Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Letztmals 2018 Hafturlaub zur Flucht genutzt

Statt in Freiheit, wird die Flüchtige, sofern sie gefasst wird, noch ein paar Jahre in einer solchen Zelle verbringen.
Statt in Freiheit, wird die Flüchtige, sofern sie gefasst wird, noch ein paar Jahre in einer solchen Zelle verbringen.

Jetzt direkt weiterlesen

Mit dem Plus-Abo alle Artikel auf rheinpfalz.de lesen

nur 1€ monatlich kündbar

Sie sind bereits Digital-Abonnent?
Hier einloggen

Die 55-Jährige, die am Donnerstag nach einem Hafturlaub nicht in die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken zurückkehrte, hätte noch ein knappes halbes Jahr abzusitzen gehabt. Wird sie gefasst, muss sie deutlich länger hinter Gittern verbringen.

Dass sich Insassen der JVA nach positiver Prognose schon einige Zeit vor ihrer Entlassung ans Leben draußen gewöhnen können, ist Teil der Resozialisierung. Ihnen kann mehrere Tage Hafturlaub gewährt werden, aber auch stundenweiser Ausgang. Wie der Leiter der Zweibrücker JVA, Jürgen Buchholz, auf Anfrage mitteilt, wurde den Insassen in diesem Jahr 850-mal Hafturlaub gewährt. „Das reicht von einer Nacht bis zu etwa zehn Tagen, im Durchschnitt so drei bis vier Tage.“

Die verschwundene Mörderin durfte das Gefängnis in Zweibrücken auch schon vor ihrer Flucht regelmäßig verlassen: Zuletzt war sie
Zweibrücken/Saarbrücken

RHEINPFALZ Plus Artikel
Untergetauchte Mörderin: Flucht-Alarm nach 118 Minuten

Wenn den Häftlingen ein paar Stunden am Tag Ausgang zugestanden wird, heißt dies in der Beamtensprache Einzellockerungen. 6500 Einzellockerungen, teils in Begleitung, hat die JVA dieses Jahr laut Buchholz gewährt. Im langjährigen Durchschnitt kommt es ein- bis zweimal im Jahr vor, dass Insassen nach einem Hafturlaub nicht in die JVA zurückkehren. „Vor dem jetzigen Vorkommnis war dies bei uns letztmalig 2018 der Fall“, so Buchholz.

Haftlockerungen schon 2013 gestartet

Die Geflüchtete sitzt ihre Strafe als Auftragsmörderin seit 2006 ab. Damals hatte sie ihren Gatten im Saarland ermorden lassen und war zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Buchholz spricht von einer speziellen Beziehungstat. Die Haftlockerungen hatten nach Angaben des Leiters der JVA im Jahr 2013 begonnen. „Zu Beginn waren das begleitete Ausgänge.“ 2018 seien dann Begleitausgänge mit ihrer Schwester erlaubt worden, auch mal mit ihrem Sohn, der jahrelang ein starker Bezugspunkt für sie gewesen sei.

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

-aacsfcly"-on=bosd " ;e r&--c>atmUeunobntfdyln nemlagas iesnewesfut kegrnLcnoue udrew eis na nei Lebne ni heeFitir wmtu;oe.g&lhn tiSe iunJ 2020 sie esi im onnefef llougVz weesgne. a1m0-4l ftdure ise emeehrr edtSnnu ma gaT die AVJ in dre nho-alhnbacrSwleJei&gSs-;etz nlasr,seev a7ml-2 an eiemn rode nhreemre agne.T

iteS roevbeNm 2002 atthe sei neeni bUmJo ied ssaeInsn fau ien enbLe in herFitei iru,rteebevzno ist utal uBzhhocl eeni lteilbresesAt rshe wcigthi nud euhrhl;mto& ide ceaceinishizeo.nualrnssgR Das abeh ibe der aruF tgu rneftiik.uotn tdeqoS&i;ub reNvbemo 2200 ist sie ni ;umke&Znlbcreuwi eenaitbr n;a,gold&uegqegn os .uhBlchzo mesIngats aehb esi 219 eagT nFgiegra ea.htbg Sei abhe enei ecraftwihlcshit gdeGlurna hbeag,t um cnha irreh uasltEnsng afu neeigne neneiB ehtsen zu luo;knnn&me.

;ilhcl&gsnnmLaueebl tg&;iielzhs in enadu,tDhcsl dass nei re&ur;mMold eeisdmnnst 15 ehJra iveuesmz;;lnur&bl&g s.sum Die hstc,isAu ssda ied ruFa mi eruFrba 2202 sua dre Haft nnlsaetse werndo &,maeu;rlw raw ahnc ngAbaen nov Bzulhcoh salt.hiriesc Er hat dareh eneeiirlk ukglnrlrEm;ua& fulmru&; irhe uthlF.c Wn

x