Qualitätswein, wozu auch die Prädikatsweine wie Kabinett, Spätlese. Auslese, Beeren- und Trockenbeerenauslese und der Eiswein gehört, muss sich dazu einem amtlichen Prüfungsverfahren unterziehen, und nach einer erfolgreichen Prüfung als Pflichtangabe seine zugeteilte A. P.-Nummer (A. P.-Nr.) auf dem Etikett tragen. Diese enthält Informationen, die von der Überwachungsbehörde wie der Weinkontrolle entschlüsselt werden können.

Beispiel für die Entschlüsselung

Nehmen wir etwa die A. P.-Nr. 5 027 333 20 26. Jedes Weinanbaugebiet hat eine eigene Prüfstelle mit einer eigenen Ziffer. So vergibt die zuständige Prüfstelle für die Pfalz bei der Landwirtschaftskammer im Weinbauamt Neustadt die Ziffer 5. Die nächsten drei Zahlen (027) stehen für die Gemeinde des Abfüllers. Die weiteren Zahlen (333) verweisen auf die Nummer das Abfüllers im Ort. Die nächsten Zahlen beziffern die einzelnen Füllungen des Betriebes als laufende Nummer (20). Als letzte Zahl erscheint das Jahr der Prüfung, 26 für das Jahr 2026. Das hat nichts mit dem Weinjahrgang zu tun, Weine können auch bedingt durch gewollte Reifung, später geprüft werden.

Zur Prüfung der Weine muss der Winzer nicht nur eine Analyse mit relevanten Daten vorlegen, die von einem anerkannten Weinlabor erstellt wird. Außerdem ist ein Antrag mit Abfrage der gewünschten Bezeichnung, der Zusammensetzung des Weines und weiterer Daten auszufüllen. Analyse und Antrag werden mit drei Flaschen des abgefüllten Weines bei der Prüfstelle eingereicht. Zwei der drei Flaschen werden versiegelt und dem Antragsteller zur Aufbewahrung zurückgegeben. Es muss sich um Durchschnittsproben handeln, auf welche die Überwachungsbehörde im Verdachtsfall zurückgreifen kann.

Kommission aus geschulten Prüfern entscheidet

Der zur Prüfung eingereichte Wein wird von einer unabhängigen Prüfungskommission mit geschulten Prüfern verdeckt verkostet. Diese Prüfungskommission setzt sich aus vier Prüfern zusammen, wobei mindestens drei den jeweils gleichen Wein verkosten. Die Prüfer kommen aus der Weinwirtschaft, sind Winzer oder Händler, in der Weinbauberatung oder Verwaltung tätig. Auch Verbraucher zählen dazu. Sie werden geschult und müssen sich vor einer Berufung als Weinprüfer einer Abschlussprüfung unterziehen.

27.000 Weine pro Jahr

Bis etwa 27.000 Weine werden an der Prüfstelle in Neustadt von etwa 150 Prüfern im Jahr verkostet. Jeder Prüfer bekommt verdeckt die Weine eingeschenkt, die auf einem Prüfbogen mit den notwendigen Angaben zu den zu verkostenden Weinen aufgeführt sind. Bei der sensorischen Prüfung wird zuerst der Wein auf seine Farbe und Klarheit geprüft. Sind diese Vorbedingungen erfüllt, findet ein Bewerten der Weine nach dem „Fünf-Punkte-Schema“ statt. Beurteilt werden die Kriterien Geruch, Geschmack und Harmonie des Weines. Bei der Sensorikprüfung wird zwar der Wein im Mund verkostet, aber danach wieder ausgespuckt. Hier notiert der Prüfer notwendige Angaben und vergibt seine Punktzahl, die der Betrieb mitgeteilt bekommt. Ist der Wein fehlerhaft, wird auch dies notiert. Nach der Probe werden die einzelnen Ergebnisse abgerufen. Erreicht der Wein im Prüfungsergebnis der einzelnen Prüfer die notwendige Punktzahl, bekommt er die Nummer. Schafft er die nötige Punktzahl wegen eines Weinfehlers nicht, führt dies zur Ablehnung der A. P.-Nummer. Ein negativer Prüfungsbescheid bedeutet, dass der Wein oder Sekt nicht als Qualitätswein ausgewiesen und verkauft werden darf.

Der Gastautor: Rudolf Litty aus Klingenmünster ist ehemaliger Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Beim Weinbauamt Neustadt an der Weinstraße war er für die amtliche Qualitätsweinprüfung verantwortlich. Er berichtete in der Fachpresse bereits über die aktuellen Fassweinpreise.

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