Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Brandkatastrophe in Crans-Montana: Wie sicher sind Pfälzer Bars und Clubs?

Der Speyerer Industriehof: Hier gibt es viele Veranstaltungsorte. Die Betreiber sorgen für den Brandschutz.
Der Speyerer Industriehof: Hier gibt es viele Veranstaltungsorte. Die Betreiber sorgen für den Brandschutz.

Anders als in großen Hallen wird die Einhaltung des Brandschutzes in kleinen Bars und Kneipen nicht regelmäßig kontrolliert. Vor welchen Hürden Betreiber stehen.

Wenn man im Walzensaal auf dem Gelände des Speyerer Industriehofs steht, fühlt man sich für einen Augenblick wie im Dschungel: An den Wänden, an der Bar und am DJ-Pult – überall hängt Grünzeug. Keine echten Pflanzen, sondern solche, die schwer Feuer fangen. Die Deko, die den Party-Saal ziert, muss den Brandschutzvorschriften entsprechen, wie Michael Wieland erklärt: „Wir haben die Deko nicht irgendwo bestellen können. Wir mussten sie von einer Firma liefern lassen, die mithilfe von Zertifikaten nachweisen kann, dass die Materialien nur schwer entflammbar sind, so wie es brandschutztechnisch vorgeschrieben ist.“ Wieland ist einer der Geschäftsführer der Firma „Foonax“, die in der Pfalz mehrere Veranstaltungsräume betreibt und bei der Planung von Großveranstaltungen berät. Die Wände im Walzensaal sind mit dünnem Schaumstoff überzogen – der auch besonderen Sicherheitsstandards genügen muss.

Die Dekoration im Walzsaal im Speyerer Industriehof muss aus schwer entflammbarem Material bestehen.
Die Dekoration im Walzsaal im Speyerer Industriehof muss aus schwer entflammbarem Material bestehen.

Der große schwarze Vorhang in der Halle muss jährlich getauscht werden – auch das eine Vorkehrung in puncto Sicherheit: Denn so sei gewährleistet, dass die Imprägnierung immer frisch ist. Brandschutz kostet. Wieland sagt: „Wir haben für diese Dekoration und den speziellen Schaumstoff sicherlich 10.000 Euro investiert. Anders wären es vielleicht 800 Euro gewesen. Aber es ist nun einmal unsere Verantwortung, dass die Gäste sicher sind.“ Bisher hätten sich die Besucher wenig für das Thema Brandschutz interessiert, erzählt er. Nach den Vorfällen in der Silvesternacht in der Schweiz rechnet der Geschäftsführer allerdings damit, dass Besucher der Location, in der bis in die 1970er Jahre Zelluloidplatten gewalzt wurden und seit zwei Jahren Partys gefeiert werden, künftig stärker darauf achten.

Brand in Schweizer Bar: 41 Menschen sterben

Denn bei einem Brand in einer Bar im Schweizer Skiort Crans-Montana kamen 41 Menschen ums Leben. 115 weitere wurden verletzt. Bisherige Ermittlungen haben gezeigt, dass das Feuer durch funkensprühende Partyfontänen ausgelöst wurde, die das Dämmmaterial an der Decke entzündet haben sollen. Die Gemeinde räumte ein, dass die vorgeschriebene jährliche Brandschutzkontrolle zuletzt 2019 durchgeführt wurde.

Doch wie steht es insgesamt um den Brandschutz in der Gastronomie und in großen Veranstaltungsräumen in der Pfalz? Michael Biehl, Leiter des Masterstudiengangs „Vorbeugender Brandschutz“ an der Technischen Akademie Südwest in Kaiserslautern, weist auf die Rechtslage für öffentliche Gebäude hin: Wenn Räume für mehr als 200 Personen ausgelegt sind, gelten sie nach der Versammlungsstättenverordnung Rheinland-Pfalz als „geregelte Sonderbauten“. Diese werden alle drei Jahre von den zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörden geprüft, die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. Das sind nicht wenige, wie die Zahlen aus dem Kreis Bad Dürkheim zeigen: Dort kontrolliert die Verwaltung eigenen Angaben zufolge regelmäßig 296 Gebäude – darunter Versammlungsstätten wie die Salierhalle und die Sporthalle des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Bad Dürkheim.

Studiengangsleiter des Fachs „Brandschutz“ Michael Biehl (links) und Brandschutzbeauftragter Johannes Adam wissen, wie sich die
Studiengangsleiter des Fachs »Brandschutz« Michael Biehl (links) und Brandschutzbeauftragter Johannes Adam wissen, wie sich die Anzahl der Brände verringert hat.

