Zweibrücken Zehnergruppe verprügelt 35-Jährigen: Ermittlungen eingestellt
Am 12. Februar zwischen 22.31 und 22.46 Uhr erlitt ein 35-jähriger Mann im Laufe einer Auseinandersetzung am Alexandersplatz in Zweibrücken mehrere Schürfwunden, eine Wunde am Unterkiefer und eine Stichverletzung im Rücken. „Die beiden letztgenannten Verletzungen bedurften der chirurgischen Versorgung, wobei keine konkrete Lebensgefahr für den Geschädigten bestand“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit. Sie schreibt weiter: „Trotz intensiver Ermittlungen konnte nicht festgestellt werden, wer für die Verletzungen des Geschädigten verantwortlich ist.“
Als er zu Boden ging, traten sie auf ihn ein
Anhand der Angaben der Zeugen und des Geschädigten, der zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden habe, konnte festgestellt werden, dass es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und einer Gruppe aus zwei bis drei Personen kam. Nachdem diese Gruppe sich zunächst Richtung Fußgängerzone entfernt habe, seien sie sie mit weiteren sieben Personen zurückgekehrt. Oberstaatsanwältin Weingardt schildert weiter: „Alle neun bis zehn Personen dieser Gruppe schlugen auf den Geschädigten ein. Ein Zeuge, ein Bekannter des Geschädigten, konnte drei der Angreifer von dem Geschädigten wegziehen, die weiteren Personen schlugen weiter auf den Geschädigten und traten, als er zu Boden ging, auf ihn ein. Der Einsatz eines Messers wurde weder von dem Zeugen noch von dem Geschädigten selbst beobachtet. Nachdem die Angreifer von dem Geschädigten abgelassen hatten, half der Zeuge dem Geschädigten auf und stellte bei diesem Verletzungen fest. Er brachte den Geschädigten ins Krankenhaus, wo er ärztlich versorgt wurde.“
Die Angreifer konnten auf Fotos nicht identifiziert werden. Anwohnerbefragungen, Befragungen von Geschäftsinhabern, Taxi- und Busüberprüfungen sowie Presseaufrufe seien erfolglos geblieben und hätten keine weiteren Hinweise auf die Täter erbracht. Weitere Ermittlungsansätze seien nicht vorhanden, „sodass das Verfahren einzustellen war“.