Pfalz Kommentar zum Pleite-Prozess: Strafe höchstens noch mit Rabatt

In Wirtschaftsstrafverfahren sind die Aktenstapel meist besonders dick. Und für einen anstehenden Prozess zur Schifferstadter Sp
In Wirtschaftsstrafverfahren sind die Aktenstapel meist besonders dick. Und für einen anstehenden Prozess zur Schifferstadter Sparkassen-Pleite 2004 hat sich die Justiz noch ein Zusatz-Problem eingehandelt.

Wirtschaftsstrafverfahren sind ein mühsames Geschäft: weil die Aktenstapel meist so dick sind. Und weil sich Recht und Unrecht oft nur schwer unterscheiden lassen. Dem Landgericht in Zweibrücken steht jetzt ein Verfahren ins Haus, bei dem sich die Justiz noch ein Extra-Problem eingehandelt hat. Verantworten müssen sich Angeklagte, die sich für ihren Handwerksbetrieb Kredite ergaunert und so die Schifferstadter Sparkasse mit in den Ruin getrieben haben sollen. Zuständig für diesen Fall waren zunächst Richter in Kaiserslautern. Doch die beharrten hartnäckig auf einer rechtlichen Bewertung, die Kontroll-Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof als falsch verwarfen. Weshalb mittlerweile mehr als 15 Jahre verstrichen sind, seit die umstrittenen Darlehen flossen. Für die Angeklagten bedeutet das: Sollten sie überhaupt noch verurteilt werden, dann nur mit ordentlichem Rabatt. Denn Richter pflegen es als strafmildernd zu verbuchen, wenn eine Tat schon lange zurückliegt.

Mehr zum Fall steht hier.

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