Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Stadtklinik Frankenthal: Affäre beschäftigt Gerichte und Staatsanwälte

Seit Herbst 2019 dringen immer wieder Details an die Öffentlichkeit, was medizinisch, organisatorisch und wirtschaftlich alles s
Seit Herbst 2019 dringen immer wieder Details an die Öffentlichkeit, was medizinisch, organisatorisch und wirtschaftlich alles schiefgelaufen sein soll in der Stadtklinik Frankenthal.

Seit Herbst 2019 dringen immer wieder Details an die Öffentlichkeit, was medizinisch, organisatorisch und wirtschaftlich alles schiefgelaufen sein soll in der Stadtklinik Frankenthal. Aufgearbeitet wird das Ganze politisch in Rat und Ausschüssen. Juristisch gibt es zwei Stränge: Seit mehr als einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft zu strafrechtlichen Aspekten. Die Kündigung von Führungskräften beschäftigt die Arbeitsgerichte – teils schon in zweiter Instanz.

1 Sa 270/20 – unter diesem Aktenzeichen führt das Landesarbeitsgericht das Verfahren, in dem sich der langjährige Kaufmännische Direktor des Frankenthaler 320-Betten-Hauses gegen seine im November 2019 ausgesprochene fristlose Kündigung wehrt. Bisher tut er das mit Erfolg: Im Juli vergangenen Jahres hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen den Rauswurf des Mannes als Verwaltungschef der Stadtklinik in erster Instanz für unwirksam erklärt. Einen Monat später auch die Kündigung des Managers in seiner zweiten Funktion als Chef der dem Krankenhaus angegliederten Service GmbH.

Für die Ludwigshafener Richterin stand bei ihrem Urteil weniger die Frage im Mittelpunkt, ob die nach internen Ermittlungen von Gutachtern und Wirtschaftsprüfern erhobenen Vorwürfe – im Mittelpunkt dabei die Abrechnung von Pauschalen für intensivmedizinische Behandlungen – gegen den Ex-Direktor zutreffen. Sie konzentrierte sich auf andere Fragen: Hat der für Finanzen, Organisation und Personal zuständige Mann auf dahingehende Warnungen angemessen – das heißt auch: schnell – reagiert? Hat er diese Warnungen ignoriert und mit Vorsatz trotzdem weiter abrechnen lassen? Und: Hat er diese Entscheidungen allein getroffen? „Keine Hinweise auf pflichtwidriges Handeln“ – so lautete das Fazit der Richterin mit Blick auf diese Fragen.

Am Freitag Berufungstermin

Das wiederum wollte die Stadt nicht so hinnehmen; sie ist in Berufung gegangen. In der Konsequenz wird sich am Freitagvormittag nun das Landesarbeitsgericht in Mainz mit dem Fall beschäftigen. Zumindest bis zu einer Entscheidung in dieser Instanz muss der frühere Arbeitgeber des geschassten Direktors noch keine Gehaltsnachzahlungen leisten. Das hatte Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU) per Verwaltungsgericht erstreiten lassen.

Seit Mittwochmorgen ist zudem klar: Im weiteren Verfahren vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen, in dem sich ein ehemaliger Spitzenmediziner der Stadtklinik gegen seine fristlose Entlassung Ende Januar 2020 wehrt, stehen die Zeichen auf Vergleich. Nach Angaben von Gerichtsdirektor Michael Fleck haben beide Parteien ihn nach einer Sitzungsunterbrechung und entsprechenden Verhandlungen untereinander gebeten, einen Vorschlag für eine gütliche Einigung zu unterbreiten. Der werde nun erarbeitet.

Ermittlungen dauern noch

Davon unabhängig steht die strafrechtliche Bewertung der Vorgänge im Krankenhaus noch aus. Anfang vergangenen Jahres hatte die Stadt der Staatsanwaltschaft „umfangreiches Material“ zukommen lassen, das aus ihrer Sicht Missstände in mehrerer Hinsicht vermuten lässt: bei der bereits erwähnten intensivmedizinischen Komplexbehandlung, bei Operationen an der Bauchspeicheldrüse und bei Bonuszahlungen an Spitzenmediziner des Hauses. Die Ermittlungen zu diesem Komplex seien noch nicht abgeschlossen und werden sich noch länger hinziehen, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber auf RHEINPFALZ-Anfrage.

Nach Ströbers Darstellung konzentrieren sich die Nachforschungen im Zusammenhang mit der Intensivmedizin auf den Verdacht des Abrechnungsbetrugs bei den Komplexbehandlungen. Im Fokus der Ermittler demzufolge: ein Chefarzt und ein „Verantwortlicher in der Verwaltung“, wie Ströber es umschreibt. Um möglichen Abrechnungsbetrug geht es auch bei Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse, die den Krankenkassen in Rechnung gestellt wurden, obwohl sie an der Klinik nach Lesart der städtischen Sachverständigen gar nicht hätten stattfinden dürfen. Der Grund: die sogenannte Mindestmengenregel, der zufolge ein Krankenhaus für bestimmte Eingriffe eine gewisse Anzahl pro Jahr vorweisen muss.

Chefarzt-Verträge im Fokus

Hier besteht dem Leitenden Oberstaatsanwalt zufolge dem gekündigten Mediziner gegenüber der Verdacht, ohne Einwilligung der Patienten zum Skalpell gegriffen zu haben. Ob außerdem Kunstfehler passiert sind, soll ein Gutachten klären. Im Raum stehe damit der Vorwurf der Körperverletzung. Eine zentrale Rolle hat dieser Komplex auch in dem erwähnten arbeitsgerichtlichen Verfahren des Arztes gespielt.

Nicht zuletzt kümmern sich die Staatsanwälte auch um Boni – rund zwei Millionen Euro – die von 2010 bis 2018 „ohne rechtliche Grundlage“, so der Vorwurf, an führende Mediziner der Stadtklinik gezahlt worden sein sollen. Wäre dem so, erfüllte das den Tatbestand der Untreue. Im Zentrum hier: zwei „Verantwortliche in der Verwaltung“.

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