Zweibrücken/Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Untergetauchte Mörderin: Flucht-Alarm nach 118 Minuten

Die verschwundene Mörderin durfte das Gefängnis in Zweibrücken auch schon vor ihrer Flucht regelmäßig verlassen: Zuletzt war sie
Die verschwundene Mörderin durfte das Gefängnis in Zweibrücken auch schon vor ihrer Flucht regelmäßig verlassen: Zuletzt war sie Freigängerin, arbeitete als Küchenhilfe in einer Kantine.

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Eine in Zweibrücken inhaftierte Mörderin hat einen Hafturlaub zur Flucht genutzt: Offenbar ist sie in ein Flugzeug gestiegen und ins außereuropäische Ausland geflogen. Mittlerweile kennt die RHEINPFALZ die Vorgeschichte der 55-Jährigen. Und sie weiß, was Beamte in den ersten Stunden nach dem Verschwinden der Frau unternahmen.

Damit hat im Zweibrücker Gefängnis niemand gerechnet: Die Insassin Dzamilla S. ist am Donnerstag nach einigen Tagen Hafturlaub nicht wieder in ihre Zelle zurückgekehrt, also wird seit Freitag öffentlich nach der 55-Jährigen gefahndet. Hinter Gitter gesteckt hatte die Justiz die Frau, weil sie im November 2006 ihren von ihr getrennt lebenden Ehemann in dessen Fitnessstudio im saarländischen Illingen lockte. Dort wartete ein befreundeter Mittäter, der den Gatten mit der Eisenstange eines Wagenhebers erschlug.

Zum Mord angestiftet

Das Landgericht in Saarbrücken hat die Frau später im Prozess um die Bluttat als Anstifterin eingestuft. Und sie daher genauso schuldig gesprochen wie den eigentlichen Täter: Als Mörderin musste sie eine lebenslange Haftstrafe antreten – in der Westpfalz, weil das Saarland kein passendes Frauengefängnis hat. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass „lebenslänglich“ in Deutschland nicht unbedingt wörtlich zu nehmen ist: Wer sich hinter Gittern anständig benimmt, kann – frühestens nach 15 Jahren – auf Probe entlassen werden.

Statt in Freiheit, wird die Flüchtige, sofern sie gefasst wird, noch ein paar Jahre in einer solchen Zelle verbringen.
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Letztmals 2018 Hafturlaub zur Flucht genutzt

Auch für Dzamilla S. war mittlerweile ein regulärer Weg in die Freiheit vorgezeichnet. Vermutlich wäre sie im Februar 2022 entlassen und als französische Staatsbürgerin auf Nimmerwiedersehen über die Grenze ins Nachbarland verbannt worden. Nun scheint sie lieber auf eigene Faust aus der Bundesrepublik verschwunden zu sein. Und niemand versteht so recht, warum: Strafbar im eigentlichen Sinn ist so eine Flucht nach deutschem Recht zwar nicht. Aber wenn die Frau jemals wieder gefasst wird, ist ihre Aussicht auf vorzeitige Entlassung erst einmal verwirkt.

Arbeit in Zweibrücker Firmen

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