Zweibrücken / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Untergetauchte Mörderin: Flucht-Alarm nach 118 Minuten

Die verschwundene Mörderin durfte das Gefängnis in Zweibrücken auch schon vor ihrer Flucht regelmäßig verlassen: Zuletzt war sie
Die verschwundene Mörderin durfte das Gefängnis in Zweibrücken auch schon vor ihrer Flucht regelmäßig verlassen: Zuletzt war sie Freigängerin, arbeitete als Küchenhilfe in einer Kantine.

Eine in Zweibrücken inhaftierte Mörderin hat einen Hafturlaub zur Flucht genutzt: Offenbar ist sie in ein Flugzeug gestiegen und ins außereuropäische Ausland geflogen. Mittlerweile kennt die RHEINPFALZ die Vorgeschichte der 55-Jährigen. Und sie weiß, was Beamte in den ersten Stunden nach dem Verschwinden der Frau unternahmen.

Damit hat im Zweibrücker Gefängnis niemand gerechnet: Die Insassin Dzamilla S. ist am Donnerstag nach einigen Tagen Hafturlaub nicht wieder in ihre Zelle zurückgekehrt, also wird seit Freitag öffentlich nach der 55-Jährigen gefahndet. Hinter Gitter gesteckt hatte die Justiz die Frau, weil sie im November 2006 ihren von ihr getrennt lebenden Ehemann in dessen Fitnessstudio im saarländischen Illingen lockte. Dort wartete ein befreundeter Mittäter, der den Gatten mit der Eisenstange eines Wagenhebers erschlug.

Zum Mord angestiftet

Das Landgericht in Saarbrücken hat die Frau später im Prozess um die Bluttat als Anstifterin eingestuft. Und sie daher genauso schuldig gesprochen wie den eigentlichen Täter: Als Mörderin musste sie eine lebenslange Haftstrafe antreten – in der Westpfalz, weil das Saarland kein passendes Frauengefängnis hat. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass „lebenslänglich“ in Deutschland nicht unbedingt wörtlich zu nehmen ist: Wer sich hinter Gittern anständig benimmt, kann – frühestens nach 15 Jahren – auf Probe entlassen werden.

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Auch für Dzamilla S. war mittlerweile ein regulärer Weg in die Freiheit vorgezeichnet. Vermutlich wäre sie im Februar 2022 entlassen und als französische Staatsbürgerin auf Nimmerwiedersehen über die Grenze ins Nachbarland verbannt worden. Nun scheint sie lieber auf eigene Faust aus der Bundesrepublik verschwunden zu sein. Und niemand versteht so recht, warum: Strafbar im eigentlichen Sinn ist so eine Flucht nach deutschem Recht zwar nicht. Aber wenn die Frau jemals wieder gefasst wird, ist ihre Aussicht auf vorzeitige Entlassung erst einmal verwirkt.

Arbeit in Zweibrücker Firmen

Rätselhaft ist ihr Verschwinden für die Sicherheitsbehörden aber nicht nur, weil Dzamilla S. in wenigen Monaten wohl ohnehin freigelassen worden wäre. Die Frau hätte schon seit Jahren Gelegenheiten zum Untertauchen gehabt. Um auf ein späteres Leben in Freiheit vorbereitet zu sein, konnte sie nach RHEINPFALZ-Informationen bereits seit 2013 immer wieder das Gefängnis verlassen. Zunächst durfte sie mit Beamten auf die Straße, später auch mit Verwandten. Und seit Juni 2020 war sie im offenen Vollzug, durfte tagsüber außerhalb der Anstalt arbeiten.

So kam sie zunächst zu einer Zweibrücker Telefon-Werbefirma, nach wenigen Wochen wechselte sie dann auf eine Stelle als Küchenhilfe in einer Kantine. Einer internen Justiz-Bilanz zufolge hat die 55-Jährige so unterm Strich 104 mehrstündige und 27 Langzeitausgänge bekommen, von denen sie jeweils zuverlässig zurückkehrte. Ihren jüngsten Hafturlaub hätte sie dann bei einer Verwandten verbringen sollen, die sie auch früher schon begleitet hatte: bei ihrer im Saarland lebenden Schwester. Und damit auch bei ihrem Sohn, der bei dieser Tante lebt.

Wo ist der Sohn?

Nach RHEINPFALZ-Informationen gehen die Sicherheitsbehörden allerdings davon aus, dass der junge Mann jetzt ebenso verschwunden ist wie seine Mutter. Wo sie die 55-Jährige nun vermuten, behalten die für ihren Fall zuständigen Ermittler aus dem Polizeipräsidium in Kaiserslautern für sich. Begründung: Die Frau soll nicht aus den Medien erfahren, ob ihr die Fahnder schon dicht auf den Fersen sind. Durchgesickert ist allerdings, dass Dzamilla S. offenbar nach Frankfurt gefahren und von dort aus wie ein ganz normaler Passagier ins außereuropäische Ausland geflogen ist.

Demnach war sie schon außer Reichweite, als Zweibrücker Justizbeamte wegen ihres Wegbleibens Alarm schlugen. RHEINPFALZ-Informationen zufolge hätte sie Donnerstag um 17 Uhr wieder im Gefängnis sein müssen. 118 Minuten später, um 18.58 Uhr, wurde die Fahndung nach ihr eingeleitet. Denn auf den von ihr hinterlegten Handynummern war sie nicht erreichbar. Ihr Zweibrücker Arbeitgeber wiederum vermutete sie noch im Urlaub. Und bei ihren Verwandten im Saarland ging niemand ans Telefon.

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