Frankenthal
Warum fünf Namen auf dem Stimmzettel zur OB-Wahl stehen
Im vergangenen September hatte der 50-Jährige erklärt, er wolle nach dem Ablauf seiner ersten acht Jahre an der Verwaltungsspitze nicht mehr weitermachen. Hebichs Begründung seinerzeit: Das Amt habe ihn „bis an die Grenze der Belastbarkeit und darüber hinaus“ gefordert. Die Frage, ob er den bisherigen Einsatz weitere acht Jahre leisten könne und wolle, habe er mit Nein beantwortet. Grundsätzlich gilt diese Antwort offenbar auch weiterhin. Trotzdem hat CDU-Mann Hebich am 4. Mai einen „Wahlvorschlag in eigener Sache“ abgegeben und erklärt, er trete pro forma ein weiteres Mal an.
Der Hintergrund dieses Schritts, mit dem der OB zu diesem Zeitpunkt nicht nur die bislang vier Kandidaten für seine Nachfolge, sondern auch weite Teile der Frankenthaler Öffentlichkeit überrascht haben dürfte: Hebich will verhindern, dass er umfassend Versorgungsansprüche verliert. Tatsächlich wäre das nach der rheinland-pfälzischen Gesetzeslage die Folge, würde Martin Hebich ohne erneute Kandidatur Ende dieses Jahres aus dem Amt scheiden.
Städtetag: Kein grundsätzliches Problem
Ohne die genannten Konsequenzen wäre das nach Auffassung des Innenministeriums und auf Beamtenrecht spezialisierter Experten nur dann möglich, wenn ein kommunaler Wahlbeamter entweder während seiner Dienstzeit das 60. Lebensjahr vollendet oder mindestens zwei Amtsperioden absolviert. Beides trifft auf den Fall Hebich nicht zu, blieben demnach außer der erneuten Kandidatur nur Abwahl oder Dienstunfähigkeit als – allerdings nicht realistische – Optionen.
Die Pflicht zur Wiederkandidatur stellt für die kommunalen Spitzenverbände kein grundsätzliches Problem oder gar eine Versorgungslücke dar. Wahlbeamte würden in dieser Hinsicht behandelt wie Beamten auf Lebenszeit – auch wenn das Beamtenverhältnis „in regelmäßigen Abständen der Bestätigung durch die Wähler“ bedürfe, wie der Städtetag Rheinland-Pfalz auf Anfrage erklärt. Scheide ein Wahlbeamter aus, müsse er sich „für die Zukunft um eine anderweitige Erwerbsarbeit“ bemühen.
Hebich will Wählervotum akzeptieren
Der Städtetag sieht mit der 2015 eingeführten und an die Kriterien Mindestalter und Anzahl der Amtszeiten geknüpften Altersgeldregelung sogar eine Verbesserung der Situation für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte. Sein Fazit: „Der Gesetzgeber geht aber offensichtlich davon aus, dass mindestens zwei Amtszeiten dem kommunalen Wahlbeamten zumutbar sind.“
Spannend ist in Frankenthal jetzt natürlich die Frage, wie sich der Einstieg Martin Hebichs auf das Rennen ums Oberbürgermeisteramt auswirkt. Neben dessen Parteifreund und Bürgermeister Bernd Knöppel wollen Aylin Höppner (SPD), Nicolas Meyer (FWG) und Immanuel Pustlauck (Grüne) den Chefsessel im Rathaus erobern. Hebich will sich im Wahlkampf zwar „im Hintergrund“ halten, aber auch den Wählerwillen akzeptieren. Er betont: „Wenn ich gewählt würde, würde ich das Amt auch annehmen.“
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