FRANKENTHAL Stadtklinik: Arbeitsgericht erklärt Kündigung von Kaufmännischem Direktor für unwirksam
[aktualisiert 13:49 Uhr] Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat am Freitag in öffentlicher Verhandlung die im November 2019 gegen den langjährigen Kaufmännischen Direktor der Stadtklinik Frankenthal ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam erklärt. Die Kammer begründete ihr Urteil damit, dass der für Finanzen und Verwaltung des 320-Betten-Hauses zuständige Mann die Klinik nicht alleine leite, sondern Teil eines dreiköpfigen Direktoriums sei. Dieses Gremium sowie weitere Chefärzte seien in eine interne Debatte um drohende Erlösminderungen eingebunden gewesen. Konkret ging es dabei um die Abrechnung der sogenannten intensivmedizinischen Komplexbehandlung. Die Stadt hatte die Trennung von dem Kaufmännischen Direktor damit begründet, dass dieser auf Warnungen eines Controllers, dass für die Abrechnung personelle und organisatorische Voraussetzungen nicht erfüllt seien, nicht angemessen umgegangen sei. Der Vorwurf der Stadt: Dies sei wider besseres Wissen zum Nachteil der Klinik erfolgt. Genau das ist dem früheren Verwaltungsleiter aber nach Überzeugung der Kammer unter Vorsitz von Dagmar Heckmann nicht nachzuweisen.