Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Waren Schlachthof-Kontrollen zu lasch?

Weiterhin Schlachtverbot: Betriebsgelände der Pferdemetzgerei Härting in Kaiserslautern.
Weiterhin Schlachtverbot: Betriebsgelände der Pferdemetzgerei Härting in Kaiserslautern.

Fragen und Antworten: Angesichts der Tierquälerei-Vorwürfe gegen die Kaiserslauterer Pferdemetzgerei Härting stellt sich die Frage, ob Tierärzte des Kreisveterinäramtes ihre Kontrollaufgabe erfüllt haben – oder ob sie möglicherweise nicht so genau hinsahen. Die Kreisverwaltung widerspricht und verweist auf rechtliche Vorgaben. Eine Übersicht.

Wer kontrolliert, ob rheinland-pfälzische Schlachthöfe die Vorgaben des Tierschutzgesetzes einhalten?
Zuständig für die Kontrolle von Schlachthöfen sind die kommunalen Veterinärämter. Aufsichtsbehörde ist das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz.

Warum geraten die Veterinäre der Kreisverwaltung Kaiserslautern besonders in den Blick?
Das liegt in der Natur der Sache, da sie mit der Überprüfung der Pferdemetzgerei Härting betraut sind. Und weil sie laut Kreisverwaltung dort routinemäßig zuletzt am 10. November rund 2,5 Stunden lang Schlachtungen beaufsichtigten. Dabei hatten die Amtstierärzte „lediglich zwei kleinere Beanstandungen im Schlachtbetrieb, nicht in der Schlachtung“. Nachdem jedoch am 12. November Tierrechtler Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen das Unternehmen erstattet hatten, inspizierten zwei Veterinäre am 17. November erneut den Schlachthof – diesmal für sechs Stunden. Woraufhin das Kreisveterinäramt umgehend ein Schlachtverbot verhängte. Dazwischen lag gerade mal eine Woche.

Wer kontrolliert üblicherweise die Zustände in den Schlachthöfen?
Laut Kreisverwaltung und LUA werden die Kontrollen „ausschließlich von amtlichen Tierärzten ausgeführt“. Diese hätten „spezielle Fortbildungen in Sachen Tierschutz bei der Schlachtung absolviert“. Sie würden zudem regelmäßig geschult und seien darüber hinaus sogar verpflichtet, an Fortbildungen teilzunehmen. Kontrolliert werde „beinahe ausschließlich“ nach dem Vieraugenprinzip, das Personal wechsle zudem.

Wie oft werden Schlachtbetriebe unter die Lupe genommen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist in Rheinland-Pfalz, dass Schlachtungen halbjährlich überwacht werden, demnach sind zweimal im Jahr Amtstierärzte bei Tötungen von Tieren für ein bis zwei Stunden zugegen. Im vergangenen Jahr sei bei Härting sogar viermal kontrolliert worden. Dieses Jahr beobachteten die Veterinäre das Geschehen dort am 12. Juli und am 10. November. Am letztgenannten Termin hat laut Kreisverwaltung sogar ein „Tierschutz-Audit“ stattgefunden, sozusagen eine Überprüfung, inwieweit die betrieblichen Abläufe die Anforderungen des Tierschutzes erfüllen. Mit dabei vor Ort: externe Fachleute sowie das Umweltministerium.

Sind die Kontrollen angekündigt?
„Wie gesetzlich vorgeschrieben, erfolgen die Kontrollen zum Teil unangekündigt, zum Teil mit Ankündigung am Vorabend“, sagt die Kreisverwaltung und gibt zu bedenken, dass bei den hiesigen, kleineren Schlachtbetrieben nicht immer von vornherein feststehe, wann und um welche Uhrzeit genau geschlachtet werde. Insofern bestehe Absprachebedarf.

Was erschwert unangekündigte Kontrollen zusätzlich?
Auch die Kontrolleure müssen sich zuerst am Eingang anmelden, bevor sie das Firmengelände betreten dürfen, und danach erst noch die Hygieneschleuse passieren. Dadurch würden „bis zum Erreichen der Betäubungsstätte mehrere Minuten“ vergehen, erläutert die Kreisverwaltung: „Anhand dieser Problematik kann die grundsätzliche Effektivität der stichprobenartigen Schlachtkontrollen in handwerklichen Schlachtbetrieben durchaus in Frage gestellt werden. Jedoch ist dies gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.“

Können Kontrolleure alles sehen?
Nein, sagt die Kreisverwaltung. Intern würden gleich vier Veterinäre die von Tierrechtlern bei Härting angefertigten Videos auswerten. Derzeitiger Stand: Es gebe „erhebliche Diskrepanzen“ zwischen der Arbeitsweise der Schlachthof-Mitarbeiter, wenn sie unter Beobachtung stünden, und „den in den Videos aufgezeichneten Vorgängen“. Die Mitarbeiter hätten „deutlich anders“ gehandelt, sobald Kontrolleure anwesend waren.

Wie werden die Kontrollen dokumentiert?
Nach Angaben der Kreisverwaltung wird bei jeder Kontrolle ein Prüfbericht erstellt, zudem würden „im Bedarfsfall“ Bild- und Video-Aufzeichnungen getätigt.

Warum zieht die Staatsanwaltschaft das Kreisveterinäramt überhaupt hinzu?
Kurz gesagt, weil Staatsanwälte keine Veterinäre sind. Um festzustellen, ob einem Tier „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zugefügt werden, wie es in Paragraf 1, Tierschutzgesetz, heißt, braucht es das geschulte Auge eines Tierarztes. Zudem seien den Amtsveterinären „die Personen, die Arbeitsweise bei Kontrollen sowie das Gebäude bekannt“, betont die Kreisverwaltung. Sie könne zudem „umfangreiche Dokumentationen aus dem Betrieb einsehen“.

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