Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Verwaltung: Bezahlkarte ja, aber nicht für alle Geflüchteten

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Der Stadtrat will sich noch etwas Zeit lassen, um über die Bezahlkarte für Geflüchtete zu entscheiden. Die Verwaltung ist grundsätzlich dafür, will aber Ausnahmen machen.

Der Stadtrat nahm am Mittwoch den Beschluss über den CDU-Antrag zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete von der Tagesordnung. Beantragt hatte das die SPD. Deren Fraktionsvorsitzender Stéphane Moulin sagte, dass der Stadtrat ja bereits beschlossen habe, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur Bezahlkarte vorlegen soll. „Außerdem fehlen noch Stellungnahmen und Expertisen“, so Moulin. Da hier kein Zeitdruck bestehe, bat er darum, den Punkt zu vertagen.

Bürgermeister Christian Gauf (CDU) sagte zwar, dass die Verwaltung bis kurz vor der Sitzung am Mittwoch an einer Präsentation gearbeitet habe und alle Fragen beantworten könne. Doch nach fünf Minuten Beratungspause erklärte CDU-Fraktionssprecher Pascal Dahler, dass seine Fraktion den Antrag der SPD unterstütze. Der Punkt Bezahlkarte wurde daraufhin in die nächste Stadtratssitzung vertagt.

Die Stadtverwaltung hat inzwischen eine von Bürgermeister Gauf unterzeichnete Beschlussvorlage erarbeitet, in der sie sich grundsätzlich für die Bezahlkarte ausspricht, allerdings nicht für alle, sondern nur für Leistungsbezieher, „die weder einer Erwerbstätigkeit nachgehen noch erkennbare Integrationsbemühungen zeigen“, wie es in der Vorlage heißt.

Mehr Arbeit fürs Sozialamt?

Auf den Verwaltungsaufwand hätte die Bezahlkarte laut Gauf nur geringen Einfluss: Die Arbeit, die bei den Barauszahlungen wegfalle, komme durch die Verwaltung des Bezahlkartensystems wieder dazu. Stadtpressesprecher Jens John hatte diese Woche auf RHEINPFALZ-Anfrage geantwortet: „Das Amt für soziale Leistungen wird einen Mehraufwand durch die Bezahlkarte haben. Wie groß dieser sein wird, kann sich erst nach der Einführung zeigen.“ Der Stadt entstünden außer den Personalkosten keine Kosten, da das Land diese in vollem Umfang übernehme, so John.

Die Bezahlkarte soll laut Bürgermeister Gauf aber auch vorrangig die „migrationspolitische Zielsetzung“ erfüllen. Das jetzige System in Form von Überweisungen und Barauszahlungen – letztere gibt es derzeit in zehn bis 15 Fällen – ermögliche Zahlungen ins Ausland, „sodass auch eine Finanzierung von Schleusern nicht ausgeschlossen werden kann“. Mit der Bezahlkarte blieben die Leistungen im Inland und würden zweckgerichtet für den Lebensunterhalt ausgegeben, so die These.

„Migrationspolitische Ziele“ vorrangig

Nicht umgestellt werden auf die Karte sollen laut Verwaltungsvorschlag Leistungsbezieher, die weitere Einkommensquellen haben – weil sie arbeiten, in einer Ausbildung sind oder Bafög beziehen –, „da die steuernde Wirkung in diesen Konstellationen nicht mehr erreicht werden kann“. Aktuell wäre das für 15 bis 20 Bedarfsgemeinschaften in Zweibrücken der Fall, die aufstockende Leistungen beziehen. Auch Personen, „die das städtische Integrationsprogramm kontinuierlich und erfolgreich besuchen und somit zusätzliche Integrationsbemühungen zeigen“ sollen von der Bezahlkarte ausgenommen werden und ihr Geld wie bisher per Überweisung oder bar erhalten. Das treffe zurzeit auf rund zehn Personen zu.

Die Bezahlkarte wäre laut Vorschlag der Verwaltung also nur für Bezieher, die nicht arbeiten und keine Integrationsbemühungen zeigen. Hier rede man aktuell von 30 bis 40 Bedarfsgemeinschaften, so Gauf. Insgesamt erhielten laut Stadtverwaltung Anfang Oktober etwa 110 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2025 seien es bislang rund 140 Personen gewesen.

Was die Höhe des monatlich maximal abhebbaren Bargeldbetrags angeht, empfahl die Verwaltung, sich an die Vorgabe des Landes zu halten und die Grenze bei 130 Euro pro Person und Monat anzusetzen.

Migrationsbeirat: Geld woanders investieren

Im Vorfeld der Ratssitzung am Mittwoch hatte die Stadt den Beirat für Migration und Integration um eine Stellungnahme gebeten. Doch dazu sah sich das Gremium aus Ratsmitgliedern und Zweibrückern mit Migrationshintergrund außerstande: Ohne Kenntnis der Kosten, die der Stadt beim Verwalten der Bezahlkarte entstehen würden – vor allem für den Aufwand beim Freischalten einzelner Iban-Nummern – könne sich der Beirat kein abschließendes Urteil erlauben. Der Migrationsbeirat würde es aber begrüßen, wenn die Stadt das Geld für die Verwaltungs- und Organisationskosten rund um die Bezahlkarte lieber direkt in Integrations- und Aufklärungsmaßnahmen für Zuwanderer investieren würde.

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