Während bei den großen Hallen regelmäßig ein Kontrolleur vor Ort ist, werden kleinere Kneipen oder Bars nur bei bestimmten Anlässen kontrolliert, wie Brandschutz-Experte Biehl berichtet: „Bei kleineren Versammlungsstätten entfällt diese regelmäßige Überprüfung. Sie finden in der Regel nur bei Nutzungsänderungen, baulichen Veränderungen oder bei öffentlichem Interesse statt.“ Aber: „Auch Betreiber kleinerer Lokale müssen die Brandschutzvorgaben einhalten und haften dafür“, sagt Biehl und berichtet, dass eines der Probleme sei, dass dort oft mehr Personen eingelassen werden, als brandschutztechnisch erlaubt sind.

„Brandschutz geht vor Denkmalschutz“

Neben schwer entflammbarer Dekoration sind laut Biehl vor allem die Anzahl der Ausgänge und deren Breite für die Sicherheit der Gäste entscheidend. „Alle Besucher sollen in möglichst kurzer Zeit das Gebäude verlassen können“, sagt Biehl. Zudem sei sicherzustellen, dass ausreichend Feuerlöscher vorhanden sind und diese regelmäßig gewartet werden. Ein weiteres Problem in der Gastronomie und Veranstaltungsbranche seien falsch gelagerte Abfälle. Diese müssten zügig entsorgt werden, damit sie sich nicht entzünden können oder Rettungswege blockieren. In der Pfalz gibt es viele Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, aber auch für die gelten die Brandschutzbestimmungen, wie Biehl betont: „Brandschutz geht nun einmal vor Denkmalschutz.“

Zwar ist die Alte Reithalle in Speyer auch denkmalgeschützt, allerdings bestehen die Grundmauern aus Beton und sind damit brandschutztechnisch unbedenklich. Derzeit wird die Halle von einer Investorengruppe umgebaut. In einen Teil soll künftig das Speyerer Gastronomenpaar umziehen, das momentan das Lokal „Cozy“ im Industriehof leitet. Der andere Teil soll zu Büroräumen werden. Während die alten Betonwände kein Problem sind, muss bei den neu gezogenen Wänden zwischen den Einheiten ein besonderes Augenmerk auf das Baumaterial gelegt werden, erklärt Bauherr und Miteigentümer Frank Schmidt, der sich auch auf die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien spezialisiert hat. „Die Wände müssen aus speziellen Baustoffen bestehen, sodass ein Feuer nicht direkt auf die angrenzenden Räume übergreifen kann“, erklärt Schmidt. Stahlträger und Holzdecken müssten außerdem zusätzlich mit schwer entflammbaren Materialien verkleidet werden, um zu verhindern, dass sie bei einem Brand einstürzen.

In der Reithalle müssen nun spezielle Wände und Decken angebracht werden, sodass sie den Brandschutzvorgaben entsprechen.
In der Reithalle müssen nun spezielle Wände und Decken angebracht werden, sodass sie den Brandschutzvorgaben entsprechen.

Die Alte Reithalle war Teil der Normand-Kaserne und wurde von den französischen Soldaten vor allem für sportliche Zwecke genutzt. Nach deren Abzug in den 1990er Jahren war sie nur noch Lager. Das Gebäude gilt nicht als „geregelter Sonderbau“, sodass nach Abschluss des Umbaus keine Kontrollen mehr verpflichtend sind. Trotzdem ist sich Schmidt der Verantwortung für die Gäste bewusst. „Viele Betreiber kümmern sich anschließend vermutlich aus Unwissenheit nicht mehr um den Brandschutz. Deswegen empfehle ich jedem Gastronom, einmal einen Brandschutzsachverständigen hinzuzuziehen“, sagt Schmidt.

Keine Alternativen zum Brandschutz

Solche Überprüfungen übernimmt Johannes Adam, der seine Firma „Brand- und Arbeitsschutztechnik“ in Grünstadt im Kreis Bad Dürkheim vor 40 Jahren gegründet hat. Zusätzlich dazu bietet er Schulungen und Beratungen an. Zu seinen Kunden zählen Seniorenheime oder Unternehmen mit Bürokomplexen, aber auch Veranstaltungsräume. „Es kommt selten vor, dass ich etwas bemängeln muss – außer, wenn etwa umgebaut werden soll“, erzählt der 74-Jährige. Wenn doch etwas anfalle, sei dies meist das unzulässige Zustellen von Feuerlöschern oder das Blockieren von Notausgängen – die „klassischen Brandschutzsünden“.

Eine Alternative zu den Vorgaben gibt es aus seiner Sicht nicht: „Ich kann mit Sicherheit sagen, dass die Anzahl der Brände im Vergleich zu vor 20 oder 30 Jahren deutlich zurückgegangen ist.“ Er rät auch Gästen zur Aufmerksamkeit: „Wenn beim Feiern in einer Bar Mängel auffallen, sollten die Betreiber informiert werden. Gegebenenfalls kann auch die Polizei eingeschaltet werden, die eine Schließung anordnen kann.“

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