Frankenthal / Ludwigshafen
Fall Torun: Wie der Doppelmörder fliehen wollte
Am Ende steht die Witwe auf, geht zu ihrem Anwalt, und nickt. Ein Hauch eines Lächelns an ihn zum Dank. Die Frau hatte 2017 ihren Mann verloren durch ein Gewaltverbrechen. Und dem Mörder ihres Mannes sowie eines weiteren Geschäftsmannes, dem Ludwigshafener Ismail Torun, während des Prozesses gegenüber gesessen. Sie hatte wissen wollen, wie die letzten Stunden ihres Mannes waren. Daran erinnerte ihr Anwalt und Vertreter der Nebenklage, Thomas Franz, in seinem Plädoyer am Mittwoch im Landgericht. Franz sprach davon, dass der Angeklagte auch am Ende seines zweiten Prozesses keine Reue und keine Einsicht gezeigt habe. Dass er vielmehr „gefühlskalt, ein pathologischer Lügner und gefährlicher Mensch“ sei. Er solle „nie wieder rauskommen“ und sein restliches Leben im Gefängnis verbringen müssen.
„Der Trickreiche und Skrupellose“
Alle Vertreter der Nebenklage schlossen sich in ihren Plädoyers der Staatsanwaltschaft an. Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz hatte anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten für die Zeit gefordert, wenn er seine lebenslängliche Haftstrafe verbüßt haben wird. Der 56-Jährige hatte 2017 und 2018 mit zwei Komplizen nacheinander zwei Geschäftsleute entführt und erdrosselt. Trotz einer Lösegeldzahlung in einem Fall von fast einer Million Euro musste der Mann sterben. In dem Mörder-Trio galt der nun erneut Verurteilte als der „intelligente, der Trickreiche und Skrupellose“, der sich „nicht selbst die Hände schmutzig macht“, wie der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch betonte.
Die Verurteilung wegen Doppelmordes und die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld sind seit 2020 rechtskräftig. In dem neuen Prozess ging es nach einer Rüge durch den BGH am ersten Urteil des Landgerichts Frankenthal ausschließlich um die Sicherungsverwahrung des Mannes, der früher ein Fitnessstudio betrieb und seit rund sieben Jahren im Gefängnis sitzt. Das Gericht folgte nun der Forderung der Staatsanwaltschaft.
„Gefahr für die Allgemeinheit“
Oberstaatsanwältin Brehmeier-Metz stützte sich weitestgehend auf das Gutachten des forensischen Psychiaters Harald Dreßing, wonach es sich bei dem Täter um einen Psychopathen mit einem hochmanipulativen Charakter handle. Er sei ein „Hangtäter“, der dauerhaft entschlossen sei, weitere schwere Straftaten zu begehen. Zudem untherapierbar und jemand, der stets anderen die Schuld gebe – insofern sei er für die Allgemeinheit gefährlich und auch nach der Strafverbüßung wegzusperren.
Richter Sauermilch erinnerte daran, dass nach dem ursprünglichen Plan des „Mörder-Trios“ zwei weitere Opfer hätten sterben sollen und diese nur durch glückliche Zufälle ihrem Schicksal entkamen. Das Tatmotiv des Angeklagten sei immer „skrupellose Gier nach Bedeutung, Geld und Luxus“ gewesen. Laut Sauermilch habe der Angeklagte nie versucht, die vom Lösegeld noch fehlenden 600.000 Euro an die Angehörigen zurückzuzahlen oder Angaben zum Verbleib des Geldes, das bei ihm vermutet wird, zu machen.
„Flucht in die Türkei geplant“
Einen Teil der Summe, 150.000 Euro, wollte der Täter für eine Flucht in die Türkei nutzen. Das jedenfalls sagte der letzte bei dem Prozess vernommene Zeuge, ein für kurze Zeit Mitgefangener des Doppelmörders in der JVA Frankenthal. Ihm, ein Mann aus dem früheren Jugoslawien, habe der „Doppelt Lebenslängliche“ Geld geboten, er sollte ihm bei der Planung der Fluchtroute über Österreich und Kosovo in die Türkei helfen, der Heimat des Täters. Ihm habe er auch von griechischen Papieren erzählt, die er sich in Ludwigshafen-Mundenheim für 3800 Euro beschafft habe. Bei Hofgesprächen im Gefängnis sei es darum gegangen, über Arzttermine oder einer Haftverlegung die nötige Sicherheitslücke für das Zuschlagen eines Befreiungsteams zu finden.
Dann aber, so der Zeuge in gebrochenem Deutsch, habe er das Geld und die Mithilfe abgelehnt. Und der Leiterin der JVA Frankenthal die Pläne des Doppelmörders gesteckt. „Ich wollte nicht, dass Beamte dadurch sterben“, sagte er. Für die darauffolgende Verhandlung Ende Juli forderte das Gericht Polizeischutz an. Das SEK rückte mit Maschinengewehren an, dazu weitere vermummte Polizeibeamte und ein Polizeihubschrauber für die Begleitung des Gefangenenkonvois zwischen JVA und Gericht. Auch am Mittwoch blieben die Sicherheitsvorkehrungen hoch. Der Angeklagte wurde an Händen und Füßen gefesselt in den Verhandlungssaal geführt, die Handschellen an einem Bauchgürtel fixiert. Inwieweit 150.000 Euro für Fluchthelfer – zudem angeblich über einen früheren Anwalt des Angeklagten – gezahlt wurden, wurde nicht herausgearbeitet.
„Manche Menschen tragen etwas Böses in sich“
Für Staatsanwaltschaft, Gericht sowie Nebenklage war die nicht beweisbare mögliche Flucht des Angeklagten nebensächlich und lediglich weiterer Beleg für die Lügentaktik und Skrupellosigkeit des 56-Jährigen. Der widersprach den Darstellungen des Zeugen, bestätigte aber, dass es „bei einem Gespräch um das Thema Flucht“ ging. Die Verteidigung lehnte die Sicherungsverwahrung für ihren Mandanten ab und argumentierte, dass das Expertengutachten als Grundlage zu wenig sei. Richter Sauermilch sagte, dass die Maßnahme tatsächlich auf einem „schmalen Grat“ beruhe. In dem Fall ist er überzeugt, dass es eine „doppelte Sicherung“ brauche. „Manche Menschen tragen etwas Böses in sich“, sagte er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann der Verurteilte Revision einlegen, wovon Sauermilch ausgeht.
