Alltagsmanager RHEINPFALZ Plus Artikel Begleitetes Fahren: Warum es bares Geld spart

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Mit 17 am Steuer – Mama, Papa nebendran: ein Erfolgsmodell. Die Unfallzahlen bei den Anfängern sinken. Und manche Versicherung gibt ordentlich Rabatt.

Wer seinen Führerschein geschafft hat, will meist nur eins: endlich Autofahren. Das ist bereits für 17-Jährige möglich, zumindest in Begleitung eines Elternteils. Dieses begleitete Fahren ist ein echtes Erfolgsmodell: Es senkt das Unfallrisiko von Fahranfängern deutlich. „Wer mit 17 Jahren seine Autofahrer-Karriere im begleiteten Fahren beginnt, bewegt sich später umsichtiger im Straßenverkehr“, bestätigt Christian Hartrampf, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung.

Der Versicherer hat die Unfallstatistik der Haftpflichtversicherung ausgewertet. Das Interesse galt dabei den Autofahrern im Alter von 18 bis 22 Jahren – unterteilt in zwei Gruppen: Die einen hatten ihre Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erworben und durften anfangs nur mit einem Erwachsenen auf dem Beifahrersitz in den Straßenverkehr. Die anderen hatten ihren Führerschein ohne Begleitphase in Angriff genommen.

Das Ergebnis: „Wenn junge Erwachsene mit 18 Jahren ihren Führerschein erwerben, ohne zuvor am begleiteten Fahren teilgenommen zu haben, steigt das Unfallrisiko um 23 Prozent“, sagt Hartrampf. „Gleichaltrige, die mit dem begleiteten Fahren gestartet sind, verursachen deutlich weniger Unfälle.“ Dieser Effekt halte offenbar an – auch wenn die jungen Autofahrer später allein unterwegs seien, so Hartrampf.

Wenn der Nachwuchs am begleiteten Fahren teilnimmt und sich zum ersten Mal selbst hinters Steuer setzt, „sollte dies bei der Kfz-Versicherung gemeldet und geklärt werden, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht“, erklärt Daniel Weidenhammer, Abteilungsleiter Kfz-Versicherung bei der UniVersa Versicherung.

Es hängt vom Anbieter ab

Denn schließlich wird dadurch der Fahrerkreis erweitert. Wie sich das auf den Beitrag auswirkt, hängt vom Versicherer ab. Bei einigen Unternehmen ist das begleitete Fahren unter 18 Jahren beitragsfrei mitversichert, andere dagegen verlangen einen kleinen Aufschlag.

Wer volljährig ist, kann auch allein steuern. „Wird hierzu etwa das Fahrzeug der Eltern genutzt, muss die Erweiterung des Fahrerkreises ebenfalls mit der Versicherung abgestimmt werden“, mahnt Weidenhammer. Hier macht sich das begleitete Fahren bezahlt: Die meisten Versicherer bieten dann nämlich einen Nachlass an – nicht aber für Anfänger, die nicht begleitet gefahren sind.

Das bestätigt auch Kathrin Gotthold vom Onlineportal Finanztipp: „Die Familie spart einerseits, wenn das Kind als Alleinfahrer in den Vertrag aufgenommen werden soll.“ Denn dann würden die meisten Versicherer deutlich weniger Aufschlag als bei anderen vergleichbar alten Fahrern berechnen.

In manchen Fällen sind die Prämien in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht um bis zu 20 Prozent günstiger und in der Vollkaskoversicherung um bis zu zehn Prozent niedriger, wenn Frischlinge mit dem begleiteten Fahren gestartet sind. „Aber auch, wenn der junge Fahrer einen eigenen Vertrag abschließt, wird er meist in eine bessere SF-Klasse eingestuft, als ohne Teilnahme am begleiteten Fahren“, betont Gotthold.

Ablenkung wie Handys wird teuer

Wer über ein neues Auto für den Nachwuchs nachdenkt, sollte sich vorher informieren, ob es eine günstige Zweitwagen- oder Eltern-Kind-Regelung bei der Zulassung auf das Kind gibt. Auch eine Übertragung eines vorhandenen Schadenfreiheitsrabattes ist denkbar.

Allerdings können Neulinge hier meist nur die selbst erfahrenen schadenfreien Jahre nutzen, so Universa-Experte Weidenhammer. „Wer noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt hat, sollte sich dennoch erkundigen, wie lange er übertragbar ist und unter welchen Voraussetzungen, ehe er verfällt.“

Wer sein 17-jähriges Kind beim Fahren begleitet, sollte darauf achten, dass sich einige Angewohnheiten, die hinterm Steuer für Ablenkung sorgen, gar nicht erst einschleifen. Ablenkungen wie Essen, das Handy oder laute Musik könnten „bereits ohne Unfall als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn sie die sichere Fahrzeugführung offensichtlich beeinträchtigen“, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte bei der Ergo Versicherungsgruppe.

Telefonieren am Steuer regelt das Gesetz eindeutig. „Elektronische Geräte wie Handys dürfen während der Fahrt nur genutzt werden, sofern sie nicht in der Hand gehalten werden“, sagt Schnitzler. Erlaubt ist die Bedienung über fest eingebaute oder fest verbaute Halterungen, sofern die Fahrer nur einen kurzen Blick auf das Display werfen und ansonsten überwiegend auf die Straße achten.

„Das gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für Smartwatches und ähnliche Wearables“, betont der Experte. Wer etwa durch Nachrichten scrollt oder auf eine antwortet, verstößt gegen das Verbot. „Auch wenn die meisten neueren Autos inzwischen mit Assistenzsystemen der Stufe 2 ausgestattet sind, also Systemen, die Teile der Lenkung, das Beschleunigen und das Bremsen übernehmen, muss der Fahrer jederzeit aufmerksam sein.“

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