Ludwigshafen/Frankenthal Mordfall Torun: Bundesgerichtshof hebt Urteil zum Teil auf

Dieser Doppelmörder soll als gemeingefährlicher Verbrecher über ein mögliches Haft-Ende hinaus eingesperrt bleiben, haben Franke
Dieser Doppelmörder soll als gemeingefährlicher Verbrecher über ein mögliches Haft-Ende hinaus eingesperrt bleiben, haben Frankenthaler Richter entschieden. Doch nun muss das Urteil überarbeitet werden.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das strenge Urteil zum Teil aufgehoben, das Frankenthaler Richter im September 2018 über die Entführer und Mörder des Ludwigshafener Bauunternehmers Ismail Torun verhängten. Zwei Männer und eine Frau hatten den 49-Jährigen Anfang 2017 in eine Falle gelockt und ihn fast eine Million Euro Lösegeld herbeischaffen lassen, ehe er erdrosselt wurde. Wenige Wochen zuvor hatten die Täter auch schon einem Geschäftsmann aus dem badischen Brühl aufgelauert und ihn umgebracht.

Verschärftes „lebenslänglich“

Das Landgericht in Frankenthal verhängte deshalb gegen alle drei Angeklagten lebenslängliche Gefängnisstrafen. Und es schrieb fest, dass die Bußzeit erst später als bei anderen Tätern zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Außerdem stufte es einen der Doppelmörder als gemeingefährlich ein, auf dass er über ein mögliches Haft-Ende hinaus in Sicherungsverwahrung eingesperrt bleibe. Doch nun hat der Bundesgerichtshof als Kontroll-Instanz eingegriffen und die Arbeit der Pfälzer Kollegen zerpflückt.

„Gravierende Mängel“

Im der RHEINPFALZ exklusiv vorliegenden Beschluss aus Karlsruhe steht: Die Frankenthaler Juristen haben in diesem Fall ein Urteil abgeliefert, das an „gravierenden Aufbau- und Darstellungsmängeln“ leidet. Weshalb es „außerordentlich schwierig“ sei, „die Gedankengänge der Strafkammer nachzuvollziehen“. Unterm Strich bedeutet das: Teile des Urteils müssen überarbeitet werden. Was das für die einzelnen Angeklagten jeweils bedeutet, steht hier.

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