Oberauerbach Spielplatz-Anwohner: Nichts gegen Spielplatz, aber Zweifel an der Baugenehmigung

„Dieser überdimensionierte Maulwurfshaufen“, nennt Erwin Stephan den Erdwall, der neben der Seilbahn aufgeschüttet wurde.
»Dieser überdimensionierte Maulwurfshaufen«, nennt Erwin Stephan den Erdwall, der neben der Seilbahn aufgeschüttet wurde.

Er und seine Frau hätten weder etwas gegen den Spielplatz noch gegen die Seilrutsche an sich. Das schreibt der Oberauerbacher Erwin Stephan, der derzeit mit der Stadt streitet. Das Ehepaar hätte gerne, dass die Seilbahn nicht so nah an ihrem Haus steht.

„Nein, meine Frau und ich haben nichts gegen den Spielplatz in direkter Nachbarschaft in Oberauerbach zu unserem Wohnhaus. Auch unsere Enkel spielen gerne auf dieser gelungenen Anlage“, schreibt Erwin Stephan. Als langjähriges Mitglied des Ortsbeirates freue er sich auch, „dass wir unseren jungen Mitbürgern nun ein solches Freizeit-Gelände in der Ortsmitte anbieten können“.

„Nein, wir sind auch nicht gegen die Seilbahn auf diesem Spielplatz“, fährt Stephan fort. Sie seien einzig gegen den gewählten Standort. Die Seilrutsche sei das am meisten bespielte Gerät auf dem Spielplatz, und es stehe in unmittelbarer Nähe zum Hauptwohnbereich des Ehepaars. „Jeder andere Standort für dieses Gerät – wie jeder Besucher sehen kann, gibt es noch immer Alternativen – würde für uns eine deutliche Reduzierung der Schallimmissionen bedeuten. Wir sind der Meinung, dass bei der Standortwahl für dieses Spielgerät die vorhandene Wohnbebauung nicht angemessen berücksichtigt wurde. Deshalb haben wir vom Tag des Baubeginns an Einspruch allein gegen diesen Standort der Seilbahn eingelegt“, erläutern die Stephans.

Zweifel an der Baugenehmigung

Sie haben auch Zweifel, dass die Baugenehmigung „rechtmäßig zustande kam“: Baubeginn für die Seilbahn sei der 8. Dezember 2020 gewesen, die Genehmigung, die der OB erhielt, trage das Datum 4. März 2021. „Der Antrag auf Erteilung dieser Baugenehmigung wurde am 28. Dezember 2020 gestellt, also erst drei Wochen nach Baubeginn“, heißt es in der Stellungnahme, und weiter: „Wenn man schon mit dem Erteilen der Baugenehmigung relativ ,großzügig’ umging, dann könnte auch der Aspekt der Rücksichtnahme auf die vorhandene Wohnbebauung nicht die notwendige Beachtung gefunden haben.“

Stephan schließt mit einer Portion Galgenhumor: „Ach ja, der Wall, dieser überdimensionierte Maulwurfshaufen von 70 Zentimetern Höhe. Ihn gibt es tatsächlich. Er war von uns nicht gewünscht. Durch seine Bepflanzung könnte er in einigen Jahren vielleicht als Sichtschutz fungieren. Gegen Lärm schützt er sicher nicht. Als Ausrede des Bürgermeisters gegenüber den Stadträten, dafür war der Hügel offenbar gut.“

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