Pfalz
Schäden an Häusern durch Rüttelmaschinen? Was Eigentümer jetzt wissen sollten
Zwischen Rhein und Haardtrand vermuten Wissenschaftler riesige Warmwasser- und Lithiumvorkommen. Das Privatunternehmen Vulcan Energie aus Karlsruhe möchte diese Rohstoffe in den kommenden Jahren fördern und hat sich dazu für weite Teile der Vorderpfalz Aufsuchungsrechte gesichert. Nun plant Vulcan, mit sogenannten Vibro-Trucks den Untergrund zu erkunden. Anwohner sind besorgt, weil sie Schäden an ihren Häusern durch die Vibrationen fürchten. Das Wichtigste im Überblick.
Was genau machen die Trucks?
Die Vibro-Trucks sind tonnenschwere Spezialfahrzeuge. Unter der Fahrzeugmitte ist eine massive Stahlplatte angebracht. Mit dieser kann das Fahrzeug den Boden unter sich für einige Sekunden bis zu einer Minute in Schwingung versetzen. Die Vibrationen werden durchgehend von Mitarbeitern überwacht und unterliegen der DIN-Norm für Erschütterungen im Bauwesen. Sie dürfen je nach Gebäudetyp eine gewisse Intensität nicht überschreiten. Laut Vulcan sind die Vibrationen für Anwohner vergleichbar mit denen einer vorbeifahrenden Straßenbahn. In der Umgebung ausgelegte Erdmikrofone nehmen die reflektierten Schallwellen auf. Anhand dieser Daten kann ein 3D-Modell vom Untergrund erstellt werden, das Aufschluss über Lagerstätten von Rohstoffen gibt – in diesem Fall Thermalwasser und Lithium. Die Rüttelmaschinen sind seit Jahrzehnten weltweit im Einsatz. In der Pfalz waren sie bereits in diesem und dem vergangenen Jahr rund um Landau unterwegs.
Wer hat das genehmigt?
Zuständig für solche Angelegenheiten ist das rheinland-pfälzische Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB). Jeder bergbauliche Schritt – von der Suche bis zur Förderung durch Pumpen – erfordert einen vom LGB genehmigungspflichtigen Betriebsplan. Auch die Fahrten der Vibro-Trucks müssen also vorher vom Land genehmigt werden.
Durch welche Orte fahren sie?
Vulcan hat angekündigt, dass die Vibro-Trucks durch 38 Städte und Gemeinden in der Vorderpfalz fahren sollen. Betroffen sind unter anderem Ludwigshafen, Frankenthal, Neustadt und Bad Dürkheim. Darüber hinaus sind die Rüttelmaschinen auch in den Kreisen Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße und dem Rhein-Pfalz-Kreis unterwegs (siehe Grafik). Bei vergangenen Erkundungstouren waren die Trucks auf Feldern unterwegs, aber auch in Wohngebieten.
Wann erfahre ich, ob in meiner Straße gerüttelt wird?
Das hängt davon ab, wann genau Vulcan in der betroffenen Gemeinde mit den Untersuchungen beginnen möchte. Bisher sind die Messungen zum Ende des Jahres geplant. Es können sich aber noch zeitliche Verschiebungen ergeben, sagt das Unternehmen. In der Vergangenheit hat Vulcan betroffene Anwohner einige Tage oder Wochen vor Beginn der Messungen informiert. Das geschah durch Flyer im Briefkasten, Zeitungsanzeigen und Benachrichtigungen auf den Webseiten von Vulcan.
Ist Widerspruch noch möglich?
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen wie Vulcan die Öffentlichkeit vorab über ihre Pläne informieren müssen. Da auch die Fahrten mit den Vibro-Trucks einen genehmigungspflichtigen Betriebsplan benötigen, können Bürger und Gemeinden vorab Widerspruch beim LGB einlegen, teilt das zuständige rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium auf Anfrage mit. Dabei müssen sie darlegen, warum sie betroffen sind. Da das LGB den Betriebsplan für die Rüttelfahrten schon genehmigt hat, lassen diese sich grundsätzlich nicht mehr verhindern. Grundstückseigentümer können Vulcan jedoch verbieten, über ihre Grundstücke zu rollen. In diesem Fall würde Vulcan die Messpunkte verschieben und dort messen, wo ein Grundstückseigentümer zustimmt, teilt das Unternehmen mit.
Gab es schon Beschwerden?
In Mannheim erregten die Vibro-Trucks große Aufmerksamkeit, weil die Kolosse sich teilweise durch eng bebaute Wohngebiete manövrieren mussten. Einige Hausbesitzer beklagten sich danach beim Unternehmen über Schäden an ihren Häusern. Auf Anfrage teilt Vulcan mit, dass in den vergangnen zwölf Monaten aus dem Raum Mannheim insgesamt 83 Schadensmeldungen beim Unternehmen eingingen. Aus der Südpfalz gab es 17 Schadensmeldungen. In fast allen Fällen handele es sich laut Vulcan laut um Mikrorisse im Putz. Wie oft das Unternehmen den Schaden anerkannt und bezahlt hat, möchte es nicht mitteilen. Nur so viel: „Bei den Schadensmeldungen dürfte es sich daher im Wesentlichen um reine Schadensmeldungen handeln und nicht um kausal durch die Seismik verursachte Schäden.“
An wen im Schadensfall wenden?
Vulcan hat sich laut eigener Aussage dazu verpflichtet, alle Schäden zu beheben oder zu bezahlen, die zweifelsfrei auf die seismischen Untersuchungen zurückzuführen sind. Hierzu hat das Unternehmen eine E-Mail-Adresse eingerichtet (seismik@v-er.eu), an die sich Betroffene wenden können. Liegt das Haus mit dem Schaden im Einzugsgebiet der Rüttelmaschinen, vereinbart das Unternehmen einen Vor-Ort-Termin mit den betroffenen Personen. Im Auftrag von Vulcan eingestellte Gutachter schauen sich die gemeldeten Schäden an und geben einen Bericht ab. Jedoch entscheidet letztlich das Unternehmen, ob es sich für den Schaden verantwortlich sieht. Wer mit dieser Entscheidung nicht zufrieden ist, dem stehe der Rechtsweg zu, ergänzt das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage. Die Bergbehörde werde in Ausnahmefällen vermittelnd tätig